Heute morgen kommen aus Berlin und Köln einige aktuelle Entwicklungen, welche die bAV massiv betreffen – und werden hier per Sondermeldung berichtet. Die Themen sind: Wie hoch wird der PSV-Beitrag 2024 und warum, kommt die Fondsrente noch – und vor allem: Was wird aus dem BRSG 2.0?
Gute Nachrichten aus Köln …
Köln, heute Morgen: Der PSV gibt seinen Beitrag für 2024 bekannt – und der hat (zumindest auf den ersten Blick) so gar nichts gemeint mit all den kassandrischen Unkenrufen über die deutsche Wirtschaft, die derzeit das Land beherrschen: 0,4 Promille (VJ 1,9), also nach am historischen All Time Low.
Trotz einer deutlich gestiegenen Zahl an Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist gegenüber dem Vorjahr die Zahl der gesicherten Schäden insgesamt nur leicht gestiegen, teilt der Verein mit.
Aber Obacht, bevor Jubelstürme ausbrechen: Grund für den ungewöhnlich geringen Beitrag ist ein hoher entlastender Sondereffekt.
Die Kölner fassen die Entwicklung zusammen: Das Schadenvolumen für den PSV hat sich im zweiten Halbjahr deutlich günstiger entwickelt als noch Mitte des Jahres befürchtet. Hinzu traten freundliche Kapitalmarktumfeld sowie der sehr hohe entlastende Effekt aus der vorjährigen RfB.
Die Quintessenz kling dann schon nicht mehr ganz so gut: Ohne den entlastenden Sondereffekt hätte der Beitrag für 2024 2,0 Promille betragen, rechnet der PSV vor. Immerhin: Auch dieser Wert hätte noch unter dem langjährigen Mittel von 2,7 Promille gelegen.
Zu den diesjährigen Kerndaten des 50 Jahre jungen Vereins: Gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage 394 Mrd. Euro, Beitragsvolumen der 103.400 Mitgliedsunternehmen 2024 rd. 158 Mio. Euro (VJ 726 Mio. Euro). Übrigens: Für Zusagen über Pensionskassen ist auch in diesem Jahr ein zusätzlicher Beitrag zum Ausgleichsfonds fällig, und zwar von 1,5 Promille.
… und eher zitronengelbe aus Berlin
Berlin, heute Morgen: Handelsblatt-bAV-Tagung. Erster Redner: ex-parl. STS im BMF, Florian Toncar. Zwei Kernaussagen:
Erstens: Aus formalen und zeitliche Gründen wird der Gesetzesentwurf zur Fondsrente bis zur Ende Februar NICHT verabschiedet werden.
Zweitens: Bei der Frage nach dem BRSG 2.0 ist die Lage weniger klar, hier wollte Toncar sich auf Nachfrage nicht festlegen. Er sieht auch hier kritische Fristen, betonte aber, dass seine Fraktion dem Gesetz inhaltlich zustimmen könnte (was allerdings nicht viel heißen muss, denn das wäre bei der Fondsrente ja auch der Fall, Anm.d.Red.).
Zweiter Redner: Beamteter STS im BMAS Rolf Schmachtenberg. Auch hier parlamentarische Skepsis: Die technisch notwendigen Dinge sollten noch in der Rest-Legislatur verabschiedet werden, die rentenpolitischen Vorhaben dürften aber NICHT dazu gehören. Er hofft hier aber auf eine „kluge neue Regierung und ihr 100-Tage-Programm“.
Wie dem auch sei: Hört man sich hier in Berlin bei denjenigen um, die es politisch und ministerial angeht (mehr kann hier nicht geschrieben werden), dann darf man davon ausgehen, dass für das BRSG 2.0 gilt, womit wir alle gehandelt haben in den letzten Jahren: Kennst Du das Land, wo die Zitronen blühen … Sie wissen schon…
Mehr dazu in Kürze auf PENSIONS●INDUSTRIES.