Bundestag, Bundesrat, Opposition, Ausschüsse, die Verbände und die Branche sowieso – und auch das BMF selbst: Alle Welt redet von der Notwendigkeit, das Bilanz- und gegebenenfalls das Steuerrecht an die Realitäten des Niedrigzinses anzupassen. Doch in der Wilhelmstraße lässt man sich Zeit. Nun legt die aba nach.
In einem aktuellen Thesenpapier, dass die Arbeitsgemeinschaft heute an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag sendet, stellt sie die Problematik nochmal übersichtlich und unmissverständlich dar.
Es geht um nicht wenig. Der Verband kommt eingangs des Papiers unter dem Titel „Zehn Feststellungen zum Rechnungszins in der Handelsbilanz“ direkt zur Sache:
„Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des aktuellen Bilanzrechts werden Unternehmen mit rückstellungsfinanzierten Direktzusagen bis Ende 2017 bilanzielle Zusatzbelastungen von jährlich 35 bis 45 Milliarden Euro tragen müssen. Das ist weder akzeptabel noch erforderlich.“
Sodann äußert man ein gewisses Unverständnis angesichts der Untätigkeit des BMF:
„Mitte Juni hatte daher bereits der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig tätig zu werden und zu prüfen, ob der Bezugszeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes nicht über den aktuellen Zeitraum von 7 Jahren hinaus angemessen zu verlängern sei. Im September folgte der Bundesrat und forderte die Bundesregierung auf, Vorschläge zur Entschärfung der Problematik der handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen zu unterbreiten, etwa den Bezugszeitraum auf 15 Jahre zu verlängern, Mehraufwand zu verteilen oder den Zins anhand einer langfristigen zukünftigen Erwartung festzulegen.
Die Bundesregierung, hier vor allem das BMF, hat die Prüfungen noch immer nicht abgeschlossen, obwohl die Problematik dringend und kurzfristig einer Lösung bedarf!“
Es folgt der Widerspruch der aba zu den üblichen Bedenken, die in dieser Sache regelmäßig vorgebracht werden – gegliedert in zehn Abschnitte:
„Für die Finanzmärkte spielt der HGB-Abschluss überhaupt keine Rolle.“
„Es gibt bislang keine Insolvenzen, die nachweislich durch eine bAV in Form einer Direktzusage verursacht wurden.“
„Der Rechnungszins ist keine reale Größe.“
„Die Anpassung an ein gesunkenes Zinsniveau kann ohne Probleme gleichfalls über 15 Jahre erfolgen.“
„Wenn eine Anpassung des Durchschnittszeitraums für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen als nicht sachgerecht angesehen wird, sollte den Unternehmen eine Verteilung des Mehraufwands oberhalb eines tolerierbaren Schwankungsrahmens auf 15 Jahre ermöglicht werden.“
„Das Konzept der Orientierung des HGB-Zinses an (relativ) aktuelle Kapitalmarktzinsen ist mit dem Sinn und Zweck der deutschen Handelsbilanz nicht vereinbar.“
„Überzogen schnell sinkende HGB-Rechnungszinsen behindern Investitionen und wirken sich somit mittelbar auch negativ auf die Finanzmärkte aus.“
„Übermäßige handelsbilanzielle Belastungen der Unternehmen entziehen den Unternehmen die für Rentenanpassungen benötigten Erträge.“
„Die Erfahrungen der Finanzmarktkrise 2008 und die aktuellen Schwierigkeiten der Lebensversicherer können nicht auf Unternehmen mit Direktzusagen übertragen werden.“
„Die betriebliche Altersversorgung ist äußerst sicher.“
Auszug aus dem Fazit der aba:
„…Der wichtigste Beitrag, den Politik und Gesetzgebung für die deutschen Betriebsrentner von heute und morgen leisten können, besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit, Profitabilität und Attraktivität der deutschen Unternehmen nicht durch überzogene Vorgaben zu beeinträchtigen…“
Nun, hier könnte man ergänzen, dass es eigentlich der wichtigste Beitrag der Politik wäre, dem zugrundeliegenden Problem, nämlich dem politisch induzierten Niedrigzins, ein Ende zu setzen. Aber das wäre wohl ein bisschen viel verlangt.
Die Zeit drängt in jedem Fall. Das Problematik steht seit Monaten auf der Tagesordnung, kann wegen der Durchschnittsbildung gut prognostiziert werden und ist vom BMF selbst bereits vor einiger Zeit (auf der Steuerseite) thematisiert worden, doch passiert ist bis dato – nichts! Will das Miniserium trotz seiner nonchalanten Untätigkeit hier noch zu Potte kommen, müsste es eine mögliche Gesetzgebung noch Anfang Dezember an eines der letzten derzeit im Bundestag anhängigen Verfahren andocken. Ob das geschieht? Man wird sehen.
Das gesamte 3-seitige aba-Thesenpapier findet sich hier.