Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

PSV-Beitragssatz 2016:

Dreimol Null es Null es Null…

An den Märkten gibt es Nullzins. Doch ab sofort gibt es auch den Nullbeitragssatz. Zumindest beim PSV. Denn die gesetzliche bAV-Insolvenzeinrichtung hat heute ihren Satz für das Jahr 2016 festgelegt. Und der erreicht den absoluten Rekordtiefstand.

 

Peter Wohlleben. Bis Ende 2016 Vorstand PSV.
Peter Wohlleben.
Bis Ende 2016 Vorstand PSV.

Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG) hat heute für das Jahr 2016 erstmals seit Beginn seines Geschäftsbetriebs einen Beitragssatz von 0,0 Promille (Vorjahr 2,4 Promille) festgesetzt. Folglich müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr keinen Beitrag zahlen (Vorjahr rund 782 Millionen Euro). Im Sommer hatte der PSV-Vorstand mit der ihm üblichen Vorsicht den Satz für 2016 auf 1,0 Promille geschätzt, doch hat sich die günstige Schadenentwicklung im Jahresablauf noch verstärkt.

 

Hans H. Melchiors. Vorstand PSV.
Hans H. Melchiors.
Vorstand PSV.

Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den 94.400 Mitgliedsunternehmen bis 30. September 2016 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rund 333 Milliarden Euro addieren.

 

Zu der günstigen Schadenentwicklung sind weitere entlastende Komponenten in dem umlagefinanzierten System hinzugetreten, wie die Kölner berichten: die Überschussbeteiligung vom Konsortium der Lebensversicherer, das die Rentenzahlungen an die Versorgungsberechtigten vornimmt, dann die Erträge aus Insolvenzforderungen sowie schließlich die vorjährige Rückstellung für Beitragsrückerstattung. In der Summe hat dies dazu geführt, dass kein Beitrag für das laufende Geschäftsjahr erforderlich ist. Der langjährige durchschnittliche Beitragssatz liegt bei 2,8 (Vorjahr 2,9) Promille.

 

Damit erreicht der Beitragssatz den absolut denkbaren Tiefstand (zumindest ist davon auszugehen, dass es – anders als in der Analogie zum Zins – den Negativbeitragssatz bei noch so geringem Insolvenzgeschehen nicht geben wird).

 

Und für alle Nicht- und Nie-Kölner und alle Köln-Hasser, die mit der auf den ersten Blick aktuariell-komplex wirkenden Überschrift nichts anfangen können: Die Auflösung über das rheinische Kulturgut gibt es hier (sicherheitshalber nur als Text).

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.