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bAV-Prax Advertorial:

An einer Rentenreform führt kein Weg vorbei

Wie auch immer die politischen Verhältnisse nach der anstehenden Wahl aussehen werden, in der kommenden Legislaturperiode muss auf der Agenda der Regierung neben dem Klimaschutz auch die Altersvorsorge weit oben stehen. Beides ließe sich sogar verknüpfen, insbesondere in der bAV – siehe ESG. Ein Blick auf drei Vorreiter in der bAV ist dabei hilfreich, um auch hierzulande neue Perspektiven zu schaffen beziehungsweise für mehr Tempo und Nachhaltigkeit zu sorgen, schreibt Holger Schwarze.

 

 

Holger Schwarze, Fidelity International.

Begeben wir uns auf eine kleine Wanderung: Die hiesige Vorsorgelandschaft ist ein unebenes Terrain mit zahlreichen Wegen und Abzweigungen, mit Rentenlöchern, Versorgungslücken und Stolperfallen. Wichtige Wegmarken fehlen, manch einem Produkt wie der Riester-Rente scheint die Puste auszugehen. Hin und wieder erscheint etwas Neues am Horizont, von der Mütterrente bis zum Sozialpartnermodell. PEPP soll als grenzübergreifendes Vehikel dazukommen, oder doch eher ein Staatsfonds nach skandinavischem Vorbild?

 

Es scheint, als fehlen Kompass und Plan. Die Orientierung fällt vielen Menschen schwer. Dabei bräuchten sie dringend mehr Motivation, Anreize und Förderung auf ihrem Weg in den Ruhestand. Eine kommende Regierung muss ihnen diesen Weg ebnen; nicht durch weitere – fiskalisch teure – „Rentengeschenke“ oder durch ein neues Monopolkonstrukt, das den Wettbewerb um das beste Vorsorgemodell von vornherein ausschließt oder reduziert. Gefordert sind vielmehr endlich optimalere Rahmenbedingungen und Modelle, die der Vorsorge in der zweiten oder dritten Säule den richtigen Schub verpassen. Andere Länder sind da bereits weiter …

 

Von Vorreitern lernen, heißt vorsorgen lernen

 

Dabei geht es gar nicht mal um die oft als beispielhaft hingestellten „Staatsfonds“ in Norwegen oder Schweden – auch wenn diese in puncto weitere Sensibilisierung für eine kapitalgedeckte Vorsorge in Deutschland durchaus ein Vorbild sein können.

 

Doch prinzipiell fehlt uns eher der große Wurf, und damit ein Ende von Klein-Klein in der Rentenpolitik. Nehmen wir neben den USA und Großbritannien beispielsweise die Niederlande und deren betriebliche Altersrente, mit der sich unlängst selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beschäftigten.

 

Vorreiter Niederlande: bAV wird als normaler Lohnbestandteil betrachtet

 

Es muss nicht unbedingt eine gesetzliche bAV-Pflicht sein. In den Niederlanden existieren branchentypische Allgemeinverbindlichkeitserklärungen als tarifvertragliche Vereinbarungen. Dadurch kommen rund 90 Prozent der Beschäftigten in den Genuss einer bAV, die meist über Leistungszusagen einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens garantiert.

 

Beitragsbezogene Systeme sind wesentlich seltener zu verzeichnen. Vor allem jedoch wird die bAV als fester Bestandteil jeder Lohnvereinbarung betrachtet und liegt etwa zwischen 15 und 25 Prozent des Verdienstes. Die Finanzierung erfolgt in der Regel zu zwei Dritteln vom Arbeitgeber; Arbeitnehmer übernehmen ein Drittel.

 

Für die rund 290 Pensionsfonds besteht eine „angemessene“ Anlagevorgabe für die Beiträge. Auch dank dieser zusätzlichen Altersabsicherung kommt der holländische „Eckrentner“ noch mit 40 Jahren Beschäftigungs- bzw. Beitragsjahren aus, wobei auch hier politische Diskussionen und gesetzliche Änderungen womöglich anstehen.

 

Vorreiter Großbritannien: bAV automatisch, pAV steuerlich gefördert

 

Auf ein sogenanntes Auto-Enrollment (bei uns als Opt-out bezeichnet) setzt seit 2012 die bAV in Großbritannien und hat damit die Durchdringungsquote deutlich erhöhen können.

 

Mit dem Arbeitsvertrag startet automatisch eine bAV, sofern der Arbeitnehmer dieser nicht widerspricht. Die Erfahrungen sind positiv. So verfügen nunmehr 73 Prozent der Beschäftigten über eine Betriebsrente. Vor der Systemumstellung waren es nur 47 Prozent, so die Angaben vom Office for National Statistics.

 

Vor allem in jüngeren Beschäftigungsgruppen gibt es viel Akzeptanz für dieses bAV-Modell. Zudem führte Großbritannien um die Jahrtausendwende sogenannte ISAs ein – steuerlich geförderte (Vorsorge-)Konten. Auch diese Offerte wurde gut angenommen. Im Fiskaljahr 2017/18 investierten die Briten laut der englischen Steuerbehörde fast 70 Milliarden Pfund darin und schufen sich auf diese Weise in rund 20 Jahren knapp 600 Milliarden Pfund zusätzliches Vorsorgekapital.

 

Vorreiter USA: Steuerfreies Anlagespektrum und hohe Portabilität für bAV-Konten

 

Über eine noch längere Anlagetradition verfügen Arbeitnehmer in den USA. Hier bieten bereits seit Anfang der 1980er-Jahre sogenannte 401(k)-Konten Arbeitnehmern die Möglichkeit, steuerfrei in ein Anlage-Spektrum aus Investmentfonds, Belegschaftsaktien oder Versicherungen einzuzahlen und so fürs Alter vorzusorgen.

 

Flexibel sind diese Konten beim Thema Portabilität und somit bestens ausgerichtet auf moderne Arbeitswelten und individuelle Erwerbsbiografien: Bei Arbeitgeberwechsel behält der Arbeitnehmer sein Konto einfach und überträgt es auf den neuen Arbeitgeber.

 

Schritt für Schritt zu mehr Nachhaltigkeit

 

Diese Ansätze zeigen, dass neue Wege gefragt sind. Dazu zählen wir bei Fidelity auch eine verstärkte Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der Anlage – auch weil dieses Anlagebedürfnis bei den Versorgungsberechtigten immer stärker in den Fokus rückt. Das gilt übrigens auch für Investoren.

 

Grundsätzlich sind deutsche EbAV diesbezüglich bereits auf einem richtigen Weg. Generell kann die bAV aus unserer Sicht hier vieles leisten, indem das Thema Nachhaltigkeit bei einer Neu-Konzeption noch mehr an Relevanz und Renommee gewinnt. Auch Fidelitys Anlagestrategien werden Schritt für Schritt in ESG-gemäße Strukturen eingebettet und eröffnen so Interessenten noch nachhaltigere Anlagehorizonte.

 

Für eine Rentenreform, die richtungsweisend ist

 

Unser Altersvorsorgesystem ist über die Jahrzehnte und angesichts des demografischen Wandels zu einem komplexen Konstrukt gewachsen, in dem Orientierung immer schwerer fällt.

 

Es geht nun nicht unbedingt darum, im Zuge einer dringend notwendigen Rentenreform, die erwähnten Vorreiter-Modelle und Ansätze zu kopieren. Dazu sind auch individuelle Anlagementalitäten (Risikobereitschaft) oder strukturelle Voraussetzungen (Garantien) im internationalen Kontext viel zu different.

 

Doch funktionierende Ideen oder Systeme vielleicht in Teilen zu adaptieren, bringt uns schon voran. Wichtig ist und bleibt es, dass sich die Politik und alle Beteiligten im Altersvorsorgesegment gemeinsam auf den Weg machen und dass eindeutig geklärt wie erklärt wird, wie sich künftig Versorgungsziele sicherer und mit einem größeren Tempo als bisher erreichen lassen. Ansonsten könnte angesichts des demografischen Wandels für immer mehr Menschen der Weg in den Ruhestand in einer finanziellen Sackgasse enden.

 

Eine richtungsweisende Rentenreform muss also dafür sorgen, dass falsches Abbiegen in einer neu konzipierten Vorsorge-Landschaft verhindert wird und dass alle Teilnehmer auf dem langen Weg in ihren besser abgesicherten Ruhestand ausreichend motiviert unterwegs sind.

 

Der Autor ist Head of Workplace Investing Marketing von Fidelity International.

 

Von ihm beziehungsweise Fidelity International sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

 

 

„… und neuer Schwung für die drei Akteure“, 25. Juli 2017

 

Von Strahlkraft, Verantwortung Mitleid und mehr…“, 21. Oktober 2019

 

Der Weg zum Ruhestand, 4. November 2019

 

Von 0 auf 150? Sechs Regionen auf dem Prüfstand, 28. Juli 2020

 

Pandemie verstärkt ESG-Fokus – bei Unternehmen und Anlegern, 8. April 2021

 

An einer Rentenreform führt kein Weg vorbei, 28. Juli 2021

 

15. Villa Mumm Konferenz am 9. September online aus Kronberg, 26. August 2021

 

Nachbericht – 15. Villa Mumm Konferenz:

Von seltenen Tieren, goldenen 20ern, ökonomischem Long Covid …, 1. Oktober 2021

 

 

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen unter: www.fidelity.de/bav

 

 

 

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Eine Anlageentscheidung sollte in jedem Fall auf Grundlage der wesentlichen Anlegerinformationen, des letzten Geschäftsberichtes und – sofern nachfolgend veröffentlicht – des jüngsten Halbjahresberichtes getroffen werden. Diese Unterlagen sind die allein verbindliche Grundlage des Kaufes. Sie erhalten diese Unterlagen kostenlos bei FIL Investment Services GmbH, Postfach 200237, 60606 Frankfurt/Main oder über www.fidelity.de

MK12808

Quelle:

Link: Deutscher Bundestag – Rentensystem in den Niederlanden

https://www.bundestag.de/resource/blob/820386/1dde9bc2610cc500264598503e2f362d/WD-6-106-20-pdf-data.pdf

Alle anderen Zahlen sind direkt aus Fidelity-Beiträgen entnommen.

 

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