Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Himmelfahrts-Kassandra

Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: den Capital Key nachrechnen, Holland im Auge behalten, der PSV atmet auf; außerdem das Bundesverfassungsgericht allein zuhaus. Und dass man Mario Draghi mal vermissen würde…

AdHoc-Mitteilung (21. Mai): „Deutsche Lufthansa AG bestätigt fortgeschrittene Gespräche mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur konkreten Ausgestaltung eines Stabilisierungspakets.“

Kassandra hat schon vergangene Woche die Selbstverständlichkeit kritisiert, mit der auch in dieser Krise Steuerzahlergeld eingefordert wird, und stattdessen auf die grundsätzlichen Instrumente von Marktwirtschaft und Kapitalmärkten verwiesen: Kapitalerhöhung und Debt to Equity Swap.

Nun also sieht es in der Causa Lufthansa u.a. nach einer Kapitalerhöhung aus, die der Staat zeichnet – ordnungspolitisch grundsätzlich vertretbar. Fragt sich nur, ob die Airline die Kapitalerhöhung nicht besser an der Börse durchführen würde.

Wie dem auch sei, aufatmen können damit – vorerst – der PSV und seine Gemeinschaft und damit auch die bAV als Ganzes. Und wenn man sieht, wieviel Geld Deutschland mittelbar nun in die Stabilisierung des kollektiv maroden, aber individuell hervorragend aufgestellten ClubMed pumpt, ist die kleine Lufthansa ohnehin nur eine Fußnote.

 

FAZ (12. Mai): „Rekord-Anleihekäufe der EZB.“

FAZ (12. Mai): „Verfassungsrichter Huber im Gespräch: ‚Das EZB-Urteil war zwingend‘.“

 Die Zeit (13. Mai): „Andreas Voßkuhle: ‚Erfolg ist eher kalt‘.“

 Die Welt (13. Mai): „Voßkuhle sieht ‚liberale Elite‘ mitverantwortlich für Populismus.“

 Der Spiegel (15. Mai): „Streit über Anleihekäufe – EZB will Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignorieren.“

 Aus den Schlagzeilen ist es schon fast wieder verschwunden, doch wird das auch an dieser Stelle schon besprochene, knackige Urteil des BVerfG Deutschland und die gesamte EU noch länger beschäftigen. Gehen wir angesichts der polarisierenden Wirkung einige Aspekte durch:

 1.) Das Bundesverfassungsgericht ist die Hüterin unseres Grundgesetzes und damit unser aller freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Doch steht es derzeit ziemlich allein und verlassen da – zumindest in der Sache QE. Auf der Gegenseite formieren sich eine bundesdeutsche Exekutive und mit breiter Mehrheit auch die recht lethargische Legislative im überdimensionierten Bundestag, außerdem die EZB, der EuGH, die Europäische Kommission und natürlich die ClubMed-Mitgliedstaaten – alle mit dem gemeinsamen Interesse des „Immer-weiter-so“. Die Medien beschränken sich im Wesentlichen auf eine Berichterstattung der groben Fakten. Dass diese bei den Menschen in Deutschland hoch angesehene Ur-Institution der Bundesrepublik Deutschland auf einmal derart in die Isolation geraten könnte, damit hatte wohl kaum jemand gerechnet.

2.) Allenthalben heißt es, dass BVerfG dürfe nicht über die EZB urteilen, außerdem sei diese (genauso wie die Bundesbank) unabhängig von politischer Einflussnahme. Zur Klarstellung: Das stimmt. Aber: Die EZB ist nicht Moses, und sie steht nicht über allen Dingen. Außerdem hat das BVerfG gar nicht über die EZB selbst geurteilt. Es hat nur der Bundesbank (und eben nicht der EZB) aufgetragen, wie sie sich im weiteren Verlauf je nach Lage zu verhalten hat und inwiefern dies von Maßnahmen der EZB abhängt – und dass die Deutsche Bundesbank der Rechtsprechung ihres nationalen Verfassungsgerichtes unterliegt, wird wohl hoffentlich niemand ernsthaft zu bestreiten suchen.

3.) Auch die Argumentation, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hätte und EuGH-Urteile für alle nationalen Gerichte bindend seien, soll heißen, dass diese über dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen, muss reichlich verwundern. Das ist mitnichten der Fall. Die EU ist kein Staat, es gibt auch keine EU-Verfassung, und der Vertrag von Lissabon ist ein Vertrag – und kann als solcher wohl kaum übergeordneten Verfassungsrang haben. Verträge stehen nicht über dem Grundgesetz. Man fragt sich ernsthaft, wo diese Vorliebe für eine einfache, vorgebliche Hierarchie der Gerichte herkommt (die auch der EuGH bemüht).

4.) Viel zu oft wird in der Öffentlichkeit und den Medien in Verkennung der Lage nun der Fokus in dem Urteil des BVerfG darauf gelegt, dass die EZB die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen darzulegen hat, hier auch in der FAZ, die erstaunlicherweise schreibt:

Sollte die Verhältnismäßigkeitsprüfung der EZB zur Zufriedenheit der deutschen Richter ausfallen, wäre der Konflikt fürs erste entschärft“.

Doch ist diese Prüfung der Verhältnismäßigkeit gar nicht das Problem, und diese eher formale Aufgabe (LEITERbAV übernimmt das gern gegen ein kleines Honorar) wird sich von der EZB lösen lassen; die anschließende Bewertung ist dann eine Auslegungsfrage, die erst in vielen Jahren Gegenstand eines weiteren Gerichtsverfahrens wäre, wenn überhaupt.

Nein, der QE-Hund begraben liegt ganz woanders, nämlich im Capital Key und der Abweichung hiervon – in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Hier geht es um die nackten Zahlen und um bares Geld in gigantischer Größenordnung, und genau eine solche Abweichung hat das BVerfG für illegal erklärt. Denn wie auf LEITERbAV schon zigfach ausgeführt und wie es den Karlsruher Richtern offenbar auch klar wurde, ist QE geschenktes Geld. Die Euroländer werden ihre Schulden bei der EZB niemals tilgen können (selbst wenn sie es wollten); irgendwann werden die QE-Summen einfach abgeschrieben oder etwas eleganter mit extra hierfür emittierten Nullzins-Methusalem-Sovereigns auf Nimmerwiedersehen refinanziert. QE ist eindeutig geschenktes Geld (und damit natürlich auch klare Staatsfinanzierung, doch das ist hier nicht die Kernfrage).

5.) Es geht also primär um den Capital Key. Dann rechnen wir den doch mal durch, Schritt für Schritt:

Das Eigenkapital der EZB – gut 10 Mrd. Euro – stammt von den NZBen ALLER EU-Mitgliedstaaten (also über Euroland hinaus).

 Der zugehörige Schlüssel (seit 1999 acht Mal angepasst worden, zuletzt nach dem Brexit) richtet sich nach Anteil an Bevölkerung und BIP.

Der Anteil Deutschlands liegt bei 21,4394%, der aller Euroländer bei 81,3286%, der Griechenlands bei 2,0117.

Da in dem PSPP-Programm der EZB nur Sovereigns von Euroländern ex-Griechenland erworben wurden, muss sich hier der Anteil Deutschland auf 27,03% belaufen.

Nun kumulierte das PSPP (zu exekutieren von den NZB einschl. BB) bis Ende 2019 knackige 2,198092 Bio. Euro, davon Bunds iHv von 527,834 Mrd. Euro, entsprechend 24,013%. Fehlen also 3,017 Prozentpunkte entsprechend 66,3 Mrd. Euro, die Bunds hätten mehr und ClubMed-Sovereigns weniger hätten gekauft werden müssen. Also gute 66 Mrd. Euro, die damit nicht im Bundeshaushalt, sondern in denen des ClubMed gelandet sind. Gute 66. Mrd Euro Abweichung, welche das BVerfG der Bundesbank verboten hat, hinzunehmen.

Fakt bleibt, wie man es dreht und wendet: Der Capital Key ist in der Vergangenheit nicht eingehalten worden, und damit beteiligen sich Bundesbank (und übergeordnet damit das BMF) in großem Stil an geldpolitischen Maßnahmen, die von dem Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland für illegal erklärt worden sind – und weigern sich auch noch, wenngleich wenig überraschend, dazu Auskunft zu erteilen (Abhilfe könnte wohl nur eine Kleine Anfrage der Opposition im Bundestag schaffen. Grüne und Linke haben daran vermutlich kein Interesse, blieben nur FDP und AfD).

6.) Zu den unmittelbaren Folgen: Das BVerfG gibt offenkundig nicht klein bei und hat in bemerkenswert standfester Weise seine Position bekräftigt (so oben verlinkt in Zeit, FAZ und Welt; Prof. Andreas Voßkuhle hat dabei gleich zum lesenswerten Rundumschlag ausgeholt).

Wenn Wolfgang Schäuble nun fürchtet, dass andere Mitgliedstaaten daraus das Selbstvertrauen gewinnen könnten, sich ebenfalls nicht mehr bedingungslos dem EuGH zu unterwerfen (es sei nochmal dringend an den diesbezüglichen, wichtigen Beitrag von Roman Herzog in der FAZ von 2008 1) erinnert), dann hat der Ex-Finanzminister und Chef-Architekt der andauernden und unabsehbar kostspieligen Euro-Rettung recht – nur, dass man das nicht nur fürchten, sondern auch begrüßen kann. Kassandra sieht jedenfalls anders als offenbar Schäuble die Zukunft der Europäischen Union – wenn sie denn gerade nach der Erfahrung mit dem Brexit überleben will – nicht in mehr Zentralismus, sondern in mehr Föderalismus.

Nicht klein bei geben aber auch die Vertreter der Weiter-so-Fraktion, vorneweg die EZB: So unterstrich bspw. die deutsche EZB-Direktorin Isabel Schnabel laut Medienberichten, dass die EZB ihre Wertpapierkäufe fortsetzen werde. Übliche Argumentation: Dies geschehe im Einklang mit dem Mandat der EZB, und nur der EuGH sei für die EZB und ihr Handeln zuständig. Auch Christine Lagarde hat diese Haltung zwischenzeitlich bekräftigt, wie der Spiegel berichtet. Doch wie erläutert kommt es darauf gar nicht an, da das BVerfG nicht der EZB, sondern der Bundesbank ein Handeln befohlen hat, nämlich dass sie eben im Zweifel nicht mehr mittun dürfe.

Und wie geht es nun weiter?

7.) Das Doom-Szenario: Nehmen wir nun an, die Deutschen ringen sich dazu durch, das Urteil des BVerfG zu akzeptieren, während die EZB jeden Ausgleich des Capital Keys schlicht verweigert (was sehr dumm von ihr wäre, dazu später mehr) und folglich die Bundesbank sich aus den QE-Maßnahmen zurückzöge: Dann ist der Euro binnen kürzester Zeit Geschichte – nicht mehr und nicht weniger! Denn die Märkte würden den Rückzug der Bundesbank von einem Tag auf den anderen als den ersten Schritt zum Ausstieg Deutschlands aus dem Euro interpretieren, in jedem Fall jedoch die ungeschriebene, aber antizipierte Mithaftung Deutschlands für auf Euro lautende Staatsanleihen der faktischen Pleite-Euroländer massiv in Frage stellen. Devisenmärkte und Spreads zeigen bereits erste, wenn auch leichte Anzeichen in diese Richtung.

Denn man beachte: Der Brexit hat den Märkten deutlich gezeigt, dass in den EU-Strukturen umwälzende politische Entwicklungen auf die Schnelle möglich sind, die kaum jemand wirklich erwartet hatte.

Insofern würde dann die institutionalisierte Insolvenzverschleppung von halb Euroland tatsächlich ins Endspiel eintreten. Ordnungspolitisch hart gedacht, ist es dazu schon lange an der Zeit, und eine überfällige, schöpferische Zerstörung der Geldflut-induzierten Fehlallokationen in öffentlichen Diensten wie in Real- und Finanzwirtschaften könnte den Euroländern gute Voraussetzungen für einen gesunden Neustart verschaffen.

Doch die kurzfristigen Wirkungen wären fatal, um nicht zusagen katastrophal, und müssen hier niemandem ausgemalt werden. Und wie extrem dynamisch jetzt eine veritable Währungskrise oder gar ein Euro-Zusammenbruch mit der gegenwärtigen, corono-induzierten Wirtschafts-Depression harmonieren würde, muss LbAV-Lesern wohl ebenfalls nicht erklärt werden.

Angesichts der Brisanz der Gemengelage muss es daher kaum überraschen, dass BMF und Bundesbank gegenüber LEITERbAV (und vermutlich gegenüber anderen Medien auch, sofern es welche gab, die diese Fragen überhaupt gestellt haben) die Antwort auf diesbezügliche Fragen rund um den Capital Key verweigern.

Ehrlich, was hätten BMF und Bundesbank denn auch antworten sollen? „Ja Herr Bazzazi, Sie haben recht, wenn wir uns aus QE zurückziehen, dieses dann aber weiterläuft, kracht der Euro sofort.“? Oder etwa „Ja, Herr Bazzazi, es stimmt, der Capital Key ist nie eingehalten worden, aber wir wissen auch nicht, was wir jetzt machen sollen.“?

Doch ohnehin: Dass die Bundesrepublik bzw. die Bundesbank das Urteil ihres eigenen Verfassungsgerichtes angesichts einer Verweigerungshaltung der EZB umsetzen, ist äußert unwahrscheinlich, um nicht zu sagen ausgeschlossen (übrigens eine neue Erscheinung, die man ebenfalls noch vor wenigen Jahren für unmöglich gehalten hätte). Das Doom-Szenario dürfte also ausfallen.

8.) Viel wahrscheinlicher ist das Ignoranz-Szenario: Es gelingt der vereinigten Berlin-Brüssel-Paris-Luxemburg-Allianz, das BVerfG zu isolieren und unter seinem neuen Vorsitzenden, dem CDU-Politiker Stephan Harbarth 2) mittelfristig unter politische Kontrolle zu bringen, was nicht allzu schwer fallen dürfte. Parallel dazu setzen Bundesbank und BMF das Urteil schlicht nicht um, sondern machen weiter wie bisher – angesichts des einsamen Postens, auf dem das Gericht steht, keinesfalls ein ungangbarer Weg; Lagarde hat ja schon 2010 die Erfahrung gemacht, dass sie öffentlich kundtun kann, EU-Verträge wie den Maastrichter Vertrag ohne Folgen zu brechen (die SZ erinnert hier daran), obwohl es dazu ein klares BVerfG-Urteil gab.

Allerdings wäre eine solche Strategie angesichts der Reputation des BVerfG als einer der letzten Leuchttürme der alten Bundesrepublik in der deutschen Bevölkerung (wie auch das GG an sich) gleichwohl ein gewisses Va-Banque-Spiel, und auch die Märkte könnten mittelfristig zunehmend an Vertrauen in die Zukunft des Euro verlieren – weil neue Klagen drohen, die dann dann bspw. auch PEPP und ANFA erfassen, doch vor allem, weil auch andere Nordländer zunehmend Widerstand gegen die anhaltende Verletzung des Capital Key und Schleusung von Hunderten Milliarden exklusiv in den faktisch insolventen ClubMed leisten könnten (s.o. zu Schäuble).

9.) Am geschicktesten und geräuschlosesten wäre das Draghi-Szenario: Die EZB beißt in den sauren Apfel und gleicht gegenüber Deutschland, den Niederlanden etc. die Differenz aus. Kostet halt besagte 66 Mrd. allein für Deutschland (plus ein paar Hundert Milliarden betreffend ANFA und künftig PEPP (und um weiteren Klagen in anderen Staaten vorzubeugen, könnte man direkt die Target-II-Salden gleich mit ausgleichen, sind eben nochmal zwei Billionen).

Und warum „Draghi-Szenario“: Nun, man muss fast schon traurig sein, dass der schlaue und geschmeidige Italiener nicht mehr EZB-Chef ist. Denn er hätte mit der ihm eigenen What-ever-it-takes-Nonchalance das Problem des auszugleichenden Capital Keys vermutlich exakt so und völlig leidenschaftslos per Knopfdruck gelöst (bzw. die fehlenden Anleihen der Nordländer nachkaufen lassen). Für die weniger elegante, eher bockige Französin Lagarde kommt dies wohl nicht infrage – ganz im Gegenteil scheint sie, wie die FAZ oben verlinkt berichtet, noch einen Gang hochzuschalten.

10.) Wichtig: In jedem Fall sollte man nach dem Urteil die Entwicklung in anderen Mitgliedstaaten im Auge behalten, das betrifft nach Ansicht Kassandras weniger das oft zitierte Ungarn oder auch Polen, sondern namentlich die Niederlande. In der dortigen Bevölkerung gibt es erhebliche EU-Skepsis und zwei je nach Lage starke Rechtsparteien.

Außerdem gehört das Land wie Deutschland zu den EU- und vor allem EWU-Nettozahlern (Capital Key, Target-II, Rettungsschirme); eine monetäre Großzügigkeit, die sich mit der calvinistischen Mentalität des Niederländers an sich nur eingeschränkt gut verträgt.

Hinzu kommt, dass sich die Niederländer in fast allen Lebensbereichen gern am britischen Vorbild orientieren, ja geradezu zu den Briten aufschauen – und zu Deutschland, Frankreich und auch Belgien kulturell und politisch viel weiter entfernt scheinen. Und die Niederländer haben sehr genau zur Kenntnis genommen, dass sich die bis dato gut austarierten Gewichte in der EU zwischen Nordländern und ClubMed nach dem (allen Unkenrufen zum Trotz doch recht problemlos verlaufenden) Austritt ihrer britischen Seelenverwandten ganz massiv Richtung Süden und damit zu ihren Ungunsten verschoben haben.

Sollte in den Niederlanden eines Tages – und dieser Tag muss gar nicht fern sein – die politische Rechte eine Mehrheit erhalten, dann sollte sich niemand über schnell anberaumte einschlägige Volksabstimmungen wundern – betreffend die Euro-Mitgliedschaft wie auch die in der EU insgesamt. Und um zu ahnen, wie solche Volksabstimmungen zwischen Utrecht und Maastricht ausgingen, muss man kein promovierter Niederlandistiker sein 3). Wie der akute niederländische Widerstand gegen das aktuell von Paris und Berlin ausgedachte EU-Corona-Hilfsprogramm weitergeht, könnte hier erste Hinweise auf die weitere Entwicklung geben.

10.) Noch einen sollte man im Auge behalten: Jens Weidmann. Denn sollte sich der Konflikt zuspitzen und Weidmann am Ende wie schon so oft erneut zwischen allen Stühlen sitzen, also noch weniger Rückendeckung von der Bundesregierung als bisher erhalten und schließlich gezwungen sein, sich mit seinem persönlichen Handeln klar gegen das Bundesverfassungsgericht zu stellen, dürfte absehbar sein Rücktritt auf die Tagesordnung kommen (ein schöner Vorstandsposten bei einer Großbank in Deutschland oder der Schweiz wäre hier ein guter Auslöser).

Schwer vorstellbar, dass Weidmann, an sich ordnungspolitisch völlig anders geprägt und ein erklärter Gegner dieser exzessiven Geldpolitik, den Wunsch hat, höchstpersönlich als derjenige in die Annalen der deutschen Notenbankpolitik einzugehen, der durch Bruch des Grundgesetzes und Ignorieren eines Urteils seines Verfassungsgerichtes den Exzess der deutschen und europäischen Geldpolitik von Anfang an (er kam schon 2011 ins Amt) und bis zur bitteren Neige gehorsam und wider besseren Wissens durchexekutiert hat. Nach fast einem Jahrzehnt in dieser Funktion sollte er sich gut überlegen, ob er den Absprung verpassen will. Mit Voßkuhles letztem Urteil – das man auch als Wink mit dem Zaunpfahl für Weidmann interpretieren kann – schließt sich nun für ihn jedenfalls, sollte er denn entsprechende Gedanken hegen, das Zeitfenster des persönlichen Handels schnell. 4)

 

Kassandra bei der Arbeit.

FN 1) „… dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewußt und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann. Sie zeigen, dass der EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten selbst im Kernbereich nationaler Zuständigkeiten aushöhlt.„ 1) Auf den Seiten der FAZ nicht ohne weiteres verfügbar, Zusammenfassung bei Beck hier.

 FN 2) Die großkoalitionäre Politisierung der deutschen Verfassungsgerichte schreitet derzeit massiv voran. Neben Stephan Harbarth (sogar in seinem WikipediaEintrag wird die CumEx-Problematik in seinem Umfeld thematisiert) wurde Astrid Wallrabenstein zu Richterin am BVerfG gewählt; ihre sehr pointierte politische Haltung hat die FAZ dokumentiert.

Dazu passt, dass just in Mecklenburg-Vorpommern durch CDU-Stimmen mit Barbara Borchardt eine Politikerin zur Verfassungsrichterin gemacht worden ist, die in einer Vereinigung Mitglied ist, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird (wie der NDR hier ausführlich darlegt, während die BILD die juristische Kompetenz der Linken-Politikerin beleuchtet).

FN 3) Dänen und Schweden wären dann übrigens die nächsten Kandidaten. Die Kunstwörter Nexit, Swexit und Danxit sollte sich der vorausschauende EU-Bürger jedenfalls schonmal einprägen.

FN 4) Als kompetente Kandidaten für die Nachfolge im Stil der Zeit schlägt Kassandra schon jetzt Eva Högl, Karl Lauterbach, Johannes Kahrs und Peter Altmaier vor.

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