Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat sich zu dem hessischen Vorstoß einer Deutschland-Rente geäußert. Es dominiert die Skepsis.
Der Vorschlag, einen staatlichen zentralen Rentenfonds als Standardprodukt der kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge einzuführen, biete keine Vorteile, die private Versorgungswerke nicht erfüllen bzw. nicht erfüllen könnten, schreiben die Arbeitgeber in einer Stellungnahme vom 16. Februar. Zwar sei die dem Vorschlag zugrunde liegende Annahme, dass die kapitalgedeckte Altersvorsorge gestärkt werden muss, zu begrüßen, die sei aber auch ohne einen Staatsfonds erreichbar.
Nicht zuletzt eine Kernfrage bleibe offen:
„Der Vorschlag gibt vor allem keine Antwort darauf, weshalb ein staatlich organisierter Fonds die Herausforderungen der Kapitalmärkte, insbesondere im Hinblick auf die anhaltende Niedrigzinsphase und die Schwankungsanfälligkeit der Märkte besser bewältigen sollte als die bestehenden Träger der Altersvorsorge.“
Gelingen könnte sowas wohl über Markteingriffe:
„Anders könnte es nur dann sein, wenn dem Staatsfonds vom Gesetzgeber wettbewerbsverzerrende Vorteile zugestanden würden. Außerdem bleiben wichtige Merkmale der Ausgestaltung des vorgeschlagenen staatlichen Fonds und seiner Einordnung ins deutsche Alterssicherungssystem offen, vor allem dessen aufsichtsrechtliche Behandlung.“
Desweiteren kritisieren die Arbeitgeber die Opting-out-Pläne in Zusammenhang mit dem Fonds und die Absicht, diesen als Zielversorgungsträger für die Gehaltsabführung vorzusehen. Gar für „unlösbar“ hält man das Problem des möglichen späteren staatlichen Zugriffs auf die Mittel des Fonds.
Die gesamte Stellungnahme findet sich hinter dem obigen Icon zum Download.