In Sachen BRSG 2.0 hat das BMAS am Donnerstag den nächsten Akt eingeleitet und den seinerzeitigen Regierungsentwurf in seiner letzten Form fast unverändert wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Das könnte darauf hindeuten, dass das Ministerium es eilig hat. Und dazu hat es auch allen Grund. Sonst stehe uns der Pensions-Gott bei.
Gestern in Berlin: Die einschlägigen Verbände aba & Co. erhalten vom BMAS einen neuen Referentenentwurf zum BRSG 2.0 zur Anhörung. Im Vergleich zum ersten Referentenentwurf ergeben sich substantielle Änderungen, im Vergleich zum seinerzeitigen Regierungsentwurf – und nur auf den kommt es uns an – praktisch nicht. Möglicherweise will das Ministerium die Causa schnell und unkompliziert aufs Gleis setzen, und dazu hat es allen Grund. Im Einzelnen:
Was bleibt …
Kurzer Blick zurück, einige der wichtigsten Elemente des Entwurfs – seinerzeit in der Genese zum Regierungsentwurf zwar nicht substantiell, aber durchaus noch etwas aufgehübscht – waren Erleichterungen für die Bedeckungsvorschriften bei bestimmten Pensionskassen, bessere Geringverdienerförderung, höhere Abfindungsobergrenzen, Klarstellungen beim SPM zu Durchführung und Steuerung sowie KMU-Andockung, PSV-Verbesserungen und einiges mehr. Nicht so schön war die obligatorische Einzahlung in die gRV als Voraussetzung für die Nutzung der höheren Abfindungsgrenzen.
Das Gesetzesvorhaben war kein großer Wurf, und das wurde auch nie behauptet. Größere Änderungen wie Anpassungen des § 6a EStG, eine rBZ ohne Sozialpartner, geringeres Garantieniveau in der BZML oder die Aufnahme der Drei-Stufen-Theorie des BAG in Gesetzesform blieben demzufolge draußen vor der Tür. Gleiches gilt für Verbesserungen, die der Normenkontrollrat vorgeschlagen hatte: Schriftformerfordernis des § 6a EStG (und des § 4d EStG) streichen und Grenzwerte für Abfindungen verdoppeln (einseitig von 1 auf 2% der monatlichen Bezugsgröße, im neuen Einvernehmen von 2 auf 4%).
Was entfällt … und gefällt

Der neue Entwurf ändert an alldem nichts. Indes: Kleine (positive) Änderungen gibt es: Die geplanten Evaluierungsaufträge für 2028 (stärkere bAV-Verbreitung? Nettorenditen in den mittelbaren DFW?) samt Prüfung weiterer Optionen entfallen. Das ist nicht nichts. Man bedenke: In Zusammenhang mit diesen Evaluierungen hatte der seinerzeitige Staatssekretär Rolf Schmachtenberg gegenüber PENSIONS●INDUSTRIES klargestellt, dass dies die Möglichkeit eines Obligatoriumsdefinitiv einschließe. Insofern ist die Streichung der Aufträge durchaus positiv.
Selbstverständlich entfällt in dem neuen Entwurf die Anpassung der AnlV, da diese bekanntlich schon erfolgt ist.
Was sich verzögert …
Kleine Verzögerungen gibt es nun technisch-zwangsläufig gleichwohl: Die 100er-Anpassungen kommen nun erst am 1. Januar 2027; die Regelungen zu vorzeitiger Altersleistung im § 6 BetrAVG sowie die Änderungen im VVG und im Einführungsgesetz zum VVG sollen zum 1.Juli 2026 statt schon Anfang 2026 in Kraft treten.
Fazit von PENSIONS●INDUSTRIES: Schön schlank und schnörkellos
„Deutschland, Time is not on your Side“ hieß es soeben erst auf PENSIONS●INDUSTRIES mit Bezug zur DAV. Umso besser und wichtiger, dass nun zumindest in der bAV der nächste Schritt wieder neu aufgegleist wird.
Gut also, dass das BMAS den Entwurf nun doch relativ zeitnah wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat; noch besser, dass Bas’ens Ministeriale sich entschieden haben, schlank und schnörkellos vorzugehen (auch wenn jetzt natürlich erst noch mal den Weg durch das Kabinett gegangen muss).
Substantielle Verbesserung sind zwar ausgeblieben, doch das ist der Preis der Schnelligkeit – und die tut Not. Denn am Horizont wartet bekanntlich eine Rentenkommission auf ihre Inauguration – und wenn der Entwurf da hinein gerät … der Pensions-Gott stehe uns bei … Niemand weiss, wie lange die Koalition hält, und wir alle auf dem Parkett haben in Sachen BRSG 2.0 schon einmal mit den Koalitionszitronen gehandelt. Das reicht.

Satte 82 Verbände und Stakeholder sind vom dem BMAS angeschrieben worden – und das Gesetz erfasst auch Aspekte abseits der bAV. Bleibt zu hoffen, dass nun nicht Dutzende „gaaanz wichtige“ Änderungswünsche an das BMAS herangetragen werden. Das Ministerium hat gestern vorgelegt und klar gezeigt, dass es kein neues Fass aufmachen will. Mögen alle Verbände es genauso halten. Alles andere wäre Sabotage.
Der neue Referentenentwurf findet sich hier.
Das heutige Kulturstück hat zwar abseits des Wortes „Stage“ keinen Bezug zur heutigen Headline, muss aus aktuellem Anlass aber auf PENSIONS●INDUSTRIES unbedingt akut gewürdigt werden. Dem wird hiermit genüge getan, es findet sich hier.
PS: Übrigens soll sich Gerüchten in Berlin zufolge schon ein erster fachkundiger und seriöser Kandidat samt Mitarbeiterinnenstab für den Vorsitz der neuen Rentenkommission beworben haben. Ihm werden von Bärbel Bas aber offenbar nur Außenseiterchancen eingeräumt: