Die Com will’s mal wieder wissen, und das gleich für eine ganze Handvoll Altersvorsorge-Regulierungsthemen auf einmal. Brüssel hat gefragt, vorneweg hat die aba kommentiert. Die Sache ist umfangreich – und wird hier gerafft. Übrigens: Auch Kassandras nicht totzukriegende Lieblingsleiche ist mal wieder mit an Bord.
Ganz schön viel auf dem Schirm hat die Europäische Kommission derzeit in Sachen Altersvorsorge, und sie hat frisch dazu fünffach konsultiert: Rententrackingsysteme, Pension Dashboards, Auto Enrolment, anstehende Überarbeitungen der PEPP-Verordnung und der EbAV II-RL.

Hintergrund ist die für diese EU-Legislatur angestrebten Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion zur Spar- und Investitionsunion („Savings and Investments Union“ SIU).
Entsprechend hatte die Kommission am 13. Juni ihre „Targeted Consultation on Supplementary Pensions“ veröffentlicht, Frist 29. August. Zu den ersten drei der insg. fünf Themen – Trackingsysteme, Pension Dashboards und Auto Enrolment – plant die Com im Q4 Empfehlungen an die Mitgliedstaaten auszusprechen.
54 Seiten, zusammengefasst und nochmals gerafft
Vornweg kommentiert hat natürlich die aba, Fragebogen samt Antwort auf satten, englischen 54 Seiten hier. Als sei das nicht genug Arbeit, haben Cornelia Schmid & Co. dankenswerterweise ihre Positionen aber auf der aba-Seite zusammengefasst; und nochmals gerafft wird dies nun hier von PENSIONS●INDUSTRIES:
Trackingsysteme: laut aba sinnvoll, v.a. dann, wenn sie wie z.B. die DiGiRü alle drei Säulen erfassen. Gut wäre, wenn EbAV ihre Informationspflichten hierdurch erfüllen könnten. Aufbau und Ausgestaltung der Systeme: sollte Sache der Mitgliedstaaten sein.
Pension Dashboard: Ein EU-weites Pension Dashboard als rentenpolitisches Instrument für Entscheidungsträger kann die nationale Alterssicherungspolitik unterstützen, wenn es einen Überblick über die Entwicklungen in den drei Säulen in den Mitgliedstaaten gibt, so die aba. Für Rententräger dürfen aber keine zusätzlichen Berichtspflichten entstehen. Erster Ansprechpartner für die COM (v.a. DG EMPL): die auf nationaler Ebene für Rentenpolitik zuständigen Ministerien.

Auto Enrolment: grundsätzliches Potenzial, zweiten Säule signifikant weiter zu verbreiten. Aufgrund der Arbeitgeberhaftung kann verpflichtendes AE nur im DC-Kontext diskutiert werden. AE in der dritte Säule birgt die Gefahr, die zweite zu beschädigen, mahnt die aba.
PEPP: Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass es einer solchen EU-Einheitslösung nicht Bedarf – besonders in Mitgliedstaaten mit etablierter bAV. Zitat aba: „Für ein Produkt, das weder im nennenswerten Umfang angeboten noch nachgefragt wird, sollte nicht versucht werden, durch regulatorische Maßnahmen einen künstlichen Markt zu erzeugen“. Scharfe Zurückweisung der Idee, PEPP auf die zweite Säule auszuweiten oder im „Workplace Context“dessen Vertrieb zu unterstützen. Besteuerung der Altersversorgung ist Sache allein des Mitgliedstaates, betont die aba.
EbAV II: In der bAV und bei EbAV sind das nationale Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht zentral. Das EU-Aufsichtsrecht muss hierfür Raum lassen, anstatt mehr Konvergenz anzustreben. Angesichts der EbAV-Heterogenität in den Mitgliedstaaten muss an einer Minimalharmonisierung mit Subsidiarität und Proportionalität festgehalten werden; Änderungen nur bei nachweislichem Bedarf, so die Stellungnahme.
Und: In DB-Mitgliedstaaten wie Deutschland sind Bedeckungsvorschriften wichtig, die zu den langfristigen Verbindlichkeiten passen und bei schwierigen Kapitalmarktsituationen temporäre Unterdeckungen zulassen (Art. 14). Der Fokus der Com scheint jedoch exklusiv auf den Anlagevorschriften (Art. 19) zu liegen, unkt die aba. Die von EIOPA empfohlene Einführung einer Fürsorgepflicht („Duty of Care“) für EbAV wäre v.a. im DB-Kontext weder angemessen noch zielführend.
Schließlich: Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten und Bestandsübertragungen sowie im Anwendungsbereichs der EbAV-II-RL sieht man keinen Änderungsbedarf.
Die aba hat sich auch intensiv in die Erstellung der korrespondierenden Stellungnahme der PensionsEurope eingebracht, diese findet sich hier. Die AKA hat keine eigene Stellungnahme abgegeben, als Mitglied der aba aber dort mitgewirkt.
DAI pro PEPP
Auch das Deutsche Aktieninstitut hat an der Konsultation teilgenommen – und empfiehlt dazu „insbesondere“, dass die Com (wenn sie zu mehr kapitalgedeckter Altersvorsorge kommen wolle) das PEPP zu einem Altersvorsorgedepot ausbauen möge – ein Modell, das in Ländern wie Australien, Frankreich, Irland, Kanada und den USA bereits etabliert sei.
Fazit von PENSIONS●INDUSTRIES
Grundsätzlich: Regulierung und Gesetzgebung dominieren derzeit mal wieder massiv das Parkett – das BRSG 2.0, die fünf hier von der Com konsultierten Themen, die beiden BMF-Referentenentwürfe zum Fondsstandort Deutschland – die Liste ließe sich fortsetzen.
Zu der konkret hier in Rede stehenden Konsultation der Com nur zwei Anmerkungen. Erstens: Die Trackingsysteme wie DiGiRü als Plattformen der Erfüllung der Informationspflichten nutzbar zu machen, klingt in der Tat nach einer guten Idee – Bürokratienentlastung für die EbAV einerseits, mehr Traffic auf den Systemen andererseits. Abzuwarten, ob die Com dies erkennt.
Zweitens: Die PEPP-Euphorie des DAI kann man – freundlich ausgedrückt – skeptisch sehen. Richtig ist, dass v.a. in Deutschland einfache, stark Real Asset-basierte Vorsorgeplattformen fehlen, aus vorsorge- wie aus industriepolitischen Gründen (Stichwort Asset Ownership); und die USA kann man um ihr 401(k)-Universum nur beneiden. Doch so etwas kann suffizient nur auf nationaler Ebene erfolgen. Wer glaubt, dass die „Totgeburt mit Ansage“ PEPP, reguliert durch die EU, jemals performen wird, ist genau was? Richtig: schief gewickelt.

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.