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Heute Morgen in Unterfranken:

Highway to elf

Was lange währt, wird nun doch noch gut. Lange hatte der Arbeitgeber der AWO Unterfranken beim Tarifpartner ver.di für ein Sozialpartnermodell geworben. Nun gibt es grünes Licht, der entsprechende Tarifvertrag ist unterschrieben. Erste Details hat PI-Autor Detlef Pohl zusammengetragen.

Bereits vor Wochen hatte Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di-Bundesverwaltung, SPM-Wegbegleiterin der ersten Stunde und alternierende Vorsitzende der Sozialpartnerbeiräte beim Energie-SPM und beim Banken-SPM, in der aktuellen BetrAV einen Ausblick auf mögliche neue Sozialpartnermodelle gewagt.

Die Rechtsanwältin identifizierte bundesweit aktuell zehn größere SPM in vier durchführenden Einrichtungen, wo die reine Beitragszusage tarifvertraglich zwischen den Sozialpartnern vereinbart ist.

Nun kommt ein elftes Projekt hinzu, das Kerschbaumer in ihrer Sommer-Marktübersicht bereits avisiert hatte: Die AWO Unterfranken, die seit über einem Jahr für ein SPM eintritt, hatte bekanntlich Ende Juli Tarifverhandlungen mit ver.di Bayern begonnen. Im Blick war eine kapitalmarktnahe bAV für zunächst 2.300 potenzielle Berechtigte der AWO Unterfranken.

Der Arbeitgeber legt vor

Judith Kerschbaumer, ver.di.

Heute Morgen meldeten nun die Tarifpartner Vollzug: Der AWO Bezirksverband Unterfranken beschließt gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di einen neuen Tarifvertrag zur bAV für alle bisher unversorgten Beschäftigten, der am 1. Januar 2026 startet.

Die neue Betriebsrente wird arbeitgeberfinanziert eingerichtet, d.h. die AWO Unterfranken zahlt ab 2026 einen Arbeitgebergrundbeitrag von 2,8% des monatlichen Brutto-Tabellenentgelts in die bAV für alle Beschäftigten. Darüber hinaus steht es den Beschäftigten frei, zusätzlich in Form der Entgeltumwandlung einzuzahlen.

Metzler macht’s mal wieder

„Beiden Sozialpartnern ist es sehr wichtig, dass die Entgeltumwandlung auch einen substanziellen Mehrwert in der Betriebsrente bedeutet“, heißt es in einer gemeinsamen Meldung. Daher haben die Beschäftigten die Wahl, eine freiwillige Entgeltumwandlung in Höhe von 1,4% oder 2,8% des monatlichen Brutto-Tabellenentgelts einzubringen.

Bei Entgeltumwandlung zahlt die AWO Unterfranken auf den umgewandelten Beitrag zusätzlich noch 15% pauschalen Arbeitgeberzuschuss. Darüber hinaus leistet der Arbeitgeber noch 4% Sicherungsbeitrag sowie einen Kostenbeitrag in Höhe von 3% auf alle eingezahlten Beiträge. Letzteres deswegen, weil es kein neues SPM gegründet wurde, sondern der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) als durchführende Einrichtung ausgewählt wurde und an die dort bereits bestehenden angedockt wird.

Durch den Beitritt in den bereits bestehenden und paritätisch besetzten Sozialpartnerbeirat des „Pensionsplans Metzler rBZ1“ werden sich beide Tarifpartner an der Durchführung und Steuerung beteiligen und so das SPM begleiten und weiterentwickeln.

Eine Frage der Wertschätzung …

Martin Ulses, AWO.

Beide Tarifpartner klingen erleichtert und optimistisch. „Nach Jahren intensiver Gespräche freuen wir uns, dass wir ab dem kommenden Jahr für unsere bisher unversorgten Beschäftigten eine moderne bAV umsetzen können, und das SPM bietet einen echten Mehrwert für die Alterssicherung unserer Beschäftigten“, sagt Martin Ulses. „Für uns ist die bAV mehr als eine reine Vorsorgeoption, sondern ein aktiver Beitrag gegen Altersarmut – ein nachhaltiger Ausdruck von Verantwortung, der Sicherheit und Perspektiven bietet“, so der AWO-Bezirksgeschäftsführer Unterfranken weiter. Zugleich setze man in der Gesundheitsbranche ein Zeichen: für mehr Wertschätzung, bessere Benefits und eine zukunftsgewandte Arbeitswelt.

und der reduzierten Haftungsrisiken

„Das Modell der rBZ in der Hand eines erfahrenen Pensionsfondsmanagements verbindet aus unserer Sicht wichtige Vorteile: eine renditeorientierte Altersvorsorge für unsere Beschäftigten, reduzierte Haftungsrisiken für Arbeitgeber und die Sicherheit eines voll kapitalgedeckten Vorsorgeverfahren mit Risikopuffern“, ergänzt AWO-Konzernpersonalleiter Dominik Roth. Länder wie Dänemark, die Niederlande und Schweden praktizierten dieses System seit Jahrzehnten – und zwar mit stabilen Renditen, hohen Versorgungsquoten und einer bemerkenswerten Resilienz selbst in Krisenzeiten.

Auch für ver.di sei dieses SPM ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft. „Die Einführung der bAV beim AWO Bezirksverband Unterfranken nach SPM ist im ver.di-Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft ein Novum und wichtiger Schritt hin zu einer besseren Altersvorsorge“, betont Stefan Kimmel. Nach Angleichung der Gehälter an das Branchenniveau in den letzten Tarifrunden beim AWO Bezirksverband Würzburg ist es nun gemeinsam gelungen, die Lücke zu einer fehlenden Betriebsrente zu schließen, die dauerhaft einen Mehrwert bietet“, so der Verhandlungsführer von ver.di in Bayern weiter.

Größe bringt Skalierung

Zur Einordnung: Kerschbaumer hält das SPM für den Schlüssel zu nachhaltig höheren Betriebsrenten für immer mehr Beschäftigte, auch weil sie ganz überwiegend von den Arbeitgebern finanziert sind und so ein echtes Plus für die Alterssicherung der Beschäftigten darstellen. Nach dem Ansatz des Metzler Sozialpartner Pensionsfonds werden sämtliche inhaltsgleiche Tarifverträge zur rBZ unterhalb des bestehenden Pensionsplans Metzler rBZ1 gebündelt, erläutert Kerschbaumer. Darauf aufbauend können die Sozialpartner mit ihrem eigenen Andock-TV zur rBZ und mit eigener Beitragslogik beitreten – lediglich die Komponenten Sicherungs- und Kostenbeitrag seien bei allen bereits integrierten Tarifverträgen identisch. Damit steigt die Größe der Kollektive, und damit geht eine bessere Skalierbarkeit bestehender SPM einher.

Branche mit ebenso viel Potential …

Genau da bietet das Andocken der AWO Unterfranken an das Energie-SPM, wo schon die Bodenverkehrsdienste und auch die privaten Omnibusunternehmen Baden-Württembergs angedockt haben, enormes Potential.

wie Nachholbedarf

Dominik Roth, AWO.

Nach enger Definition des BMG gibt es im ersten Gesundheitsmarkt allein in den Teilbereichen Pflege, Krankenhäuser und Reha aktuell zusammen rund 2,6 Mio. Arbeitnehmer, die von rückläufiger bAV-Versorgungsdichte betroffen sind. Allein bei den Unternehmen der Arbeiterwohlfahrt mit insgesamt rund 240.000 hauptamtlich Beschäftigten bieten sich mit dem neuen bAV-Tarifvertrag der AWO Unterfranken neue Perspektiven für hochwertige bAV, denn bislang enthalten die meisten Tarifverträge aus Haftungsgründen noch keine oder noch keine nennenswerte AG-Beteiligung für die bAV.

„Der Benefit bAV wird zur Fachkräftebindung wichtiger, und aus meiner Sicht liegt mit der rBZ im SPM unter Nutzung eines starken und professionell gemanagten Pensionsfonds das Mittel der Wahl für Gegenwart und Zukunft auf dem Tisch“, hatte AWO-Konzernpersonalleiter Roth schon vor geraumer Zeit im Gespräch mit PENSIONSINDUSTRIES argumentiert.

Leitplanken

Der „Metzler-Ansatz“: Man gibt jedem Unternehmen eine eigene Beitragslogik. Soll heißen: Man gibt Stichworte vor zu AG-Grundbeitrag, Entgeltumwandlung, AG-Zuschuss zu Entgeltumwandlung (15%), Matching-Beitrag sowie grundsätzlich 4,0% Sicherungsbeitrag und 3,0% Kostenbeitrag. Die jeweiligen Sozialpartner füllen dies dann mit konkreten Zahlen durch TV-Verhandlungen, um individuelle Beiträge zu finanzieren, etwa Beitragshöhe, Beitragsstruktur, Definition beitragsfähiger Bezüge, Öffnung für zusätzliche Beitragsvereinbarungen auf betrieblicher Ebene, z.B. zur Einbindung von nicht tarifgebundenen AN und Leitenden Angestellten.

Was kommt?!

Der neue Ref-E zum BRSG 2.0 sieht dazu vor, dass künftig ein Öffnungs-TV ausreichend ist, um auch nicht-tarifgebundenen Unternehmen (häufig KMU) die Teilnahme zu ermöglichen.

Nach aktueller Rechtslage kann aber auch schon jetzt an ein bestehendes SPM angedockt werden, wenn TV-Parteien – quasi rechtsfortbildend – im Tarifvertrag bestimmen, sich einer bestimmten Einrichtung, die SPM durchführt und für das einfache Andocken die „Unbedenklichkeit“ der BaFin im bestehenden Pensionsplan hat, anzuschließen. „Voraussetzung ist zudem die Zustimmung der das SPM tragenden TV-Parteien im Sozialpartnerbeirat“, betont Kerschbaumer.

Diese Gemengelage könnte zu weiteren Nachahmern führen. So hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf ihrem Gewerkschaftstag Ende Mai 2025 beschlossen, den Beschäftigten bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und der Weiterbildung sowie an privaten Schulen und Hochschulen, mit denen sie Tarifverträge abschließt, durch Beitritt zu einem bestehenden SPM eine attraktive bAV zu verschaffen. Dort laufen aktuell TV-Verhandlungen. Es liegt nahe, dass auch die GEW beim Metzler rBZ1 andocken wird. Wie dem auch sei, fest steht: Angesichts von der Lage und Perspektive dieses Landes namentlich in der Alterssicherung kann es gar nicht zuviel bAV-Durchdringung geben.

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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