Heute Morgen hat der Pensions-Sicherungs-Verein in Köln den Beitragssatz für das Jahr 2020 bekanntgegeben. Der verhältnismäßig hohe Wert kommt nicht überraschend, die Dynamik der Entwicklung passt zur gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland.
Der PSV setzt für das Jahr 2020 einen Beitragssatz von 4,2 Promille fest. Das hat der Verein heute Morgen mitgeteilt. Im Vorjahr hatte der Satz bei 3,1 Promille gelegen. 2018 waren 2,1 Promille aufgerufen worden.
Weng überraschend zeichnet sich damit nach vielen Jahren geringer Beitragssätze eine weitere Dynamisierung des Insolvenzgeschehens in Deutschland ab, welches sich im Zuge der Covid-Krise und deren beizeiten fälliger Aufbereitung (Stichwort Aussetzung der Insolvenzantragspflicht) sichtlich verschärfen könnte.
Aufgrund des Beitragssatzes von 4,2 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund 1,483 Mrd. Euro aufbringen. Im Vorjahr waren es 1,079 Mrd. Euro, rechnet der PSV heute vor.
Im Juli dieses Jahres war man dann unter dem Eindruck der Corona-Pandemie offenbar von einem Beitragssatz von 4 bis 5 Promille ausgegangen. In den letzten Monaten hat sich der Schadenverlauf günstiger entwickelt als im Mittel dieser Prognose angenommen. Daher konnte der Beitragssatz im unteren Bereich der Prognose festgesetzt werden, hieß es heute aus Köln.
Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2020 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Basis dieses Wertes sind im Wesentlichen die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen und die Zusagen bei sicherungspflichtigen Versorgungseinrichtungen, die sich auf insg. rund 353 Mrd. Euro belaufen, wie der PSV heute erläutert.
Die diesjährige Mitgliederversammlung des PSV findet am 30. November 2020 um 11:00 Uhr statt, in diesem Jahr aufgrund der Pandemie virtuell.
Im PSVaG – der ab 2021 unter neuen Führung sein wird – sind derzeit rund 95.200 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSV ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.