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Kein Sozialpartnermodell in der Gesundheitswirtschaft:

„Die AWO wird von ver.di systematisch ausgebremst“

In einer Branche mit rückläufiger bAV-Dichte scheinen Vorschläge mancher Arbeitgeber, mit einem SPM hier neuen Schwung zu generieren, bei der ver.di auf Widerstand zu stoßen. PI-Autor Detlef Pohl spricht mit Dominik Roth, Konzernpersonalleiter der AWO-Unterfranken – und der wählt scharfe Worte: über Mut und Mittel der Wahl, über noch nie dagewesene Herausforderungen, über Ressort- und Zuständigkeitsstreitigkeiten, über planvolle Inaktivität – und er nennt Namen. Auch die ver.di hat sich schon geäußert.

Die Diskussion über die Zukunft des Sozialpartnermodells geht weiter. Dominik Roth, Konzernpersonalleiter der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im bayerischen Unterfranken, empfindet bei der tarifpolitischen Gegenseite, der Gewerkschaft ver.di, eine auffällige Zurückhaltung, wenn es um die Einführung eines Sozialpartnermodells für die Pflege- und Gesundheitsbranche geht. Seine Kritik untermauert er im Interview mit Detlef Pohl. Die PI-Redaktion gab auch ver.di die Möglichkeit einer Stellungnahme. Doch zunächst zu dem Interview:

Dominik Roth, Sie hatten die schon vor geraumer Zeit auf einer ver.di-Fachkonferenz zum SPM berichtet, dass sich die Arbeiterwohlfahrt von der Gewerkschaftsspitze bei der Installation einer SPM-Lösung für Krankenhaus- und Pflegeheimbetreiber ausgebremst fühlt. Was war bis dato die Hauptkritik der ver.di-Funktionäre?

Roth: Die ver.di-Spitze führte zunächst ins Feld, dass unsere Branche kein SPM benötige, da die Beschäftigten dort bereits über tarifvertragliche bAV-Lösungen der „Alten Welt“ gut versorgt seien.

Zudem wäre der Kreis der Unternehmen unserer Branche, welche sich für ein bAV-SPM interessieren würden, viel zu klein, um daraus ein eigenes überlebensfähiges Kollektiv zu formen.

Desweiteren unterstellt man, dass die Andock-Möglichkeiten an ein bestehendes bAV-SPM rechtlich immer noch nicht ausgereift seien. Überzeugt hat mich keines dieser Argumente.

Wie groß ist denn der Kreis der Beschäftigten in der Gesundheitswirtschaft, für die ein bAV-SPM In Betracht käme?

Roth: Je nach Definition zwischen 2,6 und acht Millionen Menschen. Nach enger Definition des Bundesgesundheitsministeriums sind es im ersten Gesundheitsmarkt allein in den Teilbereichen Pflege, Krankenhäuser und Reha aktuell zusammen rund 2,6 Millionen Arbeitnehmer.

Dominik Roth, AWO.

Das Bundesamt für Statistik (Gesundheitspersonalrechnung) beziffert die Zahl der in der Gesundheitswirtschaft Beschäftigten auf insgesamt rund sechs Millionen Menschen, die weiter gefasste Definition der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nennt für 2022 sogar rund acht Millionen.

Diese Daten sollte man bei der Frage der sogenannten Einschlägigkeit von Tarifverträgen – im Sinne von Paragraf 24 BetrAVG – eigentlich kennen. Die Chance auf die größte Skalierbarkeit aller SPM in Deutschland wäre damit gegeben, und dies in einer Branche mit rückläufiger bAV-Versorgungsdichte.

Sie zielen damit auch auf das Thema Andocken an. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, die Einschlägigkeit von Tarifverträgen für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber zu ändern. Können Sie die Folgen skizzieren?

Roth: Laut Gesetz können nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung einer einschlägigen tariflichen Regelung vereinbaren gemäß Paragraf 24 BetrAVG. Einschlägig ist ein Tarifvertrag dann, wenn er auch für Nicht-tarifgebundene räumlich, zeitlich, fachlich und persönlich anwendbar wäre. Diese eng gefasste Vorschrift hemmt die Verbreitung von SPM sehr stark.

Aktuell wird diskutiert, ob man von der Einschlägigkeit in diesem engen tarifrechtlichen Sinn ablässt und tarifierte SPM grundsätzlich für all diejenigen zugänglich macht, die in den satzungsmäßigen Organisationsbereich eines der beteiligten Sozialpartner fallen. Dies würde sehr positive Auswirkungen auf die Skalierung von bAV-SPM haben, was Vorteile für alle Beteiligten mit sich bringt. In großen Anlagekollektiven können in der Regel bei sinkenden Risiken die Kosten geringer gehalten werden.

Faktisch würden so auch noch nicht tarifvertragsgebundene Akteure auf dem Arbeitsmarkt in eine Teil-Tarifanwendung kommen.

Die Regeln zum Andocken an bestehende SPM sollen im Laufe des Jahres 2024 nun gesetzlich gelockert werden und die Sozialpartner künftig noch mehr Kompetenzen bekommen. Würde es Ihnen auf dem Weg zu einem attraktiven SPM für die Gesundheitswirtschaft helfen?

 

Es braucht Mut bei den Tarifparteien der Gesundheitswirtschaft, in der bAV neue Wege zu beschreiten.“

 

 

Roth: Ja, wir sehen die rechtliche Weiterentwicklung absolut positiv. Für den Erfolg unseres Vorhabens, im nächsten Jahr in der Gesundheitswirtschaft mit einem attraktiven bAV-SPM an den Start gehen zu können – ob durch Neugründung einer Versorgungseinrichtung oder durch das Andocken an ein bereits bestehendes SPM – bräuchte es das allerdings nicht. Es braucht Mut bei den Tarifparteien der Gesundheitswirtschaft, in der bAV neue Wege zu beschreiten.

Gibt es für die Pflege- und Gesundheitsbranche bereits einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag? Welche Regelungen gibt es zur bAV in den bestehenden Tarifverträgen Ihrer Branche?

Roth: Einen allgemeinverpflichtenden Tarifvertrag gibt es in der Gesundheits- und Pflegebranche, zu der auch Klinikbetreiber gehören, nicht. Per Gesetz wurden zwar Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihre Arbeitnehmer seit September 2022 nach Tarif zu bezahlen, dies setzt aber keine direkte Tarifbindung und keine Arbeitgeberbeiträge zur bAV voraus.

In der Gesundheitswirtschaft dominieren autarke Firmen- bzw. Haustarifverträge, die zudem in ihrer Leistungsperformance stark von Regionalfaktoren geprägt sind. In der Regel hat man es mit Derivaten von Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes zu tun, bei der die Tarifparteien ihre bAV autonom und sehr unterschiedlich ausgestalten – sowohl was die AG-Beteiligung als auch die Durchführungswege betrifft. Meist werden Versorgungsträger nicht konkret benannt, sondern – wie auch in den meisten Tarifverträgen der AWO – nur bestimmte bAV-Rahmenbedingungen für Durchführungswege festgelegt, die dann in Verordnungsordnungen münden.

Bei den Unternehmen der Arbeiterwohlfahrt mit insgesamt rund 240.000 hauptamtlich Beschäftigten haben wir es überwiegend mit dem Durchführungsweg Direktversicherung und einer Vielzahl von versicherungsförmigen Versorgungsträgern zu tun. Die Höhe der AG-Beteiligung fällt da höchst unterschiedlich aus.

ver.di hält diese tarifvertraglichen bAV-Lösungen aus der „Alten Welt“ offenbar für eine gute Versorgung. Die AWO will aber unbedingt auch das SPM. Warum?

 

Das Mittel der Wahl für Gegenwart und Zukunft

liegt auf dem Tisch.“

 

 

Roth: Es ist offensichtlich, dass die Gesundheitswirtschaft, insbesondere die Klinik- und Pflegeheimbetreiber, vor noch nie dagewesenen wirtschaftlichen Herausforderungen stehen. Dabei spielen auch die Themen De-Risking und Haftungserleichterung eine wichtige Rolle. Das ist mit bAV-Lösungen, die weiterhin nominale Beitragsgarantien abgeben, die Rendite kosten, und dennoch die Einstandspflicht des Arbeitgebers beibehalten, wenn der Versorgungsträger schlechter performt als in der arbeitsrechtlichen Zusage versprochen, nicht nachhaltig zu schaffen.

Gleichzeitig wird an die Akteure in Sachen Attraktivität des Arbeitgebers der Benefit bAV wichtiger zur Fachkräftebindung, zu dem maßgeblich auch das Thema Performance gehört. Aus meiner Sicht liegt mit der reinen Beitragszusage im SPM unter Nutzung eines starken und professionell gemanagten Pensionsfonds das Mittel der Wahl für Gegenwart und Zukunft auf dem Tisch.

Inzwischen hat ver.di mit Uniper in der Energiewirtschaft das erste SPM installiert. Und in der Gesundheitswirtschaft geht es nicht voran?

Roth: Leider nicht. Das liegt nach unserer Beobachtung vor allem daran, dass die AWO in ihren Bemühungen, eine kollektive SPM-bAV-Lösung herbeizuführen, insbesondere für bis dato „unversorgte“ Beschäftigtengruppen, von ver.di systematisch ausgebremst wird. Bei diesen Beschäftigten handelt es sich um Rechtsträger der AWO, deren Tarifverträge derzeit aus Haftungsgründen noch keine oder noch keine nennenswerte AG-Beteiligung für die bAV ausweisen.

Woran machen Sie das vermeintlich systematische Ausbremsen konkret fest?

 

 

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die ver.di-Bundesspitze eine SPM-bAV-Lösung für unsere Branche offensichtlich verhindern möchte.“

 

 

Roth: Unser Arbeitgeberverband AWO Deutschland hatte bereits 2019 die AWO Unterfranken, also meinen Hauptarbeitgeber, als Pilot-Geltungsbereich und nennenswertesten Kandidaten eines initialen SPM-Anwendungsfalls der reinen Beitragszusage für die Pflege- und Gesundheitsbranche nominiert. Sowohl die Beschäftigten als auch die regionale ver.di-Verhandlungsführung signalisierten mehrfach ihre Zustimmung. Als einer der Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die ver.di-Bundesspitze eine SPM-bAV-Lösung für unsere Branche offensichtlich verhindern möchte.

Können Sie sich diese Zurückhaltung erklären, wo doch inzwischen auch für Banken und Finanzdienstleister ein SPM über ver.di aufgesetzt wurde?

 

 

Ressort- und Zuständigkeitsstreitigkeiten bei ver.di machen die Sache nicht einfacher.“

 

 

Roth: Was ver.di der Energiewirtschaft und nun wohl auch der Finanzindustrie zubilligt, möchte sie der Gesundheitswirtschaft offenbar derzeit nicht zugestehen. Stattdessen erfolgt immer wieder der Verweis auf bestehende Versorgungssysteme der Branche in der „Alten“ bAV-Welt. Hinzu kommt: Ressort- und Zuständigkeitsstreitigkeiten im Hause der zuständigen Gewerkschaft ver.di machen die Sache nicht einfacher.

Was sollte ver.di Ihrer Ansicht nach jetzt tun?

Roth: Wir können uns kein weiteres Ausbremsen leisten. Unser tarifvertragliches Startkollektiv ist nicht so klein – 2.500 potenzielle bAV-Teilnehmer gibt es allein bei der AWO Unterfranken. Das Skalierungspotential ist enorm, und daher ist es höchste Zeit, dass die zuständigen Gewerkschafter jetzt endlich grünes Licht für ein SPM in der Gesundheitswirtschaft geben. Der Appell richtet sich insbesondere an die ver.di-Verantwortlichen für den Fachbereich C, zu dem auch unsere Branche gehört, namentlich ver.di-Vorständin Sylvia Bühler, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft.

Ihr Arbeitgeberverband, die AGV AWO Deutschland, hatte am 12. Dezember die turnusmäßige Mitgliederversammlung. Gab es da neue Erkenntnisse und Initiativen in Richtung SPM, und wann könnten die Tarifverhandlungen zum SPM beginnen?

Roth: Die ordentliche Mitgliederversammlung des AGV AWO hat kurz vor Weihnachten unsere bisherige Strategie voll bestätigt, mit dem Anwendungsfall/Piloten AWO Unterfranken so schnell wie möglich ein für die Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbranche skalierbares Versorgungsmodell auf Basis der reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell zu schaffen. Realistisch wird hier ein Einstieg zum 1. Januar 2025 angesehen.

Das Vorhaben scheiterte bislang durch die „planvolle Inaktivität“ des zuständigen Fachbereichs von ver.di. Daher hat unser Arbeitgeberverband die Gewerkschaft kurz vor Weihnachten erneut aufgefordert, ihre Zurückhaltung aufzugeben und Tarifverhandlungen dazu aufzunehmen. Dies könnte aus unserer Sicht unverzüglich geschehen.

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Was die ver.di sagt

Soweit das Interview mit Dominik Roth von der AWO Unterfranken. In der Sache hat die PI-Redaktion auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zum Thema befragt. Konkret wollten wir kurz nach Weihnachten 2023 wissen:

1. Woher kommt die Zurückhaltung im ver.di-Fachbereich gegenüber der Installation einer SPM-Lösung für Krankenhaus- und Pflegeheimbetreiber, wo doch die Piloten Uniper/Energie und Privatbanken schon gestartet sind und in der Gesundheitswirtschaft Unterversorgung in Sachen bAV herrscht?

2. Die AWO Unterfranken als Pilotbereich der AWO-Arbeitgeber hat nach eigenem Bekunden mehrfach einen SPM-Abschluss befürwortet. Warum tut sich ver.di damit so schwer?

3. Was wäre aus Sicht der ver.di eine qualitativ gleichwertige bAV-Alternative zum Sozialpartnermodell, das von BMAS-Staatsekretär Rolf Schmachtenberg als „sachlich ohne echte Alternative“ eingeschätzt wird?

4. Ist in absehbarer Zeit mit der Aufnahme von Verhandlungen der ver.di mit dem AGV AWO Deutschland zu rechnen? Die Sektion der lokalen ver.di-Verantwortlichen steht dem wohl seit längerem schon positiv gegenüber, soweit wir wissen.

5. Was sagen Sie zu dem Eindruck, dass sich die AWO Unterfranken im Bemühen um eine kollektive SPM-bAV-Lösung ausgebremst fühlt?

Die ver.di gab sich in der Angelegenheit kurz angebunden. Am 16. Januar erreichte die Redaktion folgendes Statement eines ver.di-Sprechers:

Wir sind als Tarifvertragspartei im direkten vertraulichen Austausch mit dem AWO Arbeitgeberverband. Als ver.di verfolgen wir das Ziel, die bestmögliche Lösung für unsere Mitglieder zu finden. Dabei kommt es ganz wesentlich darauf an, dass unsere Mitglieder auf ein stabiles und transparentes System für eine verlässliche betriebliche Altersversorgung vertrauen können. Dafür stehen wir als ver.di und dafür tragen wir am Ende die Verantwortung. Deshalb steht für uns nach intensiver Beratung des komplexen Themas mit den Beschäftigten die sorgfältige Auswahl und Abwägung des besten Weges im Mittelpunkt unserer Entscheidungsfindung.“

Fazit von PENSIONSINDUSTRIES.

Die summarische ver.di-Antwort geht auf keine einzige Frage der Redaktion wirklich konkret ein. Sich nicht konkret, sondern mit Allgemeinplätzen zu äußern, ist zweifelsohne das gute Recht der Gewerkschaft – gleichwohl verwundert es Außenstehende durchaus etwas, dass das vom BMAS politisch hochgehängte Vorbild eines skalierbaren Sozialpartnermodells mit zahlreichen Andock-Möglichkeiten von Teilen der Dienstleistungsgewerkschaft offenbar als nicht so erfolgsträchtig eingeschätzt wird wie von anderen ver.di-Bereichen, die bereits solche Modelle im Energie- und Privatbankenbereich installiert haben – deren Skalierbarkeit aktuell allerdings eher überschaubar ist (aber Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut, und die deutsche bAV erst recht nicht).

Wie dem auch sei: Angesichts der zahlreichen Probleme für Betreiber von Kliniken und Pflegeheimen, ihre massiven wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern, könnte ein SPM bei Themen wie De-Risking und Haftungserleichterung eine wichtige Rolle spielen und zugleich für die dringend benötigten Fachkräfte als spürbarer Benefit wirken. Ohnehin handelt es sich um eine Branche, wo nicht jeder Beschäftige mit hohen Renten aus der ersten Säule rechnen kann.

Bemerkenswert auch die Zurückhaltung der Gewerkschafter in fachlicher Hinsicht, könnte doch die AWO mit einem SPM-Tarifvertrag auch an bestehende SPM andocken – Uniper hat sein mit ver.di gestartetes Modell ausdrücklich für die Öffnung vorgesehen. Lediglich die zahlreichen AWO-Töchter, die überwiegend noch nicht tarifgebunden sind, könnten da nicht andocken, solange der Gesetzgeber dafür noch kein grünes Licht gegeben hat. Würde die AWO bei Uniper andocken, könnten in der Folge wohl auch bald die AWO-Töchter nachziehen. Auch aus diesem Grund scheint gewerkschaftliche Zögerlichkeit nicht weiter angebracht.

Bleibt zu hoffen, dass der erwähnte „direkte vertrauliche Austausch mit dem AWO Arbeitgeberverband“ seitens ver.di bald von Erfolg gekrönt ist. Angesichts der Tatsachen, dass erstens die bAV in dieser Branche unterverbreitet ist, zweitens die Beschäftigten dort teils überschaubare Möglichkeiten zur Altersvorsorge haben dürften und drittens „Alte Welt“ dort v.a. Direktversicherung heißt, kann den Tarifparteien nur geraten werden, kurzfristig Tarifverhandlungen dazu aufzunehmen.

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