bAV über Pensionskasse, diese unterdeckt, Arbeitgeber pleite. Muss dann der PSV einstehen, obwohl doch Pensionskassen gar nicht der gesetzlichen Insolvenzsicherung unterliegen und weder Arbeitgeber noch Kasse je PSV-Beiträge entrichtet haben? Das BAG hat im Februar den EuGH um eine Vorabentscheidung zur Auslegung und unmittelbaren Geltung der betreffenden Richtlinie 2008/94/EG ersucht. Theodor B. Cisch und Philipp A. Lämpe analysieren die Lage.
Mit seinem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 20. Februar 2018 wahrt das Bundesarbeitsgericht (BAG) – 3 AZR 142/16 (A) – die Interessen des Klägers.
Es darf jedoch bezweifelt werden, ob die Klage gegen den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) am Ende Erfolg haben wird. Dabei hält das BAG die Beantwortung von vier – hier sinngemäß wiedergegebenen – Vorfragen durch den EuGH für erforderlich:
Von ihnen bzw. anderen Autoren der Förster & Cisch erschienen zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV:
Wiesbadener Gespräche zur bAV 2018:
„Was nicht auf der Kapitalanlagenseite verdient wird…
von Dr. Nils Börner, Wiesbaden, 19. Februar 2018
Von Erfurt nach Luxemburg (I):
Vier Fragen und ein steiniger Weg
von Theodor B. Cisch und Philipp A. Lämpe, Wiesbaden, 6. Juni 2018
Wiesbadener Gespräche zur betrieblichen Altersversorgung 2019:
von Philipp A. Lämpe, Wiesbaden, 13. März 2019
Von Erfurt nach Luxemburg (III):
von Theodor B. Cisch und Philipp A. Lämpe, Wiesbaden, 21. Mai 2019
Wiesbadener Gespräche zur bAV 2020:
Angebots-Obligatorium, Markttrends und …
von Dr. Nils Börner, Wiesbaden, 12. März 2020
Risiken für die bAV durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge:
Am seidenen Faden des Verbraucherschutzes
von Theodor B. Cisch und Dr. Nils Börner, 19. April 2021