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Heubeck, DAV, IVS:

Wie geht es mit den Heubeck-Richttafeln weiter?

Die Aktualisierung der biometrischen Rechnungsgrundlagen für Pensionsverpflichtungen wird künftig auf eine fachlich breitere Basis gestellt und einem festen Turnus unterworfen. Stefan Oecking, Mark Walddörfer und Friedemann Lucius, die hierbei eine steuernde Funktion einnehmen, stellen die neuen Strukturen vor.

Die Heubeck-Richttafeln sind seit 1948 die allgemein anerkannten biometrischen Rechnungsgrundlagen für die Bewertung von deutschen Pensions- und anderen langfristig fälligen Personalverpflichtungen nach ertragsteuerlichen, handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Konkret bedeutet das: Unternehmen können die unmodifizierten Richttafeln für entsprechende Rückstellungsberechnungen verwenden, ohne ihre Angemessenheit gesondert unternehmensspezifisch nachweisen zu müssen.

Stefan Oecking, IVS. Foto: Sandra Wildemann.

Sofern alle weiteren Bewertungsvorgaben eingehalten werden, berechtigen die auf dieser Grundlage ermittelten Rückstellungen in der Steuerbilanz zum Betriebsausgabenabzug, in der Handelsbilanz entsprechen sie vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, in der internationalen Rechnungslegung erfüllen sie die Anforderungen an einen besten Schätzwert („Best Estimate“).

Von 1948 bis heute

Seit der Veröffentlichung der ersten Richttafeln im Jahr 1948 – damals als Heubeck-Fischer-Richttafeln – wurde das Tafelwerk kontinuierlich weiterentwickelt und in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Die derzeit gültigen Heubeck-Richttafeln 2018 G wurden am 20. Juli 2018 veröffentlicht und lösten die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck ab. Die Finanzverwaltung erkannte die Tafeln mit BMF-Schreiben vom 19. Oktober 2018 an, die Wirtschaftsprüfer durch eine entsprechende Verlautbarung des Hauptausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 5. September 2018.

Bislang lagen Weiterentwicklung, technische Umsetzung, Herausgabe und Lizenzierung der Richttafeln allein bei der Heubeck GmbH. Auch um die Anerkennung durch die Finanzverwaltung kümmerte sich Heubeck.

Mark Walddörfer, Gassner und Partner.

Dass Heubeck den Zeitpunkt für die Veröffentlichung neuer Tafeln in der Vergangenheit selbst bestimmte und die neuen Richttafeln ohne Vorankündigung veröffentlichte, wurde immer wieder kritisch gesehen. Hinzu kam 2018, dass für die Bereitstellung zwei Anläufe erforderlich waren. Das sorgte bei Aktuaren, Finanzverwaltung, Wirtschaftsprüfern und betroffenen Unternehmen für Unmut und Irritationen.

DAV und IVS an Bord

Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) sprach sich als berufsständische Vertretung der in der bAV tätigen Aktuarinnen und Aktuare deshalb dafür aus, künftig die Weiterentwicklung der Richttafeln fachlich und die steuerliche sowie handelsrechtliche Anerkennung prozessual zu begleiten.

Noch 2018 richtete der Ausschuss Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) deshalb die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Anwendbarkeit der Heubeck-Richttafeln 2018 G in der Pensionsbilanzierung“ ein, deren Auftrag die Überprüfung der Konstruktion der Heubeck-Richttafeln 2018 G in der Pensionsbilanzierung war. Hieraus wurde 2019 die ständige Arbeitsgruppe „Biometrie bei Arbeitgeberverpflichtungen“ gebildet. In ihr arbeiten Vertreter namhafter Gutachterhäuser und Versicherer, des Pensions-Sicherungs-Vereins a.G. und der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie Vertreter der Wissenschaft zusammen.

Friedemann Lucius, Heubeck.

DAV und IVS haben der Arbeitsgruppe u.a. die Aufgabe übertragen, die Angemessenheit der Richttafeln zu beurteilen, ihre Weiterentwicklung fachlich und inhaltlich zu begleiten und zu aktuariell relevanten Fragen aus der praktischen Anwendung der Richttafeln berufsständische Positionen zu entwickeln.

In jüngster Zeit hat die Arbeitsgruppe zwei Ergebnisberichte mit Bezug zu den Richttafeln veröffentlicht: am 19. Mai 2025 einen Ergebnisbericht zur Berücksichtigung von Späteheklauseln bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und am 20. Juli 2026 einen Ergebnisbericht zur Überprüfung der Richttafeln 2018 G für den Zeitraum 2020 bis 2024.

Verantwortlichkeiten geklärt

Mit Blick auf ein mögliches Update der Richttafeln in absehbarer Zukunft haben das IVS und der DAV-Ausschuss Altersversorgung auf der einen und Heubeck auf der anderen Seite zwischenzeitlich auch die Verantwortlichkeiten geklärt:

Heubeck bleibt für die fachliche Weiterentwicklung der Richttafeln sowie für die technisch-operative Umsetzung, Veröffentlichung und Lizenzierung verantwortlich. Den Update-Prozess werden das IVS und der DAV-Ausschuss Altersversorgung als Vertreter des Berufsstands künftig eng begleiten.

Die berufsständische Begleitung betrifft zunächst die fachlichen und inhaltlichen Aspekte. Dazu gehören insb. die Qualitätssicherung und die Bestätigung, dass die Tafeln mit den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik in Einklang stehen. Darüber hinaus bezieht sie sich auch auf die Steuerung des Prozesses, an dessen Ende die Anerkennung der Richttafeln durch Finanzverwaltung und Wirtschaftsprüfer stehen soll.

Zu diesem Zweck hat das IVS einen Steuerungskreis unter Leitung des IVS-Vorsitzenden Stefan Oecking eingerichtet. Ihm gehören neben Mark Walddörfer als Leiter der Arbeitsgruppe Biometrie bei Arbeitgeberverpflichtungen auch Friedemann Lucius als Vertreter von Heubeck an.

Die Grundsätze für die Zukunft

Für künftige Updates der Richttafeln haben sich Heubeck, der IVS-Vorstand, der DAV-Ausschuss Altersversorgung und die Arbeitsgruppe „Biometrie bei Arbeitgeberverpflichtungen“auf folgende Grundsätze verständigt:

1. Regelmäßiger Update-Turnus

Künftig sollen die Heubeck-Richttafeln grundsätzlich in einem regelmäßigen, feststehenden Turnus aktualisiert werden – unabhängig davon, ob die Richttafeln zu diesem Zeitpunkt die biometrischen Verhältnisse noch angemessen abbilden. Das heißt, dass die Richttafeln auch dann aktualisiert werden, wenn sie die biometrischen Verhältnisse noch adäquat abbilden.

Der feste Turnus schafft vor allem Planungssicherheit. Berufsstand und Unternehmen können sich rechtzeitig auf ein Update einstellen. Gleichzeitig verhindert er, dass bereits die Ankündigung eines neuen Tafelwerks Zweifel an der Angemessenheit der bestehenden Richttafeln bei Finanzverwaltung oder Wirtschaftsprüfern auslöst.

2. Regulärer Update-Turnus von sieben Jahren

Der reguläre Update-Turnus soll künftig sieben Jahre betragen. Treten zwischenzeitlich Entwicklungen ein, die aus aktuarieller Sicht eine frühere Anpassung erforderlich machen, wird das Tafelwerk entsprechend früher aktualisiert.

3. Nächstes Update im Jahr 2028

Kontinuität ohne Zweifel

Das nächste Update der Heubeck-Richttafeln ist also für 2028 geplant. Die neuen Richttafeln sollen Mitte des Jahres 2028 veröffentlicht werden. Bis dahin sollen auch die Abstimmungen mit Finanzverwaltung und Wirtschaftsprüfern abgeschlossen sein.

Die Ankündigung für 2028 bedeutet ausdrücklich nicht, dass aus aktuarieller Sicht Zweifel an der Angemessenheit der Heubeck-Richttafeln 2018 G oder Bedenken gegen ihre weitere unmodifizierte Verwendung für die bilanzielle Bewertung von Pensions- und anderen langfristig fälligen Personalverpflichtungen bestehen.

Im Gegenteil: Der gemeinsame Ergebnisbericht von DAV und IVS vom 20. Juli 2026 kommt zu dem Schluss, dass die Heubeck-Richttafeln 2018 G für den vorgesehenen Bewertungszweck weiterhin angemessen sind.

Stefan Oecking ist ehemaliger Vorstand des Mercer Pensionsfonds und Vorstandsvorsitzender des IVS.

Mark Walddörfer ist Partner bei Gassner und Partner und Leiter der DAV-AG „Biometrie bei Arbeitgeberverpflichtungen“.

Friedemann Lucius ist Chefaktuar von Heubeck und stellv. Vorstandsvorsitzender des IVS.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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