Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Allgemeine aba–Herbsttagung 2015:

Impressionen im Stakkato (I)

 

Gestern in Köln. Turnusgemäße Herbsttagung der aba. LbAV dokumentiert im Telegrammstil einige Impressionen.

 

 

 

Peter Görgen

 

Peter Goergen, BMAS, hier auf der Handelsblatt-bAV-Tagung 2015 Foto: EUROFORUM / Dietmar Gust
Peter Goergen, BMAS, hier auf der Handelsblatt-bAV-Tagung 2015
Foto: EUROFORUM / Dietmar Gust

+++ Auftakt durch Peter Görgen vom BMAS mit Überblick derzeitiger Vorhaben, hier Auszüge aus seinen Aussagen +++ ad Mobilitätsrichtlinie, geplanter Ablauf zur Umsetzung: Montag Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, Donnerstag und Freitag zweite und dritte Lesung im Bundestag, dann 18. Dezember Bundesrat, schließlich zwölf Tage für den Verkündungsprozess, zwischen Weihnachten und Neujahr im Bundesgesetzblatt +++ Inkrafttreten erst 2018, erste neue kurze Unverfallbarkeiten entstehen erst ab 2021, steuerliche Begleitung kostet 65 Millionen im Jahr +++ Regelungen zu Kleinstabfindungen weiter im Rahmen des Möglichen entbürokratisiert +++ Änderungsantrag § 236 Pensionsfonds: Einzelheiten werden auf dem Verordnungsweg geregelt, soll ebenfalls bis zum Jahresende erfolgen +++ Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie findet sich hier +++ ad Pensionsfondsrichtlinie-II, angesichts der Befürchtungen, die das Parkett jahrelang zu hegen hatte, optimistisch: derzeit keine delegierten Rechtsakte im COM-Vorschlag; bei den Informationspflichten ist auf das Prinzipienbasierte abgespeckt worden, so dass es Spielräume geben dürfte +++ Geht trotz der Vielzahl an Änderungsanträgen nicht davon aus, dass das EP draufsatteln werde +++ Deutsche Seite versucht, Frist zur Revision von vier auf sechs Jahre zu verlängern +++ EIOPA: dürfte „ein Permanent-Ärgernis“ für viele bleiben, Änderungen der EIOPA-Verordnung nicht absehbar; rät, die Kommunikation mit EIOPA – auch über OPSG – zu halten, da hierzu keine Alternative +++ ad Paragraf 6a EStG: BMF und BMJ prüfen weiter intensiv, jedoch: Wenn der 6a angefasst wird, dann wird das zu Steuerausfällen führen. Sollte das BMF sich am Ende hierzu bereit zeigen, muss man damit rechnen, dass es keine weiteren Mittel zur eigentlichen Stärkung der bAV geben wird +++ ad BMF-Gutachten: weiter nur erste Entwürfe vorhanden. Zentrale Frage, ob es überhaupt steuerrechtlich spezifische Förderungen nach Unternehmensgröße geben kann, doch scheint das nicht mehr ausgeschlossen. Ist überzeugt, dass es im Anschluss zu gesetzgeberischen Maßnahmen kommen wird, doch Maximalforderungen werden sicher nicht umgesetzt.+++ ad Doppelverbeitragung: ist ein „dickes Brett“, schließlich sitzt das BMG in der Diskussion stets mit am Tisch +++ ad Sozialpartnermodell: Kritik, die das BMAS erfährt, lässt sich mittlerweile auf ein paar Kernpunkte fokussieren: Arbeitgeber fürchten den Trend zu verpflichtenden Betriebsrenten; Gewerkschaften den zu niedrigeren Betriebsrenten, beide sorgen sich um bestehenden Systeme und wollen Änderungen nur im Rahmen einer grundsätzlichen Stärkung der bAV. Ist überrascht, dass sich die Tarifparteien offenbar nicht zutrauen, auf Basis eines Sozialpartnermodells gemeinsam zu vernünftigen Lösungen zu kommen +++

 

 

Stefan Oecking

 

Stefan Oecking. Mercer.
Stefan Oecking.
Mercer.

Stefan Oecking Partner und Retirement Consulting Leader von Mercer in Deutschland, hier Auszüge aus seinen Aussagen +++ ad Doppelverbeitragung: Sieht kaum eine Chance, dass die „gefühlte Doppelverbeitragung der bAV“ mittels Halbierung der Beitragspflicht in der Auszahlungsphase reduziert wird. Anders die echte Doppelverbeitragung bei Riester, hier besteht eine reale Chance – ob der Gesetzgeber in der Anspar- oder in der Auszahlphase handelt, bleibt abzuwarten +++ ad HGB-Diskontsatz: Hoffnung auf schnelle Lösung nach dem Bundestagsbeschluss vom Juni und Bundesrat im September hat sich bisher nicht bestätigt. Für dieses Jahr besteht nur noch wenig Aussicht auf Änderungen, aba wird das Thema auf Staatssekretärsebene im BMF erneut ansprechen +++ ad § 6aEStG: rechnet nicht mit politischer Freigiebigkeit, doch wenn etwas passiert, dann wird auch das Teilwertverfahren fallen zugunsten des Barwertverfahrens. Dann würden alle Richtlinienbestandteile und viele BMF-Schreiben überarbeitet werden müssen, so dass es zu echten Steuerentlastungen nicht vor 2017, eher 2018 kommen würde +++

 

 

Heribert Karch

 

Heribert Karch, hier auf seiner Rede auf der aba-Jahrestagung am 7. Mai 2015 in Berlin. Foto: aba
Heribert Karch, hier auf seiner Rede auf der aba-Jahrestagung am 7. Mai 2015 in Berlin.
Foto: aba

Heribert Karch, Vorstandsvorsitzender der aba, hier Auszüge aus seinen Aussagen +++ ad Sozialpartnermodell: beide Tarifparteien sind sich einig, dass eine legislative Einzelmaßnahme in der bAV nicht reicht, sondern nur ein Gesamtpaket +++ Ziel muss sein, dass der Arbeitgeber mit einem DFW alle Bedarfe und Höhen abdecken kann +++ Anrechnung auf Grundsicherung bleibt ein schweres Hemmnis für die bAV, da für die Betroffenen ein Verzicht auf Vorsorge schlicht rational ist; hier muss sich etwas ändern +++ ad Förderung: Lifetime Allowance nach britischem Vorbild würde auch in Deutschland funktionieren +++ ad Diskont- und Steuerzins: Auch wenn eine legislative Entspannung in der Zinsfrage nicht unmittelbar verbreitungssensitiv wäre, darf die Angelegenheit nicht vernachlässigt werden, denn mittelbar verbreitungssensitiv ist dies sehr wohl +++ ad freiwillige Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rente: Überlegungen bleiben ein Gruselkabinett, eine Umsetzung würde kein Verbreitungsdefizit lösen +++ ad BMF-Gutachten: hofft, dass die Politik nicht mit rein wissenschaftlichem Blick auf die Ergebnisse des Gutachtens gucken wird, denn „wir sitzen auf einer rentenpolitischen Zeitbombe, da hilft nur Mut zum Handeln“ +++

 

 

Thomas Mann

 

Thomas Mann, MdP/EVP, hier vor der hessischen CDU.
Thomas Mann, MdP/EVP, hier vor der hessischen CDU.

Thomas Mann, Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied des EMPL, hier Auszüge aus seinen Aussagen +++ Für die deutschen Betriebsrentner steht nach wie vor viel auf dem Spiel. Auch mehr als 75 Millionen Europäer haben einen Anspruch auf diese Form der Altersversorgung +++ Für die deutsche bAV brauchen wir weniger Europa – für andere Mitgliedstaaten fällt die Antwort anders aus. Die Betriebsrenten-Systeme in der EU sind so unterschiedlich wie die Sozialsysteme +++ CDU/CSU, SPD und Grüne sind sich einig, dass die bAV nicht als Finanzdienstleistung, sondern als kollektive Sozialleistung angesehen werden muss +++ ad Pensionsfondsrichtlinie-II: lehnt Ermächtigungsklauseln zu delegierten Rechtsakten rundweg ab +++ Berichtsentwurf des irischen Berichterstatters Brian Hayes ist gelungen, da er deutsche Positionen aufgegriffen hat +++ Planungssicherheit: Die von der COM vorgesehene Revision nach 4 Jahren (Artikel 75 des COM-Vorschlags) sollte geändert werden, EMPL fordert sechs Jahre (Kompromiss S) +++ Hinter dem HBS-Modell steckt Solvency II der reinen Lehre. HBS ist „elefantöses Werk“. „Diese trojanische Pferd versuchen wir zu verhindern.“ EMPL ist für die Einstellung des HBS (Kompromiss J), Herzstück des EMPL-Berichts, aber garantieren kann man das nicht +++ Statt eine europaweite Harmonisierung zu erzwingen, ist eine präzise Analyse der Modelle in den Mitgliedstaaten notwendig. Sie soll durchgeführt werden unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses +++ Jonathan Hill und die Engländer sind auf unserer Seite +++ Weiterer Zeitplan zur RL: 1. Dezember 2015 Annahme im Ausschuss, 19. Januar 2016 Annahme im Plenum +++

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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