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bAV-Prax Advertorial:

Warum nicht einfach mal Bilanz ziehen?

Pensionsverpflichtungen mittels CTA auszulagern eröffnet Arbeitgebern neue Spielräume und erfreut sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit bei großen und auch kleineren Unternehmen, sei es mit Einzel- oder mit Gruppen-CTA. Daniel Schepp bewertet Lage und Perspektive aus Sicht einer Verwahrstelle.

 

Daniel Schepp, Caceis.

Bei der Entscheidung für ein Contractual Trust Arrangement (CTA), welches oft auch als „Treuhandmodell“ bezeichnet wird, geht es meist darum, über eine gezielte Bilanzverkürzung verschiedene betriebswirtschaftliche Kennzahlen im Unternehmen zu optimieren. Beispielsweise müssen diese im Falle einer Auslagerung von Pensionsrückstellungen per Treuhandvertrag an einen Dritten nicht mehr in der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Damit steht das Unternehmen in dreifacher Hinsicht besser da:

 

Erstens verbessert es die Bilanzkennzahlen, zweitens erhöht es die Eigenkapitalquote und damit indirekt auch das Kreditrating, und drittens sinken die Kosten für eine mögliche Refinanzierung. Dies sind die wichtigsten Gründe für Unternehmen, ein CTA für seine Vermögensauslagerung zu nutzen – ein attraktives Vehikel, das zunehmend zu einem Standard wird und dem im Zuge der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise künftig sicherlich noch mehr Priorität beigemessen wird.

 

CTA: So geht die Rechnung in der Bilanz auf

 

In der Praxis beschäftigen sich viele Unternehmen und Unternehmer kaum regelmäßig mit ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV) beziehungsweise mit der Ausfinanzierung ihrer Versorgungszusagen, ob über Defined Benefit und/oder Defined Contribution. Dennoch kann es sich im wahrsten Sinne auszahlen, rechtzeitig Alternativen zur Deckung der Versorgungszusagen auf den Weg zu bringen. Dies kann auch die bewusste Entscheidung für ein Einzel- oder auch ein Gruppen-CTA sein.

 

Diese beispielhafte Bilanz veranschaulicht den Vorteil eines CTA:Quelle: Caceis. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Von der bAV zurück zum Kerngeschäft

 

Neben diesen kalkulatorischen Vorteilen bietet ein CTA jedoch noch weitere Vorteile, die in einem Unternehmen nützlich sein können. Im Vergleich zu einem Pensionsfonds gehören dazu mehr Freiheiten und weniger Kontrolle, etwa durch die BaFin, sowie weniger Berichtspflichten. Vor allem jedoch können sich Unternehmer wieder auf ihre Kernkompetenzen besinnen und sich auf die Entwicklung von Produkten, Lösungen oder Dienstleistungen sowie deren Vertrieb an ihre Bestands- und Neukunden konzentrieren. Dies ist umso wichtiger beim Blick auf weitere Aspekte, die allesamt auf die bAV Einfluss nehmen.

 

 

Letztlich bleiben die sich stetig wandelnden gesetzlichen und regulatorischen Veränderungen eine verlässliche Einflussgröße, so dass die eigene bAV irgendwie immer eine gewisse Aufmerksamkeit im Unternehmen für sich beansprucht.“

 

 

So müssen wir aktuell davon ausgehen, dass uns die aktuelle Niedrigzinsphase noch einige weitere Jahre begleiten wird. Auch die Nachhaltigkeit in der Anlage, etwa über ESG-Faktoren gesteuert, ist in der bAV zunehmend zu beachten; unabhängig davon, ob diese von den Asset Managern selbst formuliert wird oder essentieller sogar von den Versorgungsberechtigten eingefordert wird. Letztlich bleiben die sich stetig wandelnden gesetzlichen und regulatorischen Veränderungen eine verlässliche Einflussgröße, so dass die eigene bAV irgendwie immer eine gewisse Aufmerksamkeit im Unternehmen für sich beansprucht.

 

Allein oder im Verbund – nicht nur eine Kostenfrage

 

Eine der grundsätzlichen Entscheidungen, die Unternehmen zu treffen haben, betrifft das konkrete CTA-Modell. Während sogenannte Einzel-CTAs oft von größeren Unternehmen oder von Konzernen realisiert werden, greifen kleinere Unternehmen häufig auf ein Gruppen-CTA zurück. Generell hat allerdings jedes Unternehmen diesbezüglich die freie Wahl, und es gibt Anbieter im Markt, die auch bei geringeren Kapital-Volumina ein Einzel-CTA ermöglichen.

 

In der Regel setzen die Unternehmen darauf, dass bei Einzel-CTAs der Zuschnitt auf die unternehmensspezifischen Bedürfnisse individueller erfolgen kann. Aber auch in einem Gruppen-CTA-Mandat lassen sich durchaus eigene Anforderungen definieren und umsetzen – meist jedoch mit höherem Aufwand und Kosten. Zudem können bei einem Gruppen-CTA bereits vorhandene Strukturen und Angebote genutzt werden. Das wiederum bedeutet, dass alle damit verbundenen Prozesse und Aufgaben aus dem Unternehmen ausgelagert und vom Anbieter erledigt werden können.

 

Letztlich liegt der Entscheidung, ob es ein Einzel- oder Gruppen-CTA werden soll, eine individuelle Ausgangssituation, eine überschlägige Kosten-Nutzen-Abwägung sowie die mit der Auslagerung verknüpften Ziele zugrunde.

 

Sicher ist immer sicherer

 

Im Rahmen der bAV steht die Absicherung der erworbenen Rentenansprüche beim Unternehmen wie auch bei den Versorgungsberechtigten selbst ganz oben auf der Agenda. Hier punktet ein CTA mit dem Treuhand-Prinzip. Denn der Treuhänder hat u.a. zu gewährleisten, dass das bereit gestellte Kapital ausschließlich für die Abdeckung der Pensionsverpflichtungen verwendet wird. Dabei sind die durch den Treuhändervertrag erworbenen Rentenansprüche des Versorgungsberechtigten geschützt, falls sein Arbeitgeber insolvent werden sollte. Die späteren Betriebsrenten sind diesbezüglich also sicher. Bei der Fachkräftegewinnung kann dies durchaus ein schlagkräftiges Argument zur Mitarbeiterbindung sein.

 

Für die Unternehmen selbst besteht bei einem CTA keine Nachschusspflicht bei Unterdeckung (Stichwort Funding Ratio), auch wenn PSV-Pflicht sowie etwaige Verpflichtungen (Stichwort Nachreservierung) gegenüber den Arbeitnehmern aus Direktzusagen unverändert bestehen bleiben.

 

Flexibel agieren, individuell steuern

 

Auch bei einer Betriebsrente greifen – spätestens in der Auszahlungsphase – zwei wesentliche Faktoren ineinander. Dies sind auf der einen Seite die Zinsen beziehungsweise die zu erwirtschaftende Rendite sowie auf der anderen Seite die gestiegene Lebenserwartung. Auch diesbezüglich kann sich der größere Gestaltungsspielraum, den ein CTA beispielsweise durch eine freiere Auswahl der Kapitalanlage bietet, in der Kapitalanlage auszahlen. Zumal bei diesem Modell auch die Versicherungsaufsicht entfällt und CTAs auch deshalb weniger Beschränkungen als andere Konstrukte zur Alterssicherung unterliegen. Dadurch lassen sich anlagestrategische Entscheidungen in einem größeren Rahmen treffen – dazu zählen beispielsweise unter bestimmten Umständen auch Investitionen in das eigene Unternehmen.

 

 

Während in der Vergangenheit oft eine Vielzahl unterschiedlicher Publikumsfonds in Betracht gezogen wurde, beobachten wir aktuell, dass immer häufiger auch Spezial-Sondervermögen in die Überlegungen einfließen.“

 

 

Vor allem aber ermöglicht das Konstrukt CTA den optimalen Ausgleich zwischen verschiedenen Anlageklassen und einer kontinuierlichen Justierung im Hinblick auf Marktszenarien oder Sicherheitsbedürfnisse der Versorgungsberechtigten.

 

Ein CTA kann Unternehmen in der bAV spürbar entlasten

 

Immer mehr Unternehmen räumen ihren Mitarbeitern beispielsweise bei der Beitragszusage die Möglichkeit ein, langfristig für ihre bAV anzusparen. Oftmals haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Vorteile erkannt, die sich aus einer Anlage dieser Mittel an den Kapitalmärkten ergeben. Ein Großteil dieser wird jedoch nicht vom Unternehmen selbst erbracht, sondern von professionellen Vermögensverwaltern, also Asset Managern, oder aber auch durch Beratungshäuser, welche über das entsprechende Know-How als auch die aufsichtsrechtlichen Genehmigungen verfügen. Der Trend geht hier weiter zur indirekten Anlage, also zur Anlage der Mittel in Sondervermögen statt in Direktanlagen.

 

Während in der Vergangenheit oft eine Vielzahl unterschiedlicher Publikumsfonds in Betracht gezogen wurde, beobachten wir aktuell, dass immer häufiger auch Spezial-Sondervermögen (etwa ein Spezial-AIF nach deutschem oder vergleichbare Vehikel nach Luxemburger Recht) in die Überlegungen einfließen. Die Motive für diese Verschiebung reichen von einer höheren Flexibilität sowie Kosteneinsparpotenzial bis hin zu der Möglichkeit, individuelle Wünsche, wie beispielsweise die Implementierung einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie, berücksichtigen zu können. Des Weiteren wünscht sich der Endbegünstigte einen guten und umfassenden Überblick seines angesparten Kapitals zu erhalten, ohne hierbei eine Vielzahl verschiedener Anlagen betrachten zu müssen.

 

Detaillierte Betrachtungsweise erforderlich

 

Bei der Beitragszusage ist – vergleichbar mit DC-Konzepten aus dem benachbarten Ausland – grundsätzlich auch mit monatlichen Beiträgen zur Wiederanlage zu rechnen. Daher ist die Auswahl einer leistungsfähigen Kapitalverwaltungsgesellschaft als auch einer Verwahrstelle notwendig: Denn diese können die entstehenden Bruchstücke der Spezialfondsanteile, sogenannte Fractions, bei den Anteilscheingeschäften korrekt berechnen und auch umgehend ausweisen.

 

Während hierzulande Fractions eher im Bereich der Direktanlage oder bei Publikumsfonds, etwa in Privatkundendepots beim Sparen Vermögenswirksamer Leistungen (VL-Sparen) bekannt sind, so trifft man diese im Rahmen von Spezialfonds bislang eher selten an. Die Verwahrstelle muss dieses Konzept gemeinsam mit der angeschlossenen Kapitalverwaltungsgesellschaft umsetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich z.B. um ein Einzel-CTA oder Gruppen-CTA handelt. Ebenfalls ist dieses Konzept auch bei mehreren Treugebern darstellbar, da auf Ebene des jeweiligen Treugebers Unterdepots sowie Konten eingerichtet werden, welche dies transparent für alle Beteiligten abbilden können.

 

Fazit: nachhaltiger Kontext und langfristige Perspektiven

 

Wir haben als Verwahrstelle zuletzt diverse spannende Gespräche mit unterschiedlichen Pensionseinrichtungen geführt. Dies reicht von deutschen Häusern bis hin zu multinationalen Konzernen mit Hauptsitz im Ausland (und einer Niederlassung hierzulande). Häufig standen gerade CTAs im Mittelpunkt der Themen. Über die verbesserten Bilanzkennzahlen und der damit einhergehenden höheren Eigenkapitalquote kann auch indirekt das Kreditrating des Unternehmens verbessert werden.

 

 

Bei einem CTA sowie bei einem immer komplexer werdenden regulatorischen wie auch gesetzlichen Umfeld gibt nicht länger die bAV dem Unternehmen die Richtung vor, sondern umgekehrt.“

 

 

Das Treuhandprinzip der CTAs lässt sich auch beim Employer Branding wirksam nutzen. Darüber hinaus ist der ESG-Bezug nicht zu unterschätzen: Insbesondere gegenüber den Mitarbeitern ist der Nachhaltigkeitsbezug in der bAV ein wichtiger Aspekt. Schließlich gibt ein CTA dem Unternehmen die Möglichkeit, sich wieder stärker auf das eigentliche Kerngeschäft konzentrieren zu können. Bei einem CTA sowie bei einem immer komplexer werdenden regulatorischen wie auch gesetzlichen Umfeld gibt also nicht länger die bAV dem Unternehmen die Richtung vor, sondern umgekehrt. Durch die Übertragung an einen externen Dienstleister wird die betriebliche Altersversorgung in einem nachhaltigen Kontext mit langfristigen Perspektiven im Sinne des Unternehmens gesteuert. Gleichwohl sind die Einrichtungs- sowie die laufenden Kosten bei der Einrichtung eines CTAs zu beachten. Auch die Kontrolle und Steuerung des CTA-Dienstleisters obliegt der auslagernden Gesellschaft.

 

Der Autor ist Deputy Head Business Development & Sales Germany / Austria der

CACEIS Bank S.A., Germany Branch.

 

Von ihm und anderen Autoren der CACEIS bzw. der KAS BANK erschienen zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV:

 

 

Die Nachbarn sind weiter – Administrations-Alpha durch Kostentransparenz bei der bAV

26. August 2015

 

Trends im niederländischen Pensionswesen als Impulsgeber: Was haben sie?

26. Januar 2016

 

Kollektiv, aber ohne Garantie

13. Oktober 2016

 

Da klingeln bei mir die Alarmglocken“

22. September 2017

 

Zum Glück keine Ruhe für die bAV

16. Februar 2018

 

Kostentransparenz als integraler Bestandteil der Governance – Was bringt sie wem?

11. April 2018

 

Zwischenbilanz und Ausblick: Wer wird wie vom BRSG profitieren?

4. Juli 2018

 

Im Spannungsfeld zwischen PEPP und Praxis

25. September 2018

 

Vor welchen Perspektiven steht die bAV?

26. März 2019

 

Diamond Star Award 4.0

20. Mai 2019

 

Das Index Custody – passives Investment, neu definiert

30. Juli 2019

 

Warum nicht einfach mal kurz Bilanz ziehen?

1. Juli 2020

 

 

Kontakt:

Daniel Schepp

Deputy Head Business Development & Sales Germany / Austria

CACEIS Bank S.A., Germany Branch

Mainzer Landstraße 51

60329 Frankfurt am Main

 

Tel. +49 69 5050 679-32

Mob. +49 151 1737 5011

Email: daniel.schepp@caceis.com

Internet: www.caceis.kasbank.com

Disclaimer

 

 

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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