Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV.
Heute: Bürokratiescheue Bürokraten…
Versicherungsjournal.de (13. August): „Entlastung der Betriebsrentner läuft nicht rund.“
Bürokratie zum ersten: Die Umsetzung der Milderung der Doppelverbeitragung macht technische Schwierigkeiten. Das ist nichts neues und kommt mit Ansage, zeichnete sich dies schließlich schon im Zuge der mit heißer Nadel gestrickten Gesetzgebung ab.
Die außerordentliche Vielfalt der technischen Umsetzung hatte jüngst erst Henriette Meissner, bAV-Chefin der Stuttgarter, auf einer Tagung der Pensions-Akademie erläutert.
Und es ist natürlich bei weitem nicht das erste Mal, dass der Gesetzgeber im Zuge der Korrektur seiner halblegalen Einführung der Doppelverbeitragung das Parkett nicht nur vor technische Herausforderungen, sondern auch vor juristische Rätsel stellt.
Erinnert sei nur beispielhaft an das Urteil des BVerfG, mit dem dieses in der Beitragspflicht von Leistungen aus privat fortgeführten PK-Versorgungen einen Verstoß gegen Art. 3 GG festgestellt hat.
Den ganzen Rattenschwanz an Auslegungen, den dieses notwenig gewordene Eingreifen Karlsruhes nach sich gezogen hat, haben seinerzeit Marco Herrmann und Branko Kovac in der Vol. 1 der Tactical Advantage in allen Einzelheiten seziert – und dazu waren viele Doppelseiten nötig.
RdSchr. d. BMI v. 3.1.2019: „Betriebsrentenstärkungsgesetz; hier: Anwendung der Förderung nach § 100 EStG.“
Bürokratie zum zweiten: Passend dazu auch das hier, wenn auch von Anfang 2019:
Jüngst erst hat der Gesetzgeber denn noch recht frischen 100 EStG aufgebohrt, der aber in der praktischen Handhabung im Geflecht der deutschen bAV nicht ganz einfach zu handhaben ist. Das scheint man in der Bundesregierung auch so zu empfinden, denn die Beamten im Innenministerium haben für ihre eigenen Leute dem Förderbetrag, entsprungen den Schreibstuben der Kollegen im BMF, aus verschiedenen Gründen eine Absage erteilt; einer davon lautet Bürokratie. So heißt es in dem verlinkten BMI-Rundschreiben:
„Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst des Bundes sollten […] aus folgenden Gründen auf die Beantragung des BAV-Förderbeitrages verzichten:
Die Inanspruchnahme des BAV-Förderbetrages ist […] mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.“
Ist das nicht lustig? Da schmeckt jemandem die eigene Medizin nicht.