Vor knapp vier Wochen hatten sich die Grünen im Bundestag erneut in Sachen bAV mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gewandt. Thema war das Sozialpartnermodell. Nun liegt die Antwort vor, und die Grünen sind unzufrieden.
„Die Nahles-Rente scheint schon jetzt am Ende.“ So kommentierte der rentenpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Markus Kurth die Antworten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seine Kleine Anfrage vom 30. September. Im Grunde bedürften alle drei Säulen der Alterssicherung eine Stärkung, wenn denn zunehmende Altersarmut vermieden werden solle, sagte Kurth vorgestern im kleinen Kreis von Journalisten in Berlin. „Umso bedauerlicher ist es, dass es dem Bundesarbeitsministerium nicht gelingt, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln.“
Fakt sei, dass die Vorschläge aus dem BMAS vom Oktober 2014 und nachgebessert im Januar 2015 zur Umsetzung des neuen Sozialpartnermodells Betriebsrente (vulgo: Nahles-Rente) gerade von den angesprochenen Hauptakteuren Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) abgelehnt worden sei. Ein drittes Konzept sei zwar in Arbeit, es sei aber völlig offen, wann es das Licht der Welt erblicken werde.
Grüne für Opting-out
Für die Grünen müssen dafür die Arbeitgeber fest eingebunden werden. Jedem unbefristet eingestellten Beschäftigten sollte ein bAV-Angebot gemacht werden, das dieser aber auch ablehnen könnte (Opting-out). Das BMAS dagegen sieht eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber überaus skeptisch. „Die Bundesregierung verfolgt mit dem Sozialpartnermodell das Ziel einer Stärkung der bAV auf freiwilliger Basis“, schreibt BMAS-Staatssekretär Jörg Asmussen in Beantwortung der Fragen des grünen Sozialpolitikers. Übrigens wäre es für Kurth denkbar, kleinen Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten reine Beitragszusagen bei gleichzeitiger Enthaftung zu ermöglichen.
BMAS offen für Diskussionen und Input
Das Ministerium ließ in der Antwort auf die Kleine Anfrage völlig offen, wann mit einer weiteren Überarbeitung des Konzepts der Betriebsrente zu rechnen sein könnte. „Das Sozialpartnermodell wird seit seiner Vorstellung rege diskutiert. Stellungnahmen interessierter Verbände sind jederzeit willkommen“, schreibt der Staatssekretär. Große Hoffnungen richten sich offenbar auf das vom BMF in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“, das noch Ende diesen Jahres vorliegen und zeitnah veröffentlicht werden soll. Man erhofft sich Aussagen darüber, wo heute im Bereich der KMU die Verbreiterung der bAV behindert wird und wie die bAV gerade bei Geringverdienern und weniger gut ausgebildeten Arbeitnehmern eine weitere Verbreitung finden könnte. Im Mittelpunkt steht die Frage „wie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die bAV im Bereich der KMU – möglichst für die öffentlichen Haushalte aufkommensneutral – effektiver gestaltet werden können.“ Dabei soll dem Ministerium zufolge unter anderem auf die zentralen steuerlichen Vorschriften in § 3 Nummer 63 EStG in Verbindung mit § 40b EStG a.F., § 3 Nummer 66 EStG, § 10a EStG/Abschnitt XI EStG und § 22 Nummer 5 EStG sowie deren Lenkungs- und Reflexwirkungen auf die anderen Durchführungswege eingegangen werden.
Auf die Vorgabe von Organisationsformen könnte verzichtet werden
Das BMAS gibt sich weiter flexibel, auch insofern, den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien die Organisationsform nicht unbedingt vorzuschreiben. „So könnten sie bestehende Alterssicherungseinrichtungen wie Pensionskassen, Pensionsfonds oder Lebensversicherungsunternehmen mit der Durchführung der tariflichen Altersversorgung betrauen“, heißt es in der Antwort des Ministeriums weiter. Ein solcher Rahmen würde es den Tarifvertragsparteien erleichtern, bestehende Einrichtungen zu integrieren oder den Wettbewerb unter den Anbietern zu nutzen.
800 Millionen Steuerausfall bei aufgebohrtem 3.63
Forderungen etwa aus der Versicherungswirtschaft nach Anhebung der Obergrenzen für steuer- und beitragsfreie Einzahlungen von vier auf zehn Prozent (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG) sieht das Ministerium eher skeptisch. Dies würde zum einen Geringverdienern und Geringqualifizierten wenig helfen und zum anderen zu Steuerausfällen in der Größenordnung von etwa 800 Millionen Euro führen. Hinzu kämen Beitragsausfälle in der Sozialversicherung. Fazit für Kurth: Wenn eine Stärkung der bAV nicht gelingt und Riester auch nicht gestärkt werden kann, dann muss das Niveau der gesetzlichen Rente nachhaltig stabilisiert werden.
Die gesamte Antwort des BMAS auf die Antwort der Grünen findet sich hier.