Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag haben letzten Donnerstag das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) in der Ausschussfassung beschlossen, um europäische Vorgaben zu erfüllen. Eigentlich kein Aufreger. Zugleich wurde damit aber ein Entschließungsantrag verbunden, der die Bundesregierung auffordert, „kurzfristig“ bei den wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase steigenden Pensionsrückstellungen zu handeln.
Eine entspreche Entschließung war am Mittwoch von den Koalitionsfraktionen im Rahmen der Schlussberatungen über das BilRUG im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eingefügt worden. In der Entschließung wird nun festgestellt, dass das geltende Recht, nach dem langfristig fällige Rückstellungen, insbesondere für Altersversorgungsverpflichtungen, mit ihrer Restlaufzeit entsprechend dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen sind, überprüft werden sollte. Denn diese Regelung führe angesichts der seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase dazu, dass die Unternehmen immer höhere Rückstellungen für die Betriebsrenten bilden müssten. Je niedriger der Abzinsungssatz ist, desto höher sind die erforderlichen Rückstellungen.
Gegebenenfalls mit Gewinnausschüttungssperre
Der 2009 eingeführte Glättungszeitraum von sieben Jahren scheine heute nicht mehr auszureichen, heißt es in der Entschließung. Der Gesetzgeber sei daher gefordert, eine angemessene Verlängerung des Bezugszeitraums für die Ermittlung des Durchschnittzinssatzes zu prüfen, „wobei diese erforderlichenfalls mit einer Gewinnausschüttungssperre zu verbinden sind“. Hierdurch könnten bilanzielle Belastungen von Unternehmen abgemildert werden.
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Professor Heribert Hirte (beide CDU) erklärten, im Gespräch sei eine Verlängerung des Glättungszeitraums auf zwölf Jahre. Die Bundesregierung werde eine entsprechende Anpassung nun zügig prüfen.
BDA: zweistellige Milliardenbeträge
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßte den Entschließungsantrag des Bundestages, denn bei den Bilanzierungsvorschriften für Pensionsrückstellungen bestehe Handlungsbedarf. „Die handelsrechtliche Zinsabsenkung wird die Arbeitgeber in den nächsten Jahren jeweils in zweistelliger Milliardenhöhe zusätzlich belasten“, so die BDA zu Leiter-bAV.de. Wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuere, werde das die Bereitschaft der Unternehmen zur betrieblichen Altersvorsorge unweigerlich dämpfen. „Der Vorschlag, den Zeitraum der Berechnung des Durchschnittszinssatzes zu verlängern, würde die bilanziellen Folgen der Niedrigzinsphase zumindest in den nächsten Jahren dämpfen und daher helfen“, so die BDA weiter.
Die Belastung der Unternehmen ist auch deshalb so hoch, weil sie den zusätzlichen Aufwand durch die Zinssatzsenkung infolge des Auseinanderfalles von Steuer- und Handelsbilanz unter Umkehrung das Maßgeblichkeitsprinzips nicht steuerlich geltend machen können. Daher fordert die BDA weiter: „Der handelsrechtliche Aufwand für die bAV muss wieder stärker steuerlich anerkannt werden. Die steuerliche Nichtberücksichtigung eines großen Teils des handelsrechtlichen Aufwands führt zur Besteuerung von Scheingewinnen, die sich auch aus verfassungsrechtlichen Gründen verbietet.“
Dort hatte er neben anderen Rednern auch die Gefahr von Insolvenzen im deutschen Mittelstand infolge exorbitant anziehender Pensionsverbindlichkeiten thematisiert.
Auch die aba hat jüngst eine Anpassung der HGB-Bilanzierungsvorschriften angemahnt.
Nach der gestrigen Entschließung des Bundestags ist ein kurzfristiges Handeln der Bundesregierung nun sehr wahrscheinlich geworden.
Die Bundestagsdrucksache 18/5256 findet sich hier, die bAV betreffende Thematik auf Seite drei oben.
Das Plenarprotokoll findet sich hier.