Turnusgemäß traf sich gestern in Frankfurt ein Ausschnitt des deutschen bAV-Parketts zur ersten Tagung der Pensions-Akademie in diesem noch jungen Jahr. Zu Beginn sprach der amtierende aba-Chef zu der Zuhörerschaft. Und anschließend sprach PENSIONS●INDUSTRIES mit ihm: über das, was umgehend angefasst werden sollte, was woanders hingehört, was den großen Wurf verhindert und wie ein solcher aussähe …
Frankfurt am Main, 13. Februar, Haus am Dom, diesjährige Jahresauftaktveranstaltung der Pensions-Akademie. Den „Auftakt im Auftakt“ übernimmt erneut Georg Thurnes, Inhaber der ThurnesbAV GmbH und scheidender Vorsitzender der aba.

Gleich eingangs weist der Aktuar darauf hin, dass er bei seinen Vorträgen seit zwei Jahren fast immer die gleiche Präsentation benutzen könne. Seine Aussage zeigt, wieviel in der bAV geplant war und wie wenig umgesetzt werden konnte. PENSIONS●INDUSTRIES sprach mit Thurnes am Rande der Tagung:
Georg Thurnes, in Kürze steht die Bundestagswahl an, Ausgang offen. Gleichwohl: Was muss in der bAV umgehend, noch in diesem Jahr 2025, passieren?
Der ja schon ausgearbeitete Regierungsentwurf für ein zweites BRSG enthält eine ganze Reihe von Vorschriften, die problemlos 1:1 – und möglichst noch 2025 – umgesetzt werden können. Ein Teil betrifft Änderungen an der Anlageverordnung, die das BMF nun dankenswerter Weise auch ohne Gesetz auf den Weg gebracht hat. Ebenso wichtig und umsetzungsbereit sind die Erleichterungen für die Bedeckungsvorschriften bei gewissen Pensionskassen, Verbesserungen bei der Geringverdienerförderung, Klarstellungen beim Sozialpartnermodell zum Thema Durchführung und Steuerung und einiges mehr. Darüber hinaus gibt es Regelungen in dem Regierungsentwurf, die in etwas modifizierter Form umgesetzt werden könnten, wie die Erhöhung der Abfindungsobergrenzen.
Ja, immerhin ist die Anlageverordnung noch just angepasst worden. Wie bewerten Sie das, und reicht das so isoliert?
„Solche Beiträge zulasten des Versichertenkollektivs haben in einem Umlagesystem nichts verloren.“
Wir begrüßen das sehr! Jetzt brauchen wir dazu allerdings noch Anpassungen beim Kapitalanlagerundschreiben und den Stresstestvorgaben der BaFin, damit die beabsichtigte Wirkung sich in der Praxis entfalten kann.
Und umgekehrt: Was sollte denn keinesfalls seinen Weg in ein Gesetz zur zweiten Säule finden?
Hier fallen mir die freiwilligen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, die gemäß Regierungsentwurf zum zweiten BRSG Voraussetzung für höhere Abfindungsgrenzen hätten sein sollen. Solche freiwilligen Beiträge werden ja auch aus anderen Anlässen bereits thematisiert oder gar praktiziert. Wir denken, dass solche Beiträge zulasten des Versichertenkollektivs in einem Umlagesystem nichts verloren haben. Solche Mittel haben in der zweiten oder dritten Säule ihren Platz.
Sie sagten heute in Ihrem Vortrag, dass zu einem großen gesetzgeberischen Wurf gehören würde, politisch nicht alles im Konsens entscheiden zu wollen, denn sonst würde man zum Beispiel bei der Generationengerechtigkeit nicht vorankommen. Können Sie das genauer erläutern?
Ich will dazu ein Beispiel geben: Will man in einem Unternehmen Versorgungszusagen unterschiedlichen Leistungsniveaus für künftige Dienstzeiten harmonisieren und vielleicht auch noch bislang unversorgte Mitarbeitergruppen mit einbeziehen, so wird das ohne erhebliche Erhöhung des Dotierungsaufwands für den Arbeitgeber nur gehen, wenn das Leistungsniveau mancher Versorgungszusagen für künftige Dienstzeiten abgesenkt wird. Eine solche Maßnahme wäre ein Beitrag zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit.
Auch wenn mit besagtem großen Wurf ist nach der Bundestagswahl in Sachen bAV eher nicht zu rechnen ist: Wie sähe denn ein solcher großer Wurf Ihres Erachtens aus? Was müsste denn ein Gesetzespaket zur bAV enthalten, damit wir von einem großen Wurf sprechen könnten?
Wir haben dazu unsere Vorschläge gemacht. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit kann ich direkt nennen: Anpassung des steuerlichen Diskontierungszinses und des Finanzierungsverfahren bei den Direktzusagen / bei Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen: Anhebung der lohnsteuerichen Dotierungsobergrenzen sowie Beseitigung der Doppelverbeitragung und generell des Wirrwarrs bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Beiträge / Erhöhung des Fördersatzes bei der Geringverdienerförderung / Ermöglichung von reiner Beitragszusage und Optionssystemen auch auf betrieblicher Ebene, insbesondere mit Blick auf KMU, die hinsichtlich der bAV-Verbreitung die eigentlichen Sorgenkinder sind / Erhöhung der Abfindungsobergrenzen ohne Einzelzustimmung und Einzahlungsverpflichtung in die gRV / Absenkung der Mindestgarantie bei der BZML / Flexibilisierungen für die Auszahlungsphase / klare Regelungen zur Änderbarkeit von Versorgungszusagen hinsichtlich künftiger Zuwächse / ein passgenaueres Aufsichtsrecht für EbAV, das die Besonderheiten der bAV berücksichtigt und Vieles mehr …
Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.