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SONDERMELDUNG: Das Sozialpartnermodell im Bundesrat (IV):

Bundesrat stimmt BRSG zu

In ihrer heutigen Sitzung hat die Länderkammer die bAV-Reform passieren lassen. Damit kann das Gesetz wie geplant Anfang 2018 in Kraft treten.

 

Nach dem empfehlenden Votum des federführenden Bundesrats-Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik Ende Juni war mit diesem Ergebnis zu rechnen. Das Gesetz hatte bereits – mit Änderungen – Anfang Juni die Zustimmung des Bundestages erfahren.

 

Der Bundesrat begann seine heutige Sitzung, in der er auch dem BRSG zugestimmt hat, mit einer Gedenkminute an Helmut Kohl. Foto: Frank Bräuer.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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