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bAV-Prax Advertorial – Ein Praxisbeispiel:

Roche: zwischen Direktzusage und pure DC

Der Pharmakonzern Roche hat sein Versorgungssystem einer Neuausrichtung unterzogen. Die Maßstäbe: Bilanzneutralität, Kollektivität, Attraktivität – und dazu die Kapitalanlage, die all diese Anforderungen bedienen kann. Dabei gibt es jedoch einen ganz bestimmten, in der deutschen bAV tief verwurzelten Zielkonflikt. Was tun also? Vier maßgeblich Beteiligte geben einen Einblick in ihr Vorgehen.

 

Altersversorgung bei Roche

 

Peter Hein, Roche.

Roche bietet in Deutschland seit über 65 Jahren betriebliche Altersversorgung an. Die bAV ist für Roche weltweit ein zentrales personalpolitisches Instrument des Gesamtvergütungspaketes. Der aktuell gültige deutsche Pensionsplan (VO2007) gilt seit 2007 und ist eine kapitalmarktorientierte Versorgungsordnung, die im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) als Direktzusage umgesetzt wird.

 

Diesen Pensionsplan hat Roche nun weiterentwickelt, um die Attraktivität des Pensionsplanes für die Mitarbeitenden auch im Niedrigzinsumfeld zu wahren und sogar zu steigern. Eine unerlässliche Anforderung dabei war es, die Anlage-, Markt- und Langlebigkeitsrisiken maßvoll zu halten. Dabei hat Roche insbesondere ein innovatives Modell zur Überschussverteilung für die Rentenphase entwickelt.

 

Aufbau und Bilanzierung der VO2007 (bis zur Neuordnung in 2021)

 

Die VO2007 beinhaltet einen individuellen Life-Cycle in der Anwartschaftsphase und bislang nur die lebenslange Rentenzahlung. Dabei hat sich der Verrentungszins an einem Durchschnittszins deutscher Staatsanleihen orientiert. Das Rentnerkapital wird im Kollektiv angelegt, und eine Verwendung von Überschüssen in der Rentenphase war bislang nicht ausformuliert. Neben der obligatorischen Basisversorgung kann man sich auch durch darüberhinausgehende freiwillige Entgeltumwandlung (PlusRente) an dem Pensionsplan beteiligen. Roche gab die eingesparten Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge hier als Zuschuss weiter.

 

Die Allokation der Kapitalanlage war aufgrund des Neuaufbaus des Personenbestandes innerhalb der VO2007 bislang rudimentär und enthielt globale Aktien, Staats- und Unternehmensleihen aus der Euro-Zone. Die maximale Aktienquote betrug 50%. In der Rentenphase wurde zu 15% in Aktien investiert. Aufgrund der verpflichtenden Option zur lebenslangen Rente wurde der Pensionsplan bisher wie eine Leistungszusage bilanziert.

 

Motivation und Veränderungen der VO2007

 

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere das Niedrigzinsumfeld, wollte Roche zum einen die Attraktivität der VO2007 wahren und zum anderen das vorhandene Potenzial des betriebseigenen Versorgungswerkes nutzen.

 

 

 

 

 

Das Herz der Veränderung bildet die geänderte Überschussverteilung in der Rentenbezugsphase, mit der wesentliche Ideen der reinen Beitragszusage im Rahmen der Direktzusage aufgegriffen werden.“

 

 

 

 

Peter Kaste, Swiss Life Asset Management.

Dazu wurden Kapitalanlage, Life-Cycle Investitionsmodell, Zuschuss PlusRente (25% pauschaler Zuschuss), Einführung eines Kapitalwahlrechtes, Verrentungszinssatz und Überschussverteilung Rentenphase auf den Prüfstand gestellt und schließlich angepasst.

 

Durch den attraktiven Zuschuss zur PlusRente gelang es, weitere überbetriebliche Entgeltumwandlungsoptionen für die Zukunft zu schließen.

 

Darüber hinaus wurden auch versorgungstechnische Details zu Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen angepasst und vereinfacht.

 

Das Herz der Veränderung bildet aber die geänderte Überschussverteilung in der Rentenbezugsphase, mit der wesentliche Ideen der reinen Beitragszusage im Rahmen der Direktzusage aufgegriffen werden.

 

Die neue Idee der Überschussverteilung

 

Sascha Beisheim, Swiss Life Asset Management.

Das Versorgungskapital wird bei Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgerechnet. Diese Rente ist zusammen mit einer Anpassung von jährlich 1% garantiert (Mindestrente). Hieran hat sich auch durch die Neuordnung nichts geändert.

 

Auch bisher war schon eine Überschussverteilung während des Rentenbezugs vorgesehen. Wie in Garantiemodellen üblich, sollte eine Verteilung der Überschüsse aber immer erst dann erfolgen, wenn die Überschüsse im Vergleich zum Garantiezinssatz bereits angefallen sind.

 

Zukünftig wollte Roche Überschüsse bereits bei Rentenbeginn antizipieren, um so direkt bei Eintritt in den Ruhestand mit höheren Startrenten einsteigen zu können.

 

Läuft alles planmäßig, kommt es – über die 1%-ige Anpassung hinaus – nicht zu weiteren Erhöhungen. Rentenzahlungen werden insgesamt vorgezogen. Das erfordert aber die Möglichkeit, Renten bei Bedarf zu kürzen.

 

und ihre praktische Umsetzung

 

Rentenkürzungen sind schwer zu kommunizieren. Verluste werden von den meisten Menschen als schwerwiegender empfunden als vorhergehende gleich hohe Gewinne. Somit stand Roche vor demselben Dilemma wie Tarifpartner, die den Wunsch der Umsetzung einer reinen Beitragszusage haben: Eine hohe Startrente und die Vermeidung von Rentenkürzungen sind entgegengesetzte Ziele.

 

 

 

 

„… und bei der in der Ausgestaltung auch klar bleibt, dass es sich gerade nicht um eine gleichbleibende Rente handelt.“

 

 

 

In der praktischen Umsetzung hat Roche sich daher entschieden, die zu zahlenden Leistungen aufzuteilen und klar voneinander zu trennen:


Neben der garantierten Mindestrente gibt es eine zusätzliche Leistung („Kapitalmarktprämie“), die im Zeitablauf auch geringer werden kann und bei der in der Ausgestaltung auch klar bleibt, dass es sich gerade nicht um eine gleichbleibende Rente handelt.

 

Festsetzung der zusätzlichen Leistung

 

Thomas Hagemann, Mercer.

Um die zusätzliche Leistung zu ermitteln, wird das vorhandene Versorgungskapital zum Rentenbeginn zweimal versicherungsmathematisch in eine Rente umgerechnet:

 

Zum einen wird der Garantiezins verwendet, um die Mindestrente zu ermitteln, zum anderen wird ein Kapitalmarktprämienzins verwendet, um eine insgesamt mögliche Rente zu berechnen. Die Differenz ergibt als Jahresbetrag die Kapitalmarktprämie zu Beginn.

 

Im Rahmen der jährlichen Überprüfungen wird der Barwert der Leistungen mit dem vorhandenen Vermögen verglichen und die jeweilige Kapitalmarktprämie ggf. nach oben oder unten angepasst. Somit ergeben sich jährlich schwankende Kapitalmarktprämien.

 

Bilanzierung des neuen Modells

 

Durch die neue Gestaltung entsteht eine kollektive wertpapiergebundene Versorgungszusage. Bei Rentenzusagen ist eine individuelle wertpapiergebundene Versorgungszusage nicht möglich: Entweder ist beim Tod einer versorgungsberechtigten Person noch Kapital übrig, oder das Kapital reicht nicht bis zum Tod.

 

Beim neuen Modell von Roche wird das vorhandene Kapital aber immer kollektiv auf alle Versorgungsberechtigten verteilt. Es gibt keine Rückflüsse an Roche, es bleibt kein Kapital übrig, und Roche muss auch kein Kapital nachschießen oder Leistungen erhöhen (zumindest soweit die Mindestrente nicht unterschritten wird). Somit richtet sich die Leistungshöhe (mit Ausnahme der Mindestrente) ausschließlich nach dem Wert der Wertpapiere.

 

Für eine kollektive wertpapiergebundene Versorgungszusage kann bilanziell nichts anderes gelten als für eine individuell wertpapiergebundene Versorgungszusage: Als Verpflichtungswert (Erfüllungsbetrag nach HGB, DBO nach IFRS) ist der Wert der Wertpapiere, mindestens der Barwert der Mindestleistungen anzusetzen. Da die Wertpapiere in einem CTA gehalten werden und Deckungsvermögen nach HGB bzw. Planvermögen nach IFRS darstellen, ist die neue Zusage (anders als die alte) weitgehend bilanzneutral.

 

Verrentungszinssätze


Als Garantiezins wurde der Zinssatz hochqualitativer Unternehmensanleihen (mit einem kleinen Aufschlag) gewählt. Damit ist sichergestellt, dass der Verrentungszinssatz sich automatisch und zeitnah an das Marktumfeld anpa
sst. Ansonsten würden bei einer allgemeinen Bewegung des Zinsniveaus Nachschussrisiken (oder Überschüsse) bzw. unverhältnismäßige Umverteilungen zwischen den Rentnergenerationen drohen.


Als Kapitalmarktzins dient der um einen fixen Aufschlag erhöhte Garantiezins. Der Aufschlag ist so gewählt, dass der Kapitalmarktzins der erwarteten Rendite (abzüglich eines kleinen Sicherheitsabschlags) der Anlagen in der Rentenphase entspricht. Für das von Roche gewählte Portfolio beträgt der Aufschlag 1,25%.


Beide Zinssätze sind für die Kapitalanlage von zentraler Bedeutung. Wichtig ist, dass die Kapitalanlage auf diese Zinssätze abgestimmt ist. Deshalb hat Roche auch bei der Kapitalanlage Änderungen vorgenommen.

 

und wie setzt die Kapitalanlage all das um?

 


Die Life-Cycle-Kapitalanlage der VO2007 wird nach der Überarbeitung über zwei Fonds abgedeckt:


Wachstumsfonds


Dieses Portfolio ist optimiert für Anwärter mit einem Anlagehorizont von mindestens 15 Jahren. Das Ziel ist eine hohe Renditegenerierung. Der Fonds besteht fast ausschliesslich aus Aktien, angereichert um illiquide Anlageklassen.


Stabilitätsfonds


Dieser Fonds wurde risikoärmer konzipiert als der Wachstumsfonds. Sein primäres Ziel ist es, die Zinssensitivität der Verrentungsfaktoren abzubilden und somit die Startrenten zu stabilisieren. Da auf dem gegenwärtigen Zinsniveau Anleihen nicht die attraktivste Anlageform sind, wurden zusätzlich Anlagen aufgenommen, welche ebenfalls langfristige Cashflows generieren, die jedoch von zusätzlichen Risikoprämien profitieren. Immobilienanlagen und Kerninfrastrukturanlagen eignen sich hierfür besonders.


Der Life-Cycle Mechanismus, schichtet zwischen diesen beiden Fonds um. Zu Beginn sind die Anwärter im Wachstumsfonds investiert. Im Laufe der Anwartschaft wird mehr und mehr ins Stabilitätsportfolio umgeschichtet.


Durch diese Konstruktion wurden folgende Ziele erreicht:

  • Profitieren von der höheren erwarteten Rendite auf risikobehafteten Anlagen, solange der Anlagehorizont der Anwärter ausreichend ist:

Aktien weisen eine höhere erwartete Rendite aber auch eine höhere Volatilität als Renten auf. Je länger der Anlagehorizont ist, desto unwahrscheinlicher werden Verluste. Bis 15 Jahre vor der Verrentung sind die Anwärter vollständig im Wachstumsfonds investiert. Danach wird schrittweise in den Stabilitätsfonds umgeschichtet.

 

  • Stabilisierung der Startrente in den letzten Jahren der Anwartschaft durch Abstimmung der Kapitalanlage auf die Verrentungszinssätze:

Die Höhe der Startrente eines Rentners hängt von zwei Faktoren ab: vom angesparten Versorgungskapital sowie vom Verrentungszins. Wegen der langen Rentenauszahlungsdauer haben Schwankungen des Verrentungszinses eine große Auswirkung auf die Startrente. Wenn das Anlageportfolio eine ähnliche Zinssensitivität wie der Barwert der projizierten Rentenleistungen aufweist, wird die Höhe der Startrente gegenüber Zinsschwankungen stabilisiert. Aus diesem Grund wurde das Stabilitätsportfolio so konstruiert, dass es die entsprechende Zinssensitivität aufweist.

 

  • Nutzung illiquider Anlagen innerhalb eines individuellen Life-Cycle Modells:

Individuelle Life-Cycle Modelle, welche vom Administrationssystem gesteuert werden, sind in der Praxis oftmals auf liquide Anlagen beschränkt. In der Umsetzung über den Wachstums- und Stabilitätsfonds übernehmen diese den Handel der illiquiden Anlagen, sind selbst aber liquide handelbar. So werden auch illiquide Anlagen nutzbar.

 

  • Sorgfältige Kalibrierung der Anlagerisiken in der Rentenphase:

In der kollektiven Rentenphase steht wieder ein Anlagehorizont zur Verfügung, und die Zinssensitivität des Rentnerkollektivs ist niedriger als diejenige eines Neurentners. Das Portfolio des Rentnerkollektivs investiert daher in beide Fonds. Ihre relative Gewichtung wird dabei so optimiert, dass eine ausreichende Mehrrendite gegenüber dem Garantiezins erwirtschaftet wird, um eine attraktive Kapitalmarktprämie zahlen zu können, und gleichzeitig die Risiken für Roche begrenzt bleiben.

 

  • Einfache Administration:

Das Administrationssystem bildet den Life-Cycle über die beiden Fonds (Wachstum und Stabilität) ab. Dieses Vorgehen erlaubt es, die Anlagestrategie anzupassen oder Anlagebausteine auszutauschen, ohne Anpassungen im Administrationssystem vornehmen zu müssen. Darüber hinaus ermöglicht es Roche den Einsatz von illiquiden Anlagen.

 

Fazit


Eine Verrentung und Überschussbeteiligung bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen ist möglich. Sie erfordern:

  • eine intelligente Definition der Überschussbeteiligung

  • eine zweckmässige Wahl der Verrentungszinsen

  • eine auf diese abgestimmte Life-Cycle-Kapitalanlage mit liquiden und illiquiden Anlageklassen

Die Autoren:


Peter Hein ist Reward Partner Benefits der Roche Diagnostics GmbH.


Thomas Hagemann ist Chefaktuar bei
Mercer Deutschland.

 

Dr. Peter Kaste ist Head Financial Engineering der Swiss Life Asset Management AG in Zürich.

 

Sascha Beisheim ist Sales Director – Institutional Clients and Pension Solutions, Third-Party Asset Management Germany der Swiss Life Asset Managers.

 

Von Autorinnen und Autoren der Swiss Life-Gruppe sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAVerschienen:

 

 

Ein Praxisbeispiel:

Roche: zwischen Direktzusage und pure DC

von Sascha Beisheim et.al., 12. Oktober 2021

 

Pensionsfonds und CTA:

Bilanzentlastung!

von Marion Vintz und Peter Kaste, 8. September 2021

 

Handlungsvorschläge für institutionelle Multi Asset-Portfolios:

Gewinner mit kurzfristigem Rückschlagspotenzial

von Michael Haitz, 24. März 2021

 

Neue Impulse für institutionelle Immobilienportfolios in und nach der Pandemie:

Light Industrial

von Steffen Uttich, 4. November 2020

 

Infrastrukturanlagen im Rahmen von Pensionsvermögen:

Ein Bericht aus der Praxis

von Jens Veit und Christoph Manser, 2. September 2020

 

Aktienrisiken zwischen Minimum Volatility und Overlay:

Pensionsvermögen jetzt krisenfester positionieren

von Michael Haitz, 3. Juni 2020.

 

Eher Bilanzhelfer als Renditeturbo

von Hubertus Harenberg, 29. April 2020.

 

Auslagerung von Pensionszusagen auf Pensionsfonds (II):

Kein Münchner Schub für das Outside Funding

von Dr. Claudia Veh, 22. April 2020

 

PSV setzt BGH-Urteil um:

Weniger, genau oder mehr als 50%?

von Dr. Claudia Veh, 26. März 2020

 

6a mal anders (II):

Steuerschädlichkeit von Abfindungsklauseln in Pensionszusagen

von Dr. Claudia Veh, 11. November 2019

 

Auslagerung von Pensionszusagen auf Pensionsfonds:

Soweit so klar. Oder doch nicht?

von Dr. Claudia Veh, 7. August 2019

 

Von BFH, GGF, bAV und vGA:

Die Entkräftung der Indizwirkung

von Dr. Claudia Veh, 14. Mai 2019, in der Volume I der Tactical Advantage

 

 

Kontakt:

Sascha Beisheim

Swiss Life Asset Managers

Sales Director – Institutional Clients and Pension Solutions

Third-Party Asset Management Germany

Hochstraße 53

60313 Frankfurt am Main

T: +49 69 2400 31 4 31

Email: sascha.beisheim@swisslife-am.com

Internet: www.swisslife-am.com

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Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Disclaimer:

Swiss Life Asset Managers» ist der Markenname für die Vermögensverwaltungsaktivitäten der Swiss Life-Gruppe. Mehr Informationen auf www.swisslife-am.com. Dr. Peter Kaste ist Head Financial Engineering bei Swiss Life Asset Management AG, Zürich. Marion Vintz ist Referentin für Pensionsfonds und internationale Kundenverbindungen bei Swiss Life AG Niederlassung Deutschland.

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