Die Unterwerfung der Firmenpensionskassen in den PSV-Schutz ist inzwischen Gesetz. Auf der HB-bAV-Tagung skizzieren zwei maßgeblich Beteiligte Lage und Perspektive – der eine blickt zurück und nach vorn, der andere ordnet die Größenordnungen der neuen PSV-Mitglieder ein. LbAV-Autor Detlef Pohl dokumentiert die Diskussion.
Nach Spitzenbeamten, Aufsicht und Sozialpartnermodell heute weitere Berichterstattung – diesmal rund um den Insolvenzschutz von Pensionskassenzusagen – zur diesjährigen 21. Handelsblatt Jahrestagung bAV, die Anfang vergangener Woche an drei Tagen virtuell stattgefunden hat. LEITERbAV nutzt wie oft bei Tagungen erneut den schnell lesbaren Telegrammstil (sämtlich im Indikativ nur einiger der Referenten).
Peter Görgen, Referatsleiter im BMAS: „Diskussion schon 1975, Evaluierung 2026“
+++ Frage des Insolvenzschutzes von Pensionskassen war schon 1975 nach CDU-Antrag intensiv diskutiert, dann abgelehnt worden +++ Handlungsbedarf entstand vor einem Jahr mit nunmehr 36 Pensionskassen „in Manndeckung“ der BaFin, Kürzung des Future-Service bei vielen Kassen und EuGH-Urteil zu bAV-Schutz, der nicht unter Armutsgrenze fallen darf +++ inzwischen Gesetz +++ PSV als zentrale Institution zuständig, aber ohne Einbeziehung der Kassen für ÖD, ohne Wettbewerbskassen (Protektor) und ohne gemeinsame Einrichtungen der Sozialpartner +++
+++ Schutzlücke bei privater Vertragsfortführung bleibt +++ ebenfalls kein Schutz bei privater Altersvorsorge, zu der man wohl auch Steuerberater-Pensionskasse zählen muss +++ kein Schutz auch bei höheren Leistungen als in Zusage fixiert +++ Leistungen aus PSV bei AG-Insolvenz und Kassen-Leistungskürzung ab 2022 +++ Leistung bei Fällen nach EuGH sofort (übernimmt Bund) +++ Beiträge für PSV-Schutz müssen AG schon ab 2021 zahlen (3 Promille) +++ Beitrag geht in Ausgleichsfonds, um Bestands-AG nicht zu benachteiligen +++ Verfahren zur Beitragsberechnung und -verwendung derzeit von Arbeitsgruppe bearbeitet +++ Evaluierung 2026 +++
Hans H. Melchiors, Vorstand des Pensions-Sicherungs-Vereins: „82 Prozent Verpflichtungsumfang der Privatwirtschaft unter PSV-Schutz“
+++ Daten aus 2019 zeigen: 20.000 Firmen mit Pensionskassenzusagen für 2,8 Mio. Versorgungsberechtigte im Umfang von 16 Mrd. Euro Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) kommen zum PSV-Schutzschirm hinzu +++ insgesamt 130.000 Firmen mit 13,8 Mio. Versorgungsberechtigten und 353 Mrd. Euro BBG unter PSV-Schutz (geschätzt für 2020) +++ +++ tatsächlich ist Basiswert für PSV-Schutz bei Pensionskassen aber rund 80 Mrd. Euro, da nur 20% in Beitragsbemessung einbezogen +++ Ergebnisse 2020 erst im neuen Jahr verfügbar +++ Hochrechnungen für 2022 mit vielen Unbekannten und eben nur auf Datenstand 2019 ++
+++ Aufteilung der 770 Mrd. Euro bAV-Deckungsmittel (2019) muss normiert werden, um Verpflichtungsumfang der bAV in der Privatwirtschaft zu ermitteln +++ nur dafür muss PSV geradestehen +++ Hintergrund: steuerlicher Wert der Pensionsrückstellungen (6% Zins) nicht direkt vergleichbar mit Höhe der Deckungsmittel bei Pensionskassen, -fonds und Direktversicherungen +++
+++ nach Normierung (auf 3%): PSV sichert künftig 82% des bAV-Verpflichtungsumfangs in Privatwirtschaft (Datenstand: 2019) +++ 14% davon betreffen Firmenpensionskassen, 55% Direktzusagen, 7% U-Kassen und 6% Pensionsfonds +++ außen vor bleiben Wettbewerbspensionskassen (unter Protektor, s.o.) und nicht-beliehene oder nicht-verpfändete Direktversicherungen (je 9% Verpflichtungsumfang) +++
+++ Corona-Epidemie bringt gehäufte Schutzschirmverfahren für Firmen in angespannter Lage schon vor 2020 +++ PSV-Beitragssatz für 2020 beträgt 4,2 Promille +++ ergibt 1,483 Mrd. Euro Beitragseinnahme und damit nach 2009 höchsten absoluten Betrag in der PSV-Geschichte +++ für 2021 erwartet PSV Anstieg der Insolvenzen +++ Nachfrage: regulierter Altbestand für PSV beitragspflichtig? Antwort: nur bei Firmenpensionskassen +++ PSV-Mitgliederversammlung am 30. November 2020 virtuell +++
Weitere, dann abschließende Berichterstattung zur diesjährigen 21. Handelsblatt Jahrestagung bAV folgt in Kürze auf LEITERbAV.
Anm. der Redaktion: Die Berichterstattung zu Veranstaltungen erfolgt auf LEITERbAV regelmäßig im Indikativ der Referentinnen und Referenten, nicht im Konjunktiv.