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SONDERMELDUNG: Aktueller aba-Ausblick zum BRSG II:

Dem Vernehmen nach …

Einen Tag vor seiner aba-Jahrestagung hat der Verband vor Berliner Journalisten dargelegt, mit welchen Verbesserungen er für die zweite Säule Stand heute rechnet – und mit welchen nicht. Im übrigen gilt jedoch weiter das Warten auf eine literarische Figur … Und eine Sache findet man nicht weniger als „unwürdig“.

Heute Morgen in Berlin: aba-Vorsitzender Georg Thurnes gibt gemeinsam mit aba-GF-Klaus Stiefermann vor der Presse einen aktuellen Ausblick auf den Stand der die bAV betreffenden Gesetzesvorhaben von BMAS und BMF.

Georg Thurnes, aba und Thurnes-bAV.

Allerdings kam Aktuar Thurnes nach dem jüngsten, überraschenden Einspruch Christian Lindners zum Rentenpaket II nicht umhin, mit Blick auf den weiteren Zeitplan dasjenige literarische Bonmot zu bemühen, dass er schon im Februar bei einem Vortrag vor der Pensions-Akademie mit Blick auf den Zeitgeist zu bemühen hatte: Warten auf Godot – will sagen: Nichts genaues weiss man nicht.

Die Verzögerungstaktik Lindners nannte der Aktuar unter dem Gesichtspunkt des drängenden, für die Bürger wichtigen Reformbedarfs der gesamten deutschen Altersvorsorge „unwürdig“.

Gleichwohl: Das Rentenpaket II stößt dabei nicht auf Thurnesens ungeteilte Gegenliebe, das gilt insb, für die Einführung des sog. Generationenkapitals: „Umlage sollte Umlage bleiben. Und Kapitaldeckung gehört in die zweite und dritte Säule, wo man damit seit Jahrzehnten Erfahrung hat.“

Im folgenden zu dem Ausblick, den die aba Stand heute gibt.

Was „dem Vernehmen nach“ nicht kommt:

Arbeitsrecht

  • Verbesserung der Möglichkeiten zur Anpassung von Versorgungszusagen

  • Absenkung des Mindestgarantieniveaus bei derBZML

  • Klarstellung bzgl. etwaiger Mindestleistung bei der boLZ

Steuer- und Sozialversicherungsrecht

  • Reform des § 6a EStG hinsichtlich Rechnungszins und Finanzierungsverfahren

  • Abschaffung der Doppelverbeitragung

  • Ausweitung der Freibetragsregelung für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

  • Anhebung der 4%-Grenze für Beitragsfreiheit von Sozialabgaben bei Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse (2024: 3.624 Euro)

  • Anhebung der Obergrenzen von § 3 Nr. 63 EStG (2024: 7.248 Euro)

Was „dem Vernehmen“ nach kommt:

Betriebsrentenrecht

  • Erweiterung der Abfindungsmöglichkeiten (2024: West 35,35 Euro/Ost 34,65 Euro Monatsrente, West 4.242,00 Euro/Ost 4.158,00 Euro Kapitalleistung).

  • § 6 BetrAVG: Anpassung an neue Hinzuverdienstregelungen (u.a. Handlungsbedarf bei Definition Pensionskassenleistung im VAG; § 232 Abs. 1 Nr. 2 „Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht“)

  • Opting-out auch als betriebliche Lösung

Sozialpartnermodell

  • Öffnung für AT-Mitarbeiter, nicht tarifgebundene Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Mehr Rechtssicherheit bei Durchführung und Steuerung

  • Lösung von Konflikten zwischen Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht

  • Abfindungsmöglichkeiten

Aufsichtsrecht

  • Fortführung bAV bei allen ruhenden Arbeitsverhältnissen, insbes. Elternzeit (VVG)

  • Erweiterung von Anlagequoten gem. Anlageverordnung

  • Flexibilisierung bei Bedeckungsregelungen für gewisse Pensionskassen (VAG)

Steuerrecht:

  • Betriebsrentenförderung nach 100 EStG verbessern, Höhe unklar

  • „Riester-Nachfolge-Förderung“ auch für die bAV nutzbar machen

Vermutlich werden sich auf der morgigen aba-Tagung die Dinge weiter konkretsieren.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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