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Neubesetzung der Occupational Pensions Stakeholder Group:

EIOPA WANTS YOU!

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat gestern alle Interessierten der Branche dazu aufgerufen, ihre Bewerbungen für eine Mitgliedschaft in ihren beiden Stakeholder-Groups abzugeben.

Die Behörde verfügt über zwei Interessengruppen: eine für die betriebliche Altersversorgung (Occupational Pensions Stakeholder Group OPSG) und eine für das Versicherungs- und Rückversicherungswesen (Insurance and Reinsurance Stakeholder Group IRSG). Erstmalig sind die je 30 Köpfe starken Gruppen im März 2011 eingerichtet worden. Deutsche Vertreter in der OPSG sind derzeit Bernhard Wiesner (Bosch), Joachim Schwind (Höchster PenKa) und Frank Ellenbürger (KPMG).

Dienstsitz der EIOPA in Frankfurt am Main
Dienstsitz der EIOPA in Frankfurt am Main

Die Bewerbungsfrist endet am 23. Juni 2013 um 23.59 Uhr MEZ. Die Dokumente für eine Bewerbung finden sich hier (nur in Englisch).

Zuständig für die Berufung ist das Board of Supervisors der EIOPA. Das Auswahl- und Bestätigungsverfahren wird voraussichtlich Ende Juni 2013 anlaufen und bis September 2013 dauern. Die Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre. Mitglieder können einmalig wiederberufen werden.

Rechtsgrundlage für die Interessengruppen ist Artikel 37 der Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung der EIOPA. In dessen dritten Absatz heißt es über die OPSG:

Die Interessengruppe bAV setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen, die in ausgewogenem Verhältnis in der Union tätige EbAV, Beschäftigtenvertreter, Vertreter der Begünstigten, Vertreter von KMU sowie Vertreter einschlägiger Berufsverbände vertreten. Mindestens fünf ihrer Mitglieder sind renommierte unabhängige Wissenschaftler. Zehn ihrer Mitglieder vertreten EbAV.“

Die erste Sitzung der neuen OPSG in der neuen Zusammensetzung ist für den 24. Oktober 2013 geplant.

Die Regelungen für und Anforderungen an die IRSG entsprechen denen der OPSG. Die beiden europäischen Aufsichtsbehörden für das Bankwesen EBA und das Wertpapierwesen ESMA verfügen mit der Banking Stakeholder Group respektive der Securities and Markets Stakeholder Group über analoge Interessengruppen.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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