Die Analysen der Deutschen Aktuarvereinigung haben ergeben, dass für das Jahr 2017 ein Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent weiterhin vertretbar sei. Doch für die Folgejahre prognostizierten die Berechnungen einen Anpassungsbedarf nach unten, so die Mathematiker.
Außerdem hat die Vereinigung bekräftigt, dass sie die Entscheidung der Bundesregierung, auch künftig (also ungeachtet des Inkrafttretens von Solvency II) für klassische Lebensversicherungen einen Höchstrechnungszins vorzugeben, „weiterhin begrüßt.“
Der Höchstrechnungszins erreichte sein Nachkriegshoch mit 4 Prozent Mitte des Jahres 2000, um dann bis 2015 auf 1,25 Prozent abzusacken. Auch viele regulierte Pensionskassen richten sich mittlerweile nach dem für Lebensversicherer gültigen Zins.
Ob nun wie im Bankwesen auch im Lebensversicherungswesen beizeiten mit Negativzinsen zu rechnen ist, erläuterte die Aktuarvereinigung nicht.
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
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