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A●I-Advertorial Pensions & Assets – T+1 ante portas:

The Readiness Assessment is all

Im Herbst nächsten Jahres gilt’s: Der Settlement-Zyklus T+1 wird auch in Europa verbindlich – für Asset Manager und Asset Owner respektive deren Dienstleister ein regulatorisches Muss. Diejenigen, die es angeht, können nun ihre eigene Einsatzbereitschaft prüfen. Mittels KI. Clemens Schuerhoff erläutert.

Die Verkürzung des sog. Settlement-Zyklus im Oktober 2027 stellt eine große Herausforderung für viele Marktteilnehmer dar. Weit mehr Bereiche als die reine Abwicklung eines Wertpapiergeschäftes sind betroffen, und die Komplexität ist hoch. Nun hat die Kommalpha AG ein strukturiertes Verfahren auf KI-Basis entwickelt, mit dem Marktteilnehmer ihren Status Quo und entsprechenden Handlungsbedarf in Sachen „T+1“ ermitteln können.

Auf den Spuren der USA

En Détail: Am 11. Oktober 2027 verkürzt sich die Abwicklungsfrist von Wertpapiergeschäften in der EU, UK und der Schweiz um einen Tag. Ab diesem Datum müssen Wertpapiergeschäfte bereits einen Werktag nach dem Handelstag abgewickelt sein („T+1 Settlement“). Gegenwärtig erfolgt die Abwicklung zwei Tage nach Handelstag („T+2“). In den USA gilt T+1 schon seit Mitte 2024.

Die entsprechenden Implikationen sind vielschichtig und betreffen primär Verwahrstellen/Custodians, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Asset Manager, Banken, Broker und Zentralverwahrer. Die Verkürzung des Settlement-Zyklus erzeugt nicht nur Handlungsbedarf bei den reinen Abwicklungsprozessen von Wertpapieren, sondern ebenfalls in Themengebieten wie Wertpapierleihe, Anteilsscheingeschäften von Investmentfonds, Daten- und Ordermanagement sowie rechtlicher Compliance.

Clemens Schuerhoff, Kommalpha. Foto: Caroline Gerst.

DER VOLLSTÄNDIGE BEITRAG FINDET SICH AUF DER SCHWESTERPLATTFORM ALTERNATIVESINDUSTRIES HIER.

Anm. d. Red.: Zuweilen kommt es vor, dass in den Medien dieser Gruppe Beiträge erscheinen, die für die Leserschaft vonPENSIONSINDUSTRIES wie auch für die von ALTERNATIVESINDUSTRIES interessant sind (wobei es zwischen beiden Leserschaften ohnehin eine erhebliche Schnittmenge gibt). Wenn dies der Fall ist, wird in den Medien querverwiesen. Besagte Schnittmenge der Leserschaft erhält an solchen Tagen also – Pardon – zwei identische Newsletter.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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