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aba-Tagung Aufsichtsrecht (I):

Aktuelles aus der Aufsicht

Heute Morgen in Bonn, ein klein bisschen kämpft sich die Normalität auch in der bAV zurück: Die aba-Tagung Aufsichtsrecht findet – wie die morgige aba-Pensionskassen-Tagung – hybrid statt, also in Teilpräsenz. LEITERbAV wird von beiden Tagungen beizeiten ausführlich berichteten, gibt aber schon hier und heute einige der Aussagen eines der wichtigsten Redner wieder.

 

Erster Redner heute Morgen in Bonn: Frank Grund. Der Chef der deutschen Versicherungsaufsicht gibt einen kurzen Rundumschlag zu aktuellen Entwicklungen im Aufsichtswesen. Hier nur einige seiner Aussagen im schnellen Stakkato:

 

Zu Zinstief und EbAV:

 

  • Dauerzinstief“ bleibt größte Herausforderung für Pensionskassen- und fonds.

  • Zunehmende Zahl an Kassen wird externe Hilfe von Trägern/Aktionären zur Erfüllung der Verpflichtungen benötigen. Dies ist in vielen Fällen schon geschehen oder in Aussicht gestellt. Aufsicht appelliert weiter an Träger/Aktionäre, dass dies im Fall der Notwendigkeit erfolgt.

  • Weitere Fälle von Leistungskürzungen nicht auszuschließen (die infolge AG-Haftung und PSV bzw. Protektor idR nicht bis zu den Berechtigten durchschlagen).

  • BaFin ist in dieser Sache doppelt engagiert, sie appelliert an EbAV und Träger UND ist aktiv; hat bspw. Tarife mit Garantiezinsen größer 0,9% schließen lassen.

  • Ziel der Aufsicht, dass regulierte Pensionskassen nur noch 0,25% Garantiezins im Neugeschäft anbieten. Höhere Garantien genehmigt die Aufsicht nicht mehr (für deregulierte PK gilt ab 2022 ohnehin 0,25%).

  • 40 Kassen derzeit unter intensivierter Aufsicht.

  • Pensionsfonds: infolge fehlender Garantien bisher von den Folgen der Pandemie nur wenig betroffen. BaFin beobachtete zwar einige Fälle der Unterdeckung, die sich jedoch bis dato praktisch vollständig egalisiert haben.

 

Heute Morgen in Bonn: aba-Tagung Aufsichtsrecht in Teilpräsenz – mit gehörigem Abstand und 3G. Foto: Baz.

 

  • Gem. § 234 VII VAG können Pensionskassen unter bestimmten Voraussetzungen ab 2022 ihre Satzung ändern, um die Nachschüsse dem jeweiligen nachschießenden Arbeitgeber bzw. dessen Berechtigten zuordnen zu können; vermeidet „Pattsituationen“. Regelung hat genau die Pensionskassen im Blick, die derzeit unter intensivierter Aufsicht stehen; sonst wohl eher wenig Bedarf.

     

Zur reinen Beitragszusage:

 

  • reine Beitragszusage immer noch nur Theorie; bisher noch keine einzige im Betrieb.

  • rBZ könnte prozyklische Effekte mindern, da Anbieter anders als Garantiegeber antizyklisch investieren können. Verzicht auf Garantien kann also sogar beitragen, Kapitalmärkte zu stabilisieren. Hinzu treten als positive Effekte wünschenswerte industriepolitische Wirkung durch mehr Investitionen in mehr industrielles Eigenkapital als auch Nachhaltigkeit der Kapitalanlage.

  • Aufsicht fordert beide Tarifvertragsparteien auf, frühzeitig – vor Tarifabschluss – die BaFin einzubinden, um Verzögerungen zu vermeiden.

     

Europa und EIOPA:

 

  • Kommender EIOPA-Stresstest für EbAV könnte das Phänomen Klimawandel einbeziehen.

  • Europa hat gute Erfahrung mit der Minimalharmonisierung der EbAV-II Richtlinie gemacht, die der Vielfalt des europäischen Pensionswesens Rechnung trägt.

  • BaFin bringt die Spezifika der reinen Beitragszusage in die Diskussionen um DC in den Gremien der EIOPA ein.

  • Vorstoß der EIOPA zu detailliertem Kostenberichtswesen für EbAV kann grundsätzlich zu sinkenden Kosten führen. Allerdings sollten nationale Aufsichten die Möglichkeit erhalten, zu prüfen, ob es in ihrem Pensionswesen überhaupt ein Kostenproblem gibt; hiervon wird die BaFin Gebrauch machen.


AusführlicheBerichterstattung zu der aba-Tagung Aufsichtsrecht findet sich zwischenzeitlich
auf LEITERbAV hier.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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