Die AfD hat Ende Dezember im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage zur bAV an die Bundesregierung gestellt. Manche der zu erwartenden Antworten dürften einen gewissen Erkenntnisgewinn bringen. Bei anderen jedoch dürfte sich die Bundesregierung wundern, warum sie das überhaupt (noch) gefragt wird.
In den Jahren 2018 bis 2020 hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine gute Handvoll Kleine Anfragen zur Altersvorsorge, auch zur bAV in Deutschland, gestellt. Dann hörte man in Sachen Altersvorsorge von der Rechtspartei jahrelang nicht viel, doch nun hat sie zum Ende dieser Legislatur das Thema erneut angefasst.
Neunzehn Fragen am Neunzehnten
Mit Datum 19. Dezember 2024 hat die Fraktion die Kleine Anfrage 20/14329 zu „Status und Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland“ gestellt.
Unter Verweis auf die „Trägerbefragung zur Verbreitung der bAV 2021“ des BMAS bemängelt die AfD eine zu geringe Durchdringung, vornehmlich in KMU.
Mit 19 Fragen begehren die Abgeordneten nun Auskunft bspw. zur Durchdringung bspw. des SPM, zu Besteuerung und Abgaben, zu Branchen und Rentenhöhen oder zum PSV.
In dem Fragenkatalog wird aber auch um Auskunft zu künftigen Maßnahmen, Plänen und Erwartungen der Bundesregierung ersucht, bspw. zu mehr Verbreitung, zu mehr Anreizen und Förderungen, zu leichteren Abfindungen oder zu mehr Transparenz. Zumindest diese Fragen – bei denen unklar ist, warum sie im Dezember überhaupt noch eingereicht worden sind – kann die Bundesregierung angesichts ihres eigenen unmittelbar bevorstehenden Verfallsdatums wohl sämtlich mit drei Worten beantworten:
„Gar keine mehr“.
Die Kleine Anfrage der AfD findet sich auf Seiten des Deutschen Bundestages hier.