Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen
Kleine Anfrage der Grünen zum BRSG:
19 Fragen
Pascal Bazzazi
Frankfurt am Main; Berlin
24. April 2015
Die Opposition im Bundestag verlangt von der Bundesregierung Auskunft zur gegenwärtigen bAV-Reform. Diese ist bekanntlich keine einfache, und die Fragen treffen in der Tat einige ihrer neuralgischen Punkte. Nur einen nicht.
Nahezu zeitgleich haben er und seine Fraktion eine 19 Fragen starke Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, in der sie zahlreiche Details zu der bAV-Reform erfragen.
Im Einzelnen fragen die Grünen unter anderem:
mit welchem bAV-Verbreitungsgrad die Bundesregierung in den kommenden Jahren nach dem BRSG bei KMU rechnet (Frage 1)
inwieweit die Reform an den Zielgruppen vorbeigehen könnte, weil die Tarifparteien ihre neuen EbAV zu selten öffnen könnten (Frage 2)
welche Maßnahmen denkbar wären, wenn die Reform nicht ausreichend Erfolg zeitigt (Frage 3)
welchen Verbreitungsrad die Bundesregierung nach welchen Kriterien für nicht ausreichend hielte (Frage 4)
wie die Bundesregierung mit der Frage der AVE umzugehen gedenkt (Frage 5)
inwiefern Obligatorien und obligatorische Opting-out-Systeme bei nicht ausreichender Verbreitung zum Einsatz kommen könnten (Frage 6)
inwiefern die Reform ein Race to the Bottom zu Lasten der bestehenden Systeme auslösen könnte (7)
ob und wie durch eine Verschiebung der bisher im VAG platzierten Garantieverbot in das BetrAVG auch ausländische Anbieter rechtssicher einbezogen werden können (Frage 12). Übrigens ist das die einzige Stelle, in der das Garantieverbot zur Sprache kommt. Ob die Bundesregierung an dem zwingenden Garantieverbot an sich festhalte, fragen die Grünen nicht.
warum der Freibetrag bei der Anrechnung auf die Grundsicherung nicht in der ersten Säule Anwendung findet (Frage 15)
ob noch Maßnahmen geplant sind, die Beitragspflicht von Betriebsrenten zur GKV abzumildern (Frage 19).
LEITERbAV wird über die Antwort der Bundesregierung berichten.
Es handelt sich nicht um die erste Kleine Anfrage der Opposition im Bundestag zur bAV-Reform; vor allem zu Beginn der politischen Diskussion gab man sich neugierig. Die LbAV-Berichterstattung zu früheren Anfragen findet sich hier:
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.
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