Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen


Frauen in der bAV – BMAS und ASK:

Gesamtkunstwerk mit Abstimmungsbedarf

Die Vorschläge der Alterssicherungskommission und die Absicht der Politik, diese in ihrer Gesamtheit bis Jahresende umzusetzen, beherrschen weiter die Debatte. Jüngst nun erläuterte eine Fachfrau des zuständigen Ministeriums vor Unternehmenspraktikerinnen Details, sekundiert von einer Expertin der Kommission. Utta Kuckertz-Wockel war dabei. Und hörte von den Vorbildern der Kapitalrente, dem Schutz bestehender Strukturen, von Obligatorium und Opting-out, von wankenden Planungen und der künftigen Rolle der bAV – sowie von zu kurzen Tischtüchern und wer die Reise nach Jerusalem verloren hat.

Bekanntlich hat am 23. Juni 2026 die Alterssicherungskommission (ASK) der Bundesregierung ihren Bericht zur Rentenreform übergeben. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas nannte die 33 Empfehlungen „ein Gesamtkunstwerk, in dem alles ineinandergreife“.

Inzwischen hat sich die Koalition darauf geeinigt, die Vorschläge 1:1 umzusetzen und das Gesetzespaket noch vor Jahresende dem Bundestag zur Verabschiedung vorzulegen.

10. Juli, jüngster Round Table Frauen in der bAV: Natalie Brall, Unterabteilungsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, stellt den knapp 30 Teilnehmerinnen die wichtigsten Eckpunkte des Kommissionsberichts vor und bindet die ebenfalls anwesende Monika Queisser, Leiterin Sozialpolitik, OECD und Mitglied der ASK in ihren Beitrag ein. Dem schließt sich eine ausgiebige Diskussion an.

Die Kommission und ihre Mitglieder

Kurzer Blick zurück: Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts hatte die ASK am 7. Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen. Insgesamt gehörten ihr 13 Mitglieder an: die beiden Vorsitzenden Prof. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise, die drei stellv. Vorsitzenden aus dem Deutschen Bundestag Florian Dorn (CSU), Annika Klose (SPD) und Pascal Reddig (CDU) sowie die acht wissenschaftlichen Mitglieder Prof. Peter Bofinger, Prof. Tabea Bucher-Koenen, Prof. Georg Cremer, Prof. Camille Logeay, Monika Queisser, Prof. Jörg Rocholl, Prof. Silke Übelmesser und Prof. Martin Werding. Die ASK arbeitete unabhängig von politischen Weisungen und hat ihren Bericht einstimmig beschlossen.

Was ohne wäre und …

Natalie Brall verdeutlicht zu Beginn ihres Vortrages (alle Aussagen im Indikativ der Zitierten), welche Folgen ein Ausbleiben der Rentenreform hätte: Ohne die vorgeschlagenen Maßnahmen würde das Rentenniveau ab 2031 von derzeit 48 auf 46% sinken. Gleichzeitig würden die gRV-Beitragssätze bis 2050 auf 21,5% steigen.

Quelle: BMAS. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

was nun erfolgen solle

„Mit ihren Empfehlungen verfolgt die ASK das Ziel, das deutsche Alterssicherungssystem zukunftsfest aufzustellen“, so Brall. Das bedeutet im Einzelnen,

• das Rentenniveau zunächst zu stabilisieren und langfristig wieder Wachstumsperspektiven zu eröffnen.

• der jungen Generation durch die Einführung einer kapitalgedeckten gesetzlichen Rente bessere Chancen auf ein höheres Rentenniveau zu ermöglichen.

• den Gesamtbeitrag durch die Einführung der Kapitalrente zwar anzuheben, gleichzeitig aber den Beitragssatz der umlagefinanzierten gRV langfristig zu stabilisieren.

Die gesetzliche Kapitalrente und ihre Vorbilder

Die Kapitalrente sieht vor, das Umlageverfahren der GRV ab 2028 schrittweise um eine verpflichtende kapitalgedeckte Komponente nach schwedischem Vorbild zu ergänzen.

Die investierten Beiträge fließen 1:1 zuzüglich Renditen an die Versicherten zurück.“

Der Beitragssatz steigt, paritätisch finanziert, stufenweise jedes Jahr um 0,5 Punkte auf 2 Prozentpunkte an und fließt in einen öffentlichen, international agierenden, kostengünstigen Fonds. Die investierten Beiträge fließen 1:1 zuzüglich der erwirtschafteten Renditen als Renten an die Versicherten zurück. Das Ziel sind höhere Renten, mehr Generationengerechtigkeit sowie langfristige Renditen durch breit gestreute Kapitalmarktanlagen. Beitragsgarantien sind nicht vorgesehen.

Interessant war der Ausgabenvergleich anderer Länder.“

Queisser, Leiterin Sozialpolitik bei der OECD und Mitglied der ASK, erläutert die Empfehlung zur gesetzlichen Kapitalrente: Ausgangspunkt war die zentrale Vorgabe, die Beiträge zur GRV langfristig stabil zu halten. Hierzu analysierte die Kommission zahlreiche Alterssicherungssysteme anderer Länder und sprach mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Quelle: BMAS. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Dabei stieß sie u.a. auf das seit 25 Jahren etablierte schwedische Modell. Darin spielt die Kapitaldeckung in der ersten, gesetzlichen Säule eine zentrale Rolle. Gleichzeitig untersuchte sie bewährte Modelle der zweiten Säule, der bAV. „Interessant war der Ausgabenvergleich anderer Länder für ihre Alterssicherungssysteme“, so Queisser.

Kapitalrente versus Obligatorium und Opting out

Für die Einführung eines Obligatoriums oder eines Opt-out-Modells in der bAV wären nach Einschätzung der Kommission deutlich höhere finanzielle Aufwendungen erforderlich als für die Einführung der zweiprozentigen Kapitalrente, berichtete Queisser weiter.

Gewachsene Strukturen sollten nicht beeinträchtigt werden.“

Zudem ist die deutsche bAV mit ihren fünf Durchführungswegen und der Vielzahl unterschiedlicher Systeme besonders komplex. Diese gewachsenen Strukturen sollten jedoch nicht beeinträchtigt werden, so die Fachfrau.

Quelle: BMAS. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Für die Erarbeitung eines tragfähigen Konzepts zur flächendeckenden Verbreitung der bAV hätte die Kommission nach Aussage Queissers ein weiteres halbes Jahr benötigt. Daher entschied sie, die Verantwortung für die Einführung einer flächendeckenden bAV den Sozialpartnern zu überlassen. Sollten diese sich nicht einigen, könne die im BRSG II vorgesehene Prüfungsklausel greifen und der Gesetzgeber tätig werden.

Per Faktor zurück zur Nachhaltigkeit

Nach 2031 tritt der Nachhaltigkeitsfaktor wieder in Kraft und wird auf 0,33 Prozentpunkte angehoben.

Zum ersten Mal werden Neuzugänge und Bestandsrenten unterschiedlich angepasst.“

Natalie Brall, BMAS.

Dadurch wird die Rentenanpassung etwas gedämpft. Für Rentenneuzugänge bleibt das Rentenniveau bei 48% bestehen, während es für Bestandsrenten leicht sinken wird. „Es wird zum ersten Mal so sein, dass die Neuzugänge und die Bestandsrenten unterschiedlich angepasst werden“, sagt Brall.

„Für Bestandsrentner bedeutet dies eine geringere Rentenanpassung“, so Queisser. „Diese liegt weiterhin oberhalb der Inflationsrate und stellt keine absolute Rentenkürzung dar.“ Gleichzeitig kommt es zu einer Abkoppelung von der Lohnentwicklung. Wichtig, laut Brall: Das Zusammenspiel mit den weiteren Reformvorschlägen stellt sicher, dass das Rentenniveau mindestens so hoch oder sogar höher liegt als nach heute geltendem Recht.

Eine Versicherung für (fast) alle

Die Vorschläge der Kommission zielen auf eine Erwerbstätigenversicherung ab. Künftig werden also auch Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte in die gRV einbezogen.

Die gRV-Reformen werden zunächst wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen.“

Bei den Staatsbediensteten ist dies – so die Kommission – u.a. aus Kostengründen jedoch nur langfristig und nicht unmittelbar möglich. Daher werden die Reformen der gRV zunächst wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen.

Neue Selbstständige werden künftig in die gRV einbezogen. Für Bestandsselbstständige ist ebenfalls eine Einbeziehung vorgesehen, jedoch mit einer Opt-out-Möglichkeit. Auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente werden künftig in die gRV aufgenommen, erläutert die Beamtin.

Späterer Renteneintritt: pro Dekade +0,5

Das Renteneintrittsalter wird künftig an die steigende Lebenserwartung angepasst. Die zusätzlich gewonnene Lebenserwartung wird dabei im Verhältnis 2:1 auf die Altersgrenze übertragen. Eine um ein Jahr höhere Lebenserwartung bedeutet demnach acht Monate längere Lebensarbeitszeit und vier Monate längeren Rentenbezug.

„Ab 2032 wird dies nach momentanen Berechnungen dazu führen, dass die Menschen alle zehn Jahre ein halbes Jahr länger arbeiten“, erläutert Brall. Im Jahr 2042 läge die Regelaltersgrenze bei 67,5 Jahren. Nach derzeit geltendem Recht beträgt sie ab 2031 67 Jahre. Auch eine sinkende Lebenserwartung soll entsprechend berücksichtigt werden.

Schutzrente für langjährige Beitragszahler

Die ASK hält einen Renteneintritt, der sich nach Beitragsjahren richtet, aus versicherungsmathematischer Sicht nicht für korrekt. Daher empfiehlt sie, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. An ihre Stelle tritt die Schutzrente für langjährige Beitragszahler:

Menschen, die lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben und aus gesundheitlichen Gründen ihrem zuletzt langjährig ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können, erhalten die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, so Brall.

Vertrauensschutz und Planungssicherheit

Auch die Frage des Vertrauensschutzes beim Übergang in den Ruhestand wurde beim Round Table intensiv diskutiert. Diese betrifft nicht nur Beschäftigte, die sich derzeit in Auflösungsverhandlungen befinden, sondern auch jene, die bereits Vereinbarungen abgeschlossen haben, etwa über Zeitwert- oder Lebensarbeitszeitkonten (LAZ) und Altersteilzeitsysteme (ATZ) mit langjähriger Laufzeit.

Verschiebt sich das Eintrittsalter, gerät die Planung ins Wanken.“

Besonders deutlich wird dies bei den LAZ: Viele Beschäftigte sind bis zum Renteneintritt freigestellt. Verschiebt sich das gesetzliche Renteneintrittsalter, gerät die gesamte Planung ins Wanken, und es entstehen finanzielle Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Letztere könnten aufgrund bevorstehender Rentenabschläge eine Weiterbeschäftigung fordern, machen die Teilnehmerinnen klar.

Die derzeitige Unsicherheit erschwert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Planung ihres Übergangs in den Ruhestand und mindert die Bereitschaft, Freistellungsgespräche mit dem Arbeitgeber zu führen, ergänzen die bAV-Expertinnen aus der Unternehmenspraxis.

Um beiden Seiten Planungssicherheit zu geben, fordern die Teilnehmerinnen, frühzeitig Übergangsregelungen zu schaffen.

Das Ende der Minijobs

In Deutschland arbeiten derzeit mehr als 7 Mio. Menschen in einem Minijob. Die monatliche Verdienstgrenze liegt aktuell bei 603 Euro.

Minijobs erhöhen das Risiko von Altersarmut.“

Die Kommission empfiehlt, auch sie ohne Opt-out-Möglichkeit in die gRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten. Minijobs schaffen Anreize für geringere Arbeitszeiten und Rentenbeiträge und erhöhen damit das Risiko von Altersarmut. Die Kommission empfiehlt, diese Regelung sofort umzusetzen.

Freibeträge in der Grundsicherung

Künftig sollen Renten nicht mehr in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Wer gearbeitet und gRV-Beiträge gezahlt hat, soll im Alter besser gestellt sein als Menschen, die keine oder nur geringe Beiträge geleistet haben.

„Die konkrete Ausgestaltung des neuen Rentenfreibetrags soll im Rahmen der Umsetzung der Sozialstaatsreformvorschläge festgelegt werden“, sagt Brall.

Mehr und breiter: Stützung der zweiten Säule

Die ASK spricht sich für eine deutliche Erhöhung der Beiträge zur bAV sowie für deren stärkere Verbreitung aus. Konkrete Maßnahmen sollen noch in diesem Jahr im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs erarbeitet werden. „Ziel ist es, die von beiden Sozialpartnern gemeinsam getragenen Maßnahmen anschließend in ein Gesetzgebungsverfahren zu überführen“, so Brall.

In Deutschland lassen sich derzeit Lösungen nur schwer umsetzen.“

Monika Queisser, OECD Foto: OECD.

Queisser betont, sie sei eine große Befürworterin der bAV und des Sozialpartnermodells. Für die Weiterentwicklung der Betriebsrente empfiehlt sie, sich an den erfolgreichen Modellen der skandinavischen Länder und der Niederlande zu orientieren. Gleichzeitig sieht sie, dass sich in Deutschland aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage Lösungen nur schwer umsetzen lassen.

Die Positionen der Sozialpartner zur Weiterentwicklung der bAV liegen derzeit weit auseinander. Während einige eine vollständige Öffnung des Sozialpartnermodells und eine stärkere Verbreitung der rBZ, sprechen sich andere dafür aus, bAV-Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären. Darüber hinaus stehen eine leichter zugängliche Entgeltumwandlung mit Opt-out-Regelung sowie ein mögliches Obligatorium zur Diskussion, erläutert Brall.

Die bAV hat die Reise nach Jerusalem verloren.“

Einige Verfechterinnen der bAV aus dem Teilnehmerkreis äußern den Eindruck, diese habe im Spannungsfeld zwischen der Einführung der gesetzlichen Kapitalrente und dem Altersvorsorgereformgesetz „die Reise nach Jerusalem verloren“. Da die gesetzliche Kapitalrente faktisch eine zusätzliche finanzielle Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstelle, seien finanzielle Spielräume für den weiteren Ausbau der bAV in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich begrenzt.

„Das Tischtuch ist irgendwann zu kurz“, lautet eine Einschätzung aus der Runde. Als Lösungsansatz wurde vorgeschlagen, die vorgesehene 2-Punkte-Regelung für die gesetzliche Kapitalrente zu öffnen. Es müsse möglich sein, die Beitragserhöhung von 2 Punkten für die Kapitalrente, statt nur in die erste auch in die zweite Säule einfließen zu lassen, wenn ein Tarifvertrag dies vorsehe.

Ein ‚Entweder-oder‘ zwischen erster und zweiter Säule sehe ich nicht.“

Brall wies nochmals darauf hin, dass ohne eine Reform der ersten Säule die gRV-Beitragssätze deutlich ansteigen müssten. Gleichzeitig reicht allein die Einführung der Kapitalrente nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Hierfür hält sie zusätzliche Leistungen – am besten aus der bAV – unverzichtbar. „Ein ‚Entweder-oder‘ zwischen erster und zweiter Säule sehe ich nicht“, sagte Brall.

Maßnahmen zur dritten Säule

Die Kommission empfiehlt, die Frühstartrente mit der gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen, um Synergien zu nutzen, besonders lange Ansparzeiten zu ermöglichen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Zudem wird geprüft, ob der öffentliche Fonds für die gesetzliche Kapitalrente sich zugleich als öffentliches Angebot für die geförderte private Altersvorsorge nutzen lässt, macht Brall klar.

Fazit der Autorin

Der Bericht der Alterssicherungskommission zeigt einen klaren Reformwillen und enthält weitreichende Vorschläge für die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland. Beim Round Table wurde aber auch deutlich, dass vor der Umsetzung noch erheblicher Abstimmungsbedarf besteht – sowohl zwischen Politik und Sozialpartnern als auch in der betrieblichen Praxis.

Viele Detailfragen, Übergangsregelungen und Wechselwirkungen zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge sind noch offen. Für die Umsetzung ist es von zentraler Bedeutung, dass Unternehmen und Versorgungsträger verlässliche Rahmenbedingungen und genügend Zeit erhalten. Nur wenn die Reformen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, kann die Praxis sie erfolgreich begleiten und Planungssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte gewährleisten. Und nur dann wird das angekündigte Gesamtkunstwerk Realität.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.