Die Opposition im Bundestag verlangt von der Bundesregierung Auskunft zur gegenwärtigen bAV-Reform. Diese ist bekanntlich keine einfache, und die Fragen treffen in der Tat einige ihrer neuralgischen Punkte. Nur einen nicht.
Nahezu zeitgleich haben er und seine Fraktion eine 19 Fragen starke Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, in der sie zahlreiche Details zu der bAV-Reform erfragen.
Im Einzelnen fragen die Grünen unter anderem:
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mit welchem bAV-Verbreitungsgrad die Bundesregierung in den kommenden Jahren nach dem BRSG bei KMU rechnet (Frage 1)
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inwieweit die Reform an den Zielgruppen vorbeigehen könnte, weil die Tarifparteien ihre neuen EbAV zu selten öffnen könnten (Frage 2)
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welche Maßnahmen denkbar wären, wenn die Reform nicht ausreichend Erfolg zeitigt (Frage 3)
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welchen Verbreitungsrad die Bundesregierung nach welchen Kriterien für nicht ausreichend hielte (Frage 4)
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wie die Bundesregierung mit der Frage der AVE umzugehen gedenkt (Frage 5)
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inwiefern Obligatorien und obligatorische Opting-out-Systeme bei nicht ausreichender Verbreitung zum Einsatz kommen könnten (Frage 6)
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inwiefern die Reform ein Race to the Bottom zu Lasten der bestehenden Systeme auslösen könnte (7)
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ob und wie durch eine Verschiebung der bisher im VAG platzierten Garantieverbot in das BetrAVG auch ausländische Anbieter rechtssicher einbezogen werden können (Frage 12). Übrigens ist das die einzige Stelle, in der das Garantieverbot zur Sprache kommt. Ob die Bundesregierung an dem zwingenden Garantieverbot an sich festhalte, fragen die Grünen nicht.
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warum der Freibetrag bei der Anrechnung auf die Grundsicherung nicht in der ersten Säule Anwendung findet (Frage 15)
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ob noch Maßnahmen geplant sind, die Beitragspflicht von Betriebsrenten zur GKV abzumildern (Frage 19).
Die Kleine Anfrage findet sich als Bundestagsdrucksache hier.
LEITERbAV wird über die Antwort der Bundesregierung berichten.
Es handelt sich nicht um die erste Kleine Anfrage der Opposition im Bundestag zur bAV-Reform; vor allem zu Beginn der politischen Diskussion gab man sich neugierig. Die LbAV-Berichterstattung zu früheren Anfragen findet sich hier:
Entgeltumwandlung, 17b und die Rolle der bAV
30. März 2015.
„Keine Veranlassung, gesetzgeberisch einzugreifen“
22. April 2015.
„Politische Festlegungen noch nicht erfolgt“
27. April 2015.
22. Juli 2015.
19. August 2015.
14. Oktober 2015.
29. Oktober 2015.
24. April 2017
2. Mai 2017