Im Sommer kamen die neuen Heubeck-Richttafeln, mussten im Herbst überarbeitet werden und wurden anschließend vom Bundesfinanzministerium anerkannt. Nun haben sich die Aktuare die Tafeln zur Brust genommen.
Die neuen Heubeck Richttafeln 2018 G, welche die Heubeck AG im Juli der Öffentlichkeit vorgestellt hat, berücksichtigen erstmals auch sozioökonomische Auswirkungen auf die Lebenserwartung.
Die Wirkung der Tafeln auf Handels- und Steuerbilanz wurden umgehend von der H2B untersucht. Nach der Überarbeitung der Tafeln hat das BMF die Tafeln im Oktober steuerlich anerkannt.
Nun hat der Fachausschuss Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung die Tafeln geprüft und einen Ergebnisbericht erstellt, der umgehend vom Vorstand des IVS bestätigt worden ist. Zentrale Aussage:
„Bei den durchgeführten Analysen wurden keine Umstände erkannt, die aus aktuarieller Sicht gegen eine Verwendung der Richttafeln 2018 G für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen sprechen.“
Die Adressaten der Untersuchung sind allerdings eher interne, denn „der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV und des IVS zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar“, so das Papier der Aktuare weiter.
Der Ergebnisbericht des Ausschusses findet sich hier.