Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Kar-Kassandra

Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV, heute Ausnahmsweise zum Auftakt der Kar-Feiertage. Heute: Viele Wahrheiten zu ESG und Greenwashing, Paukenschlag aus Karlsruhe – und die Bundesbank im Stockholm-Syndrom?

 

 

Die Welt (14. März): „Die grüne Blase.“

 

Starker Artikel in der Welt zum Spannungsverhältnis ESG vs. Greenwashing, der – obwohl aus Retail-Sicht geschrieben – auch jedem institutionellen Fachmedium gut zu Gesicht stünde.

 

Der Autor stellt die richtigen Fragen: Kann die ESG-Regulierung – hier konkret die Offenlegungsverordnung – eine neue, prozyklische Blase schaffen? Wie die international unterschiedlichen Auffassungen zur Nachhaltigkeit unter einen Hut bringen, Beispiel Atomkraft? Entfaltet der häufige Best-in-Class-Ansatz am Ende überhaupt irgendeine eine ökologische Wirkung? Ist er irreführend für die Anleger, weil sie in ein geratetes ESG-Vehikel investieren, das aber ggf. nur relativ weniger unschädlich ist? Absolut betrachtet gar das Gegenteil der Fall ist? Dass jeder aus dem Wildwuchs der vielen Ratings herauslesen kann, was er will? Dass umgekehrt eine etwaige Vereinheitlichung der Ratings besonders bei passiven Vehikeln eingangs erwähnte, gefährliche Prozyklik befeuern könnte?

 

Nicht, dass der Autor auf alles einfache Antworten hätte – denn die drängen sich auch im Fall der Nachhaltigkeit bekanntlich nicht auf. Doch bricht er eine Lanze für Engagement und Stewardship, sieht eben diese Ansätze jedoch noch viel zu wenig verbreitet.

 

 

Die Welt (26. März): „Steinmeier darf Gesetz zum EU-Corona-Hilfsfonds vorerst nicht unterzeichnen.“

 

FAZ (26. März): „Befehl statt Bitte.“

 

Das war schon (wieder) ein kleiner Paukenschlag aus Karlsruhe. Erneut greift das höchste deutsche Gericht dem offenkundigen Gang in Transfer- und Schuldenunion in die Speichen. Bemerkenswert auch, dass es dies gegenüber dem Bundespräsidenten (der wohl keine Sekunde mit der Unterschrift gezögert hätte) in einer Rigorosität tut, wie sie in der Kommunikation zwischen den Verfassungsorganen eher ungewöhnlich ist – statt der informellen Bitte auf dem kleinen Dienstweg erteilte Karlsruhe einen klaren Befehl, wie die FAZ nachzeichnet.

 

Das Verbot Karlsruhes zur Ausfertigung des „Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG“, (dokumentiert in der Bundestagsdrucksache 19/26821), stoppt damit den 750 Mrd. Euro schweren Corona-Hilfsfonds, von dem 390 Mrd. Euro als Zuschüsse, 360 Mrd. Euro als Kredite fließen sollen, v.a. nach Italien und Griechenland und finanziert durch Eurobonds, für die die Mitgliedstaaten gesamtschuldnerisch haften.

 

Wichtig: Die Anordnung wurde vom 2. Senat erlassen. Diesem gehört der Nachfolger von Andreas Voßkuhle als Präsident des BVerfG, der Ex-CDU-MdB Stephan Harbarth, NICHT an. Harbarths Berufung zum Präsidenten des Gerichts hatte punktuelle Kritik erfahren, nicht nur weil er als MdB ohne eine Minute Richtererfahrung in das Amt gekommen ist, sondern auch, weil er mittelbar vom Cum-Ex-Dunstkreis erfasst sein soll. Man darf Zweifel haben, ob er sich derartigen Regierungsvorhaben ernsthaft entgegenstellen würde (derzeit beschäftigt er sich ohnehin weniger mit der großen Politik, sondern eher mit Dingen wie dem Versorgungsausgleich).

 

Abgesehen davon, dass es sich bei der Begebung der Eurobonds angesichts des Nullzinsniveaus faktisch um eine Art Geldschöpfung handelt, hat die Anordnung natürlich politische Implikationen. Wie geht es nun weiter?

 

Einerseits muss das Gericht nun irgendetwas an dem Gesetz monieren. Einfach prüfen und dann freigeben nach dem Motto „Es ist alles in Ordnung, wir haben nur etwas länger geraucht, um das alles zu verstehen“ ist faktisch keine Option, ohne ein Image als Steigbügelhalter zu riskieren.

 

Andererseits, und das ist an dieser Stelle schon öfters betont worden, kann das Gericht sich politischen Entscheidungen, welche die Bundesregierung im Einklang mit den anderen Mitgliedsstaaten mit der Entschlossenheit von Drogenabhängigen auf der Suche nach immer neuen Euro-Schüssen vorantreibt, nicht mit einem kompletten Veto entgegenstellen (gleiches gilt für die Bundesbank). Dass diese Drogenbeschaffung – sei es QE, sei es TARGET2, sei es nun der Corona-Fonds – offenkundig Staatsfinanzierung ist, offenkundig den Maastrichter Vertrag verletzt und offenkundig verfassungswidrig ist, spielt dabei keine Rolle.

 

Aber das Gericht kann zumindest Weichen stellen. Wie hier schon seit 2017 regelmäßig dargelegt wird, könnte Karlsruhe Bundesregierung und Bundesbank immerhin zwingen, die EZB zu veranlassen, dass diese bei der Drogenausgabe keinen Staat mehr benachteiligt, dass also TARGET2-Salden ebenso ausgeglichen werden müssen wie extrakonstitutionale Maßnahmen wie ANFA, bei denen sich Staaten stumpf ihre eigenen Euros drucken, v.a. aber dass die EZB bei QE den Capital Key (auch rückwirkend) strikt einhalten muss.

 

Eben den letzten Punkt – Einhaltung des Capital Keys – hat das Gericht unter Voßkuhle ja (zur Überraschung Kassandras) tatsächlich befohlen. Schade nur, dass die Adressaten des Urteils – Bundesregierung und Bundesbank – offenbar keinerlei Absicht haben, dieses Urteil zu befolgen.

 

Karlsruhe hat nun also durchaus Möglichkeiten. Über die Egalisierung von TARGET2, ANFA & Co. hinaus könnte es v.a. die Vollstreckung des Voßkuhlschen QE-Urteils durchsetzen (also Einhaltung des Capital Keys, bestenfalls für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft) und darüber hinaus die gesamtschuldnerische Haftung für die nun neu auszugebenden EU-Corona-Bonds verbieten, sondern diese begrenzen. Prognosen dürften von außen unmöglich sein, man darf gespannt sein.

 

 

Bild.de (16. März): „Rentenexperte Raffelhüschen warnt – Deutschland finanziert Rentner in Südeuropa.“

 

Passend dazu diese Meldung. Nicht, dass er nicht recht hätte, der auch auf unserem Parkett bestens bekannte Hochschullehrer aus Freiburg. Jedoch kann man seine Aussage sichtlich weiter fassen:

 

Deutschland finanziert nicht nur die Rentner in Südeuropa, sondern zweifelsohne Südeuropa als Ganzes – mittelbar durch diverse Euro-Rettungsschirme sowie durch die EZB und deren Maßnahen wie ANFA, TARGET2 und Abweichungen vom Capital Key, die Deutschland völlig klaglos zu seinen Lasten hinnimmt – und seit 2020 auch unmittelbar durch diverse Corona-Programme, deren Größenordnung man nur als sagenhaft bezeichnen kann. Insgesamt reden wir hier sicher von mehreren Billionen Euro.

 

Es sei wiederholt:

 

Die Deutschen erdulden – ebenfalls völlig klaglos – die höchste Steuer- und Abgabenlast der Welt (und hier sehen viele offenbar noch Luft nach oben), belegen auch bei Lebensarbeitszeit und Renteneintrittsalter Spitzenplätze, aber stellen sich bei Rentenhöhe und Privatvermögen regelmäßig ganz weit hinten an. Das hindert sie nicht, gleichzeitig über besage Kanäle systematisch mehrere Billionen Euro nach Süd- und Osteuropa umzuverteilen. Deutschland hat in dieser Dauerkrise gegenüber dem ClubMed vornehmlich die Rolle des Zahlers übernommen, sich dafür aber auch die des besserwisserischen Schulmeisters ausbedungen – eine ökonomisch wie diplomatisch denkbar schlechte Kombination.

 

All das – Transferleistungen aus v.a. Deutschland sowie die Kombi Inflation/Notenpresse – ermöglicht es dem ClubMed seit 2007 (Beginn der Bankenkrise), spätestens seit 2010 (Beginn der Staatskrisen Südeuropas) nicht nur, über alle Krisen hinweg direkte Belastungen seiner Bevölkerungen, Wähler und v.a. seiner Rentner weitestgehend zu vermeiden. Sondern das Überleben überhaupt. Ohne die seit 2007 ergriffenen, billionenschweren Transferleistungen hätte der ClubMed nicht nur seine Rentensysteme unmöglich stabil halten können, sondern wäre schlicht fiskalisch zusammengebrochen – nicht mehr und nicht weniger.

 

 

Union Investment (15. März): „Studie beweist: Zu hohe Garantien sind eine Belastung für die Altersvorsorge.“

 

Die Diskussion um eine Absenkung der Garantien bei BZML und Riester läuft schon länger, hat sich in der Branche festgesetzt, und jüngst erst hat die DAV ebenfalls klargemacht, wo die Reise hinzugehen hat.

 

Nun ein weiterer Beitrag zur Debatte: Eine Studie des Ulmer Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) zeigt nicht nur, dass – wenig überraschend – geringere Garantien die Renditechancen in der Altersvorsorge deutlich verbessern, ohne das Risiko signifikant zu erhöhen.

 

Prof. Jochen Ruß, einer der Autoren der im Auftrag von Union Investment angefertigten Studie, sieht einerseits ein Garantieerfordernis von 100 Prozent im aktuellen Zinsumfeld extrem kritisch, doch seine Studie zeigt auch: Eine Absenkung der Garantie sollte nicht beliebig erfolgen. Denn die zusätzlichen Renditechancen werden immer geringer, während im Gegenzug das Risiko steigt.

 

Bemerkenswerter Effekt: Ausgehend vom höchsten betrachteten Garantieniveau (90 Prozent) erzeugt ein Absenken zunächst sehr viele und dann immer weniger zusätzliche Renditechancen. Das Risiko nimmt hingegen immer stärker zu. Bei eher hohen Kursschwankungen bedeutet das laut ifa konkret: Bis zu einem Garantieniveau von ca. 70 Prozent steigt die reale Chance deutlich stärker an als das reale Risiko. Bei einer weiteren Absenkung des Garantieniveaus erhöht sich dann aber das Risiko ähnlich stark oder sogar stärker als die Chance.

 

 

Institutional Money (17. März): „Droht das Aus? G20-Staat will Bitcoin-Besitz und -Handel verbieten.“

 

börse-online (30. März): „Paypal lässt in den USA Bezahlen mit Bitcoin & Co zu.“

 

Gerade erst hatte Kassandra dargelegt, dass der Bitcoin einerseits ein glasklares Schneeballsystem ist, andererseits aber derzeit ein phänomenales Momentum vorlegt und drittens beizeiten reguliert werden wird – und das vermutlich ausgehend von der globalen Peripherie. Schweden oder Australien beunkte die Kröte hier als potentielle Kandidaten des First Moving.

 

Und nun, keine 10 Tage später, kommt die Meldung, dass zwar nicht diese beiden, sondern ein anderer Peripherie-Staat, nämlich Indien, hier möglicherweise vorzupreschen plane.

 

Erste Reaktionen gibt es auch schon. Die Institutional Money zitiert einen indischen Experten mit der Aussage, „dass diese Art von Gesetzgebung, wie sie Indien jetzt vorschlage, den weiteren Kursanstieg von Bitcoin nicht aufhalten können werde. Wegen der Dezentralisierung von Bitcoin sei der Bann oder die Akzeptanz von Kryptowährungen durch Regierungen in gewissem Sinne irrelevant. Das Kapital werde immer seinen Weg finden um zu investieren.“

 

Diese Aussage, so sei angemerkt, geht völlig an jeder Realität vorbei. Richtig ist zwar, dass die Blockchain-Technologie für Staaten schwer oder gar nicht zu kontrollieren/unterbinden ist. Doch was nützt das? Man muss als Regulator diese Blockchain gar nicht kontrollieren. Denn wenn der Bitcoin, wie erläutert, ein Schneeball-System ist, zumindest aber ein „Asset“ ohne auch nur den allergeringsten inneren Wert, und das auch noch hochliquide, dann reicht ein simples Abdrängen in die Halb- oder Illegalität, um den Marktpreis ins Bodenlose stürzen zu lassen und das Asset damit irrelevant zu machen – Ziel erreicht.

 

Wer soll denn ein hochspekulatives, hochliquides Asset zum hohen Kurs halten oder gar zukaufen wollen, wenn dieses vor ersten Verboten steht, auf die weitere zu folgen drohen? Und wer soll das tun, wenn er denkt, dass alle anderen Marktteilnehmer das auch denken? Das gilt zuvorderst für Institutionelle, nicht minder aber auch für private Anleger.

 

Wie dem auch sei, bisher hat sich die Indien-Meldung noch nicht als real manifestiert, und der Bitcoin hat auch kein bisschen reagiert. Im Gegensatz dazu ganz real ist die Maßnahme von Paypal, die in die genaue Gegenrichtung geht – nämlich in Richtung Etablierung. Und je mehr sich der Bitcoin etabliert, desto schwieriger wird eine Regulierung.

 

 

Deutsche Bundesbank (24. März): Abwicklung von DLT-basierten Wertpapieren in Zentralbankgeld erfolgreich getestet.“

 

Nochmal Blockchain: Die Bundesbank lässt verlauten, dass sie gemeinsam mit weiteren Marktteilnehmern eine Abwicklungsschnittstelle für elektronische Wertpapiere entwickelt und erfolgreich getestet habe, mit der auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Wertpapiere in TARGET2, dem Zahlungsverkehrssystem des Eurosystems für Großbeträge, abgewickelt werden können. (Betonung liegt auf „Großbeträge“. Der TARGET2-Saldo Deutschlands liegt Stand Ende Februar bei plus 1,043 Bio. Euro).

 

Damit bewiesen die Teilnehmer, so die BB weiter, dass eine technische Brücke zwischen Blockchain und konventionellem Zahlungsverkehr zur Wertpapierabwicklung in Zentralbankgeld genutzt werden kann, ohne dass digitales Zentralbankgeld geschaffen werden müsse.

 

Das kann man als Bundesbürger nur ganz wunderbar finden. Die Deutsche Bundesbank – weiland und längst vergessen neben Deutscher Mark, Mercedes-Benz und der Nationalelf – eine der allseits respektierten Säulen der nationalen deutschen Friedensidentität nach 1945/48 – ist seit rund einem Jahrzehnt nicht mehr als nur noch ein williger Exekutor der anhaltenden Insolvenzverschleppung des ClubMed und der schrittweisen Errichtung der EU-Transferunion (daran konnte auch das teils entgegenstehende Urteil des BVerfG nicht das geringste ändern, s.o.).

 

Kassandras Dank an dieser Stelle also an die (im Schönreden der Lage ohnehin gut geübte) Deutsche Bundesbank dafür, dass sie sich nun engagiert, das Aufblähen billionenschwerer TARGET2-Saldos künftig auch ganz zeitgemäß per DLT erledigen zu können. Warum auch die Mittel per Schubkarre in den ClubMed karren, wenn der willige Spender das viel schneller und reibungsloser per Blockchain erledigen kann?

 

Not täte eine Reform von TARGET2 in der Tat – und zwar dergestalt, den Missbrauch des Instruments als Teil der Transferunion erstens abzustellen, zweitens zu egalisieren und drittens rückabzuwickeln (s.o., der potentielle Schlüssel dazu liegt in Karlsruhe). Dass die Bundesbank als Hauptgläubiger auf immer uneinholbarer Billionen-Transfers sich offenbar nun auch noch als ein Pionier geriert, um das System stattdessen noch geschmeidiger zu machen, kann man wohl nur noch mit dem Stockholm-Syndrom erklären.

 

Kassandra bei der Arbeit.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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