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Neues aus Stuttgart – hinter der Kurve:

Das Ende der BZML?!

Lange wurde von verschiedenen Seiten – vor allem von Verbänden und Aktuaren – gewarnt, dass infolge der Zinslage die Versicherer sich aus Riester und der Beitragszusage mit Mindestleistung zurückziehen könnten, wenn die Politik nicht die Problematik der Beitragsgarantie anfasst. Doch diese reagierte nicht. Die Anbieterseite nun schon.

 

Die Diskussion um darstellbare Garantien in der bAV ist praktisch so alt wie Niedrig- und Nullzinsphase. Doch Fahrt aufgenommen hatte die Angelegenheit im Februar 2020, als der GDV vorschlug, bei der BZML und bei Riester die Mindestgarantie auf 80 Prozent zu begrenzen. Der Forderung hatten sich in der Folge zahlreiche Akteure der bAV angeschlossen, vorneweg Aktuare von DAV und IVS, aber auch Anbieter.

 

Noch mehr Dampf kam in den Kessel, als sich herauskristallisierte, dass die Politik das Thema vor der Bundestagswahl nicht mehr anfassen werde (bzw. möglicherweise gar nicht anfassen will oder gar schlicht ignoriert) – anders als die ebenfalls überfällige Absenkung des Höchstrechnungszinses.

 

Zu weiteren Mahnungen an die Politik gesellten sich Prognosen, bspw. von Juristen, Verbandsvertretern und Aktuaren, dass sich – analog zu Riester – die Anbieter ggf. kurzfristig aus diesem Markt zurückziehen werden. „Ohne Abkehr von der 100%- Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und BZML mehr, über deren Ausgestaltung gesprochen werden könnte“, zitierte LEITERbAV im April Guido Bader, Vorstand der Stuttgarter Leben und DAV-Vorstand. Nicht losgelöst betrachtet werden kann die Diskussion um die notwendige Garantie bei der boLZ.

 

Allianz prescht vor beim Rückzug

 

Laura Gersch, Allianz.

Gestern nun hat die LbAV-Redaktion die Information erhalten, dass die Allianz Leben – wie sie Maklern mitteilte – sich verhältnismässig schnell aus dem Neugeschäft mit der BZML zurückziehen wird:

 

Einzel-Direktversicherungen mit BZML nimmt die Allianz nur noch bis 1. Juli an. In bestehenden Gruppenverträgen bietet man die BZML längstens bis Ende 2022 an. Neue Gruppenverträge mit BZML sind jedoch ebenfalls schon ab dem 1. Juli 2021 grundsätzlich nicht mehr möglich (bei laufenden Anbahnungen ist die Frist zwei Monate länger). Am 30. Juni werde man die Firmenkunden informieren.

 

Bei der boLZ erweitert die Allianz ab 2022 das Garantieniveau dergestalt, dass auch Tarife mit Garantieniveaus von 60, 80 und 90 Prozent möglich sein werden. Die Allianz vertritt in der Diskussion schon länger und verhältnismäßig vehement die Position, dass es bei der boLZ keine gesetzlichen Vorgaben für eine Mindestleistung gebe.

 

Erst im Oktober 2020 hatte die die Allianz Lebensversicherungs-AG mitgeteilt, dass die Allianz Pensionskasse (APK) ab 2022 keine neuen Verträge mehr annehmen werde. Grund: geringe Nachfrage. Die APK, laut BaFin-Statistik von 2018 mit einer Bilanzsumme von 13 Mrd. Euro die zweitgrößte Pensionskasse am Markt (nach dem BVV mit mit ca. 30 Mrd. Euro), geht also ab 2022 in den Run off.

 

Nun ist erneut die Allianz, die als einer der ersten Nägel mit Köpfen macht. Und die Politik muss erkennen, dass sie – wie so oft in der bAV – mal wieder hinter der Kurve sitzt.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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