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Kassandra:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

 

Jeden Freitag bringt Leiter-bAV.de eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: „Wer das glaubt, steht dumm da.“

 

 

Öko-test (September 2015): „Betriebliche Altersvorsorge – Viel Spreu, wenig Weizen.“

 

Die Zeitschrift nimmt des öfteren die versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV ebenso kritisch wie ausführlich unter die Lupe. Sie tut dies im wesentlichen aus Interessensicht der Arbeitnehmer – und kommt regelmäßig zu ernüchternden Ergebnissen; so ernüchternd, dass sich die Metallrente 2013 bereits zu einer Stellungnahme veranlasst sah.

 

Ebenso regelmäßig stehen dabei neben gesetzlichen Fehlanreizen Versäumnisse der Anbieter (Kosten, Inflexibilität) im Vordergrund, weniger externe Faktoren wie beispielsweise der Niedrigzins. Das ist diesmal nicht wesentlich anders. So wird kritisiert, dass die Rendite in den Beispielrechnungen über die Laufzeit negativ werden könne, damit mehrere Prozentpunkte unter der der gesetzlichen Rente liege und dass

 

mit durchschnittlichen Vertragskosten von 13,22 Prozent viele Offerten genauso teuer wie private Rententarife sind“.

 

Hinzu trete, dass die meisten Tarife nicht mal die gesetzlich vorgeschriebene Flexibilität erfüllten und auch nicht ausreichend transparent seien. Und dann die üblichen „Fehler im System“, vor allem natürlich die Doppelverbeitragung und die überschaubaren Fördertatbestände.

 

Unter den getesteten über 400 Tarifen will die Zeitschrift ganze sieben Nettotarife bei den Direktversicherungen und sechs Tarife bei Pensionskassen gefunden haben, „die kostengünstig, schlank, transparent, flexibel und leistungsstark“ seien. Doch diese sieben machten Hoffnung, so Öko-Test, denn „sie zeigen, dass die Betriebsrente zum Erfolgsmodell werden könnte.“ Dazu müsste die Politik die Doppelverbeitragung abschaffen sowie die Kosten gedeckelt und wirkliche Transparenz geschaffen werden.

 

Besonders letztere lasse zu wünschen übrig, die Anbieter unterlaufen laut Öko-Test die gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise über „mittelbar einkalkulierte“ Verwaltungskosten und „sonstige einkalkulierte Kosten“ oder seit dem LVRG über die Verlagerung von Kosten in die Rentenphase. Doch das ist nicht alles, und das Blatt spart nicht mit scharfer Kritik:

 

Vor allem bei fondsgebundenen Tarifen wird aber auch an anderen Stellen getrickst, dass sich die Balken biegen. Anbieter wie die Axa, die Bayerische und HDI-Gerling tun gerade so, als wären sie eine wohltätige Institution, die nicht nur zum Nulltarif arbeitet, sondern den Kunden noch etwas schenkt. Denn sie stellen mit Kapitalrenditen von 4,0 bis 4,39 Prozent bei den fondsgebundenen Kollektivtarifen mehr Ertrag in Aussicht, als die Fonds nach Kosten selbst abwerfen. Das bedeutet: Sie wollen nicht nur sämtliche Vertragskosten durch den Anlageerfolg kompensieren, sondern darüber hinaus weitere Überschüsse erwirtschaften, die natürlich alle in voller Höhe den Kunden zufließen. Wer das glaubt, steht dumm da.“

 

Fazit von Kassandra: Der Niedrigzins macht nicht nur jede langfristige kapitalgedeckte Altersvorsoge schwierig, sondern er legt auch die Mängel wie zu hohe Kosten, überschaubare Förderung sowie Transparenz- und Flexibilitätsdefizite hoffnungslos offen – in den guten alten Zeiten von Renditen bis sieben Prozent pro Jahr ließ sich eben vieles übertünchen. Das geht heute nicht mehr. Und es sei aus einer früheren Presseschau wiederholt: Jeder Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter rechtssicher informieren will – erst recht, bei DC und in der Entgeltumwandlung und wenn eines Tages durch ein Opting-out nicht zuletzt die Aufklärungspflichten für den Arbeitgeber verschärft würden – tut gut daran, Artikel wie den vorliegenden zur Aufklärung bereit zu halten.

 

 

 

HB (3. September): „Druck auf betriebliche Altersversorgung wächst.“

 

Ein juristischer Gastbeitrag im Handelsblatt-Blog, der dem durchschnittlichen HB-Leser als mutmaßlichem Nicht-bAV-Experten einen leicht verständlichen Überblick über die gegenwärtigen Sorgen und Nöte in der bAV gibt. Interessant vor allem die Anregung des Autors für Arbeitgeber, den ständig kürzer werdenden Unverfallbarkeitsfristen und den damit einhergehenden schwindenden Bindungskräften der bAV zu begegnen, indem man mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigende bAV-Beiträge gewährt (aber: AGG im Auge behalten).

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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