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Ver.di-Konferenz zur Alterssicherung:

Andocken nicht für mitbestimmungs-…

und -gewerkschaftsfeindliche Arbeitgeber:Anfang März in Berlin: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat zur Bestandsaufnahme der gesetzlichen Rente und der bAV geladen. PI-Autor Detlef Pohl war virtuell dabei und hörte: wer für sich den Goldstandard bei SPM in Anspruch nimmt, welche Bundeszuschüsse zu niedrig sind, wer keinen Freifahrtschein bekommt, wie man 75 Prozent Versorgung im Alter schafft, wer leicht andocken könnte, was Dritte wissen müssen und mehr …

5. März, Berlin-Mitte: Die Reformen des Rentenpakets 2025 sind im Wesentlichen Anfang 2026 in Kraft getreten. Dies nimmt ver.di zum Anlass, sich mit der Alterssicherung auseinanderzusetzen und einen aktualisierten Forderungskatalog aufzustellen. Neben der gRV mit im Blick: die bAV. „Wir halten sie für die bessere Alternative im Vergleich zur privaten Vorsorge, die sich mehr auf Vermögensbildung denn auf Absicherung im Alter konzentriert“, sagt RA Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik bei der ver.di-Bundesverwaltung. Gründe: Arbeitgeber könnten sich an der Finanzierung wesentlich beteiligen. Und: In großen Kollektiven sozialpartnerschaftlich organisiert, sei sie kostengünstiger und ertragreicher. Aber warum haben dann nicht mehr Beschäftigte – insb. im unteren und mittleren Einkommensbereich und in KMU – eine bAV, fragt sich nicht nur die Gewerkschaft.

Wegen der Inhaltsdichte dokumentiert PI Impressionen im schnellen PI-Stakkato (sämtlich im Indikativ der Referenten), und konzentriert sich dabei auf die bAV:

Bas: ver.di-Goldstandard für Sozialpartnermodelle

Wir brauchen ein Rentenmodell, das gerecht und finanzierbar ist ─ und das für alle Generationen“, sagt Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas:

+++ gerecht heißt, Einkünfte im Rentenalter auskömmlich, Rente finanzierbar und verlässlich – auch für Rentner von morgen und übermorgen +++ gRV zentraler Pfeiler der Alterssicherung (im Osten für 74% alleinige Alterssicherung, im Westen für 50%) +++

Ich bin überzeugt, dass dieses Modell langfristig die Zukunft der Betriebsrente ist“

+++ Stärkung der 2. Säule unabdingbar +++ Betriebsrente am besten organisiert durch Sozialpartner: sicher, effizient, mitbestimmt +++ BRSG 2.0 sorgt besonders für Verbesserungen: Unternehmen und Beschäftigte können sich SPM deutlich leichter anschließen; steuerliche Anreize verbessert, damit Geringverdiener bAV erhalten +++

Bärbel Bas, BMAS. Foto: Steffen Kugler.

+++ O-Ton Bas: „Ich bin überzeugt, dass dieses Modell langfristig die Zukunft der Betriebsrente ist.“ +++ ver.di hat Goldstandard für SPM entwickelt: meist rein AG-finanziert, automatische Einbeziehung bislang Unversorgter +++ gerade im unteren Einkommensbereich machten 200 bis 300 Euro Betriebsrente zusätzlich großen Unterschied beim Alterseinkommen +++

+++ Sozialstaat soll nicht kleiner werden, sondern klüger +++ bedeutet v.a. gerechter, digitaler, unbürokratischer +++ Beispiel: automatische Auszahlung des Kindergelds, gerade jetzt auf Weg gebracht +++

Roßbach: GRV als verlässliches Fundament der Alterssicherung

53% der Bruttoeinkommen der Deutschen ab 65 kommen aus der gRV“, sagt Gundula Roßbach, Präsidentin der DRV-Bund:

+++ weitere 7% der Alterseinkommen kommen aus bAV, weitere 6% aus privater Zusatzvorsorge +++ 17% sind andere Alterssicherungsleistungen (Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke, Alterssicherung der Landwirte) +++ immerhin 13% haben ab 65 noch Erwerbseinkommen (offenbar nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) +++ mehr als ein Drittel der SV-pflichtig Beschäftigten hat keine Zusatzvorsorge +++

Gundula Rossbach, DRV. Foto DRV / Nuernberger.

+++ weitere Aussagen zur bAV: Fehlanzeige, aber gute Statistik zu Notwendigkeit, bAV zu stärken +++ Rentenneuzugang 2024: 1,511 Mio. Menschen, davon bekommen nur 40% als Regelaltersrente +++ 29% bekommen Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre), 24% für langjährig Versicherte (35 Jahre) +++ restliche 7% sind Altersrenten für Schwerbeschädigte +++

+++ Durchschnittrente nach 35 Versicherungsjahren: 1.692 Euro brutto, nach 45 Jahren: 1.836 Euro (Stand Ende 2024) +++ größte Gruppe im Neuzugang sind Bruttorentner mit 1.200 bis 1.500 Euro (14%), 9% aber auch über 2.400 Euro +++ Bezugsdauer permanent steigend: 20,5 Jahre 2024 (2001: 16,3 Jahre) +++

+++ Bundeszuschüsse 93,1 Mrd. Euro (2025), mit denen gRV-Leistungen erstattet werden, z.B. Finanzierung von Leistungen im Rentenrecht, denen keine Beiträge gegenüberstehen, etwa vorgezogene abschlagsfreie Altersrenten, Fremdrenten bei Zuwanderung oder mehrere Erhöhungsrunden bei „Mütterrenten“ +++ insg. sogar 123,4 Mrd. Euro Bundesmittel (2025), da 30,3 Mrd. Euro zusätzlich zu zahlen: Beiträge für Kindererziehung (19,2 Mrd. Euro), Erstattungen für Ansprüche aus der früheren DDR-Zusatzversorgung (6 Mrd. Euro) und Zuschüsse wegen des Strukturwandels im Bergbau an die Knappschaft (4,8 Mrd. Euro) +++

Es gibt keinen Kollaps, keine unkontrollierte Entwicklung der gRV“

+++ Höhe und Fortschreibung der Bundeszuschüsse orientieren sich nicht an Höhe und Entwicklung nicht beitragsgedeckter Leistungen, sind also zu niedrig +++ stabil 24,6% des Bundeshaushalts als Zuschüsse an gRV +++ „kein Kollaps, keine unkontrollierte Entwicklung der gRV“ +++

Werneke: Sozialpartnermodelle sind unser Asset

Unser SPM-Modell ist grundsätzlich offen, jedoch kein Freifahrtschein, denn gewerkschafts- und mitbestimmungsfeindliche Unternehmen werden wir nicht daran teilnehmen lassen“, sagt ver.di-Vorsitzender Frank Werneke:

+++ ver.di steht zu Zwei-Säulen-System aus gRV mit ausreichend hohem Sicherungsniveau und ergänzend dazu einer AG-finanzierten bAV – für möglichst alle Beschäftigten +++ 3. Säule zwiespältig: Wer kein Geld für privates Sparen hat, bleibt auf der Strecke +++ zudem: Alterssicherung muss lebenslange Absicherung durch Renten sowie mindestens guten Schutz bei Erwerbsminderung vorsehen – daher Auszahlungsplan abzulehnen +++

ver.di fordert die verpflichtende bAV für alle Beschäftigten mit mindestens hälftiger Arbeitgeberbeteiligung.“

+++ dringender Handlungsbedarf, da die Hälfte der AN keine bAV hat +++ bAV muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden, v.a. in Bereichen und Branchen mit niedriger Verbreitung, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen, z.B. in Dienstleistungswirtschaft +++ ver.di fordert verpflichtende bAV für alle Beschäftigten mit mindestens hälftiger AG-Beteiligung +++

+++ selbst mit guter AG-Beteiligung werden viele Beschäftigte im Niedriglohnbereich nicht ausreichend zusätzlich sparen können +++ staatliche Förderung deshalb unumgänglich +++ Zulagenförderung – wie bislang bei Riester-Rente – am besten von pAV in bAV überführen und nach gleichen Grundsätzen fortführen +++

Frank Werneke, ver.di. Foto: ver.di.

+++ reine Beitragszusage (rBZ) von ver.di mittlerweile in einigen Tarifverträgen umgesetzt +++ mit ver.di-SPM für rund 40.000 bislang unversorgte Beschäftigte eine fast ausschließlich AG-finanzierte bAV tarifvertraglich vereinbart +++ mit BRSG 2.0 können Dritte auf bestehendes tarifvertraglich geregeltes SPM für ihre Beschäftigten in Arbeitsvertrag bzw. individueller Vereinbarung Bezug nehmen – entweder tarifgebundene Unternehmen aus Branchen innerhalb des ver.di-Organisationsbereichs oder nicht-tarifgebundene Unternehmen außerhalb dessen +++

+++ Beispiel für jetzt mögliches Andocken bei nicht-tarifgebundenen: Arbeitgebern: AG will 200 Beschäftigten bAV zusagen und ist bereit, 3% des Bruttolohns zu zahlen, möchte dies so einfach wie möglich abwickeln +++ AG favorisiert ver.di-SPM der Bodenverkehrsdienste an Flughäfen – auch wenn sein Unternehmen aus der Softwareentwicklung stammt +++ Kontakt mit ver.di und durchführender Einrichtung passt +++ Arbeitgeber muss nach BRSG 2.0 auf gesamten Inhalt des Tarifvertrags Bezug nehmen, d.h. er verspricht Beschäftigten vertraglich genauso viel in bAV zu zahlen, wie im Tarifvertag für die Bodenverkehrsdienste vereinbart +++ AN können zusätzlich und freiwillig auch eigenes Entgelt einbringen +++ AG führt jeden Monat die durch den Tarifvertag vorgegebenen Beiträge und einen zusätzlichen kleinen Regiebeitrag für die Kosten der Sozialpartner ab +++ will er eigene Akzente setzen, muss er einen eigenen Tarifvertrag, also ein SPM, mit ver.di verhandeln +++

+++ „SPM-Modell ist unser Asset“ +++ ver.di hält Modell grundsätzlich offen, will jedoch keinen Freifahrtschein erteilen: gewerkschafts- und mitbestimmungsfeindliche Unternehmen können nicht daran teilnehmen +++ in Diskussion nennt Werneke als Beispiele Aldi, Amazon und diverse Paketdienste +++ primär sollen tarifgebundene Unternehmen angesprochen werden +++ bei bislang nicht-tarifgebundenen Unternehmen sei Andocken an ein SPM „hoffentlich der erste Schritt für eine darauf aufbauende spätere Tarifpartnerschaft“ +++

Schmachtenberg: Impulse außer der Reihe

Ein Gesamtversorgungsniveau von 75 bis 80% netto nach Steuern ist denkbar“, meint der beamtete StS a.D. Rolf Schmachtenberg, von 2018 bis Frühjahr 2025 im BMAS federführend auch für die Entwicklung der bAV in Deutschland maßgeblich verantwortlich:

+++ es braucht Denkanstöße, ob und wie das gehen könnte +++ Menschen erwarten klare Antworten +++ zentrale Punkte: Ziel der Altersversorgungspolitik nennen, Beiträge der Bausteine zur Altersversorgung beziffern, Kosten der Altersversorgung aufzeigen und ggf. verbleibende Versorgungslücken und Risiken realistisch zu berechnen +++

Rolf Schmachtenberg, BMAS a.D.. Foto: Scherhaufer.

+++ Lücke für Durchschnittsverdiener 2025 mit rund 486 Euro pro Monat beziffert +++ Basis: 4.208 Euro Monatsbrutto, also häufig 2.730 Euro netto +++ 75% davon: 2.050 Euro +++ Nettostandardrente: 1.562 Euro, daraus ergibt sich die Lücke (je nach Haushaltstyp und Einkommenshöhe variabel) +++

+++ Lösungsbaustein 1: 75% Versorgungsniveau allein durch höhere Umlage würde 24,6% Beitragssatz bedeuten +++ scheint undenkbar, aber in anderen Ländern deutlich höherer Satz als bei uns, z.B. Tschechien (31,3%), Frankreich (27,8%), Österreich (22,8%) oder Italien (33%) +++

+++ Lösungsbaustein 2: bAV für alle könnte Lücke schließen, da im Schnitt schon 500 Euro pro Monat erreicht (brutto) +++ jedoch riesige Spannbreite: je kleiner die Firma, desto weniger bAV +++ Hauptweg: SPM, alternativ bei zu geringer Verbreitung: gesetzlich verpflichtende bAV +++ Rahmenbedingungen für bAV-Erfolg: stabiles Fundament der gRV (mindestens 48%-Niveau),

Mindestbeitrag Arbeitgeber, Absicherung von Erwerbsminderungsrente, Dynamisierung der Leistung, Bündelung in größeren Einheiten (Skaleneffekte), aktives Beteiligungsmanagement, einfaches Anmelde- und Beitragszahlungsverfahren +++

Mit drei Lösungsbausteinen kann das Ziel von 75% Gesamtversorgungsniveau im Schnitt erreicht werden.“

+++ Lösungsbaustein 3: Ausbau der Grundrente, denn 6% aller Rentenbezieher erhalten einen Grundrentenzuschlag von durchschnittlich 96 Euro, der die Rente im Schnitt um rund 10% anhebt +++ Verbesserungsmöglichkeiten, um Versorgungslücke zu schließen: Erhöhung des Betrags, Erhöhung der Einkommensgrenzen, Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens, Absenkung der Mindestzeit auf 30 Jahre +++

+++ sein Fazit: Mit den drei Lösungsbausteinen kann Ziel von 75% Gesamtversorgungsniveau im Durchschnitt erreicht werden +++ tatsächlich berücksichtigt Lösungsbaustein 1 nicht vorhandene bAV-Ansprüche +++ Lösungsbaustein 2, also bAV, benötigt zeitlichen Vorlauf von mindestens 20 Jahren, bis ein nennenswertes Leistungsniveau für Neueinsteiger erreicht wird +++

Anmerkung des Autors: Denkanstöße und Impulse lassen sich aus Sicht eines Ruheständlers offenbar leichter zu Papier bringen als in der politischen Verantwortung, da gerade beim Thema Rente die Kunst des Kompromisses in Reformen seit langem schwer zu beherrschen ist.

Kerschbaumer: Neue Ansätze in die Breite bringen

Aktuell organisieren 3 Gewerkschaften in 4 durchführenden Einrichtungen bAV per rBZ für annähernd 40.000 bislang weitgehend unversorgte Beschäftigte“, bilanziert RA Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik bei der ver.di-Bundesverwaltung:

+++ durchschnittlich 535 Euro Betriebsrente pro Monat (brutto) sind kein Ruhmesblatt (Ost: 288 Euro) +++ Hinderungsgrund Einkommen: wer weniger als 1.000 Euro Monatsbrutto hat, besitzt nur eine 25%-Chance auf bAV, wer 6.000 Euro und mehr verdient, immerhin eine 78%-Chance +++ Hinderungsgrund Betriebsgröße: wer in kleiner Firma mit maximal neun MA arbeitet, besitzt nur eine 25%-Chance auf bAV, in Firma ab 1.000 MA eine 86%-Chance +++

Judith Kerschbaumer, ver.di.

+++ SPM dürfen bestehende bAV-Systeme nicht verschlechternd ablösen +++ essenzieller AG-Beitrag sowie angemessener Sicherungsbeitrag sind Grundvoraussetzung, die entfallende AG-Haftung zu kompensieren, kollektive Sicherungspuffer schaffen Ausgleich für Schwankungen auf Kapitalmarkt +++ Durchführung und Steuerung durch Sozialpartner essenziell, um Kapitalanlage zu überwachen und für Verlässlichkeit und Stabilität zu sorgen +++

Vor allem KMU und der Niedriglohnbereich brauchen einfache, verständliche und transparente bAV.“

+++ ver.di geht es bei SPM um bAV mit 50% und mehr AG-Finanzierung, Tarifexklusivität und mehr Allgemeinverbindlichkeit von bAV-Tarifverträgen (TV) +++ v.a. KMU und Niedriglohnbereich brauchen einfache, verständliche und transparente bAV +++ möglichst arbeitgeberfinanzierte SPM – keine reine Entgeltumwandlung in SPM +++ Ziel: Stärkung der Tarifbindung – Tarifrente +++

+++ Anfang 2026 sind tarifvertraglich durch ver.di annähernd 30.000 Beschäftigte über Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) abgesichert, die weit überwiegend keine bAV hatten: Uniper, Bodenverkehrsdienste, Busrente Baden-Württemberg, AWO-Rente +++

+++ an Banken-SPM, organisiert über BVV Pensionsfonds, können nicht-tarifgebundene Unternehmen leicht andocken: durch Rahmen-TV der Banken, präzisiert durch Betriebsvereinbarungen pro andockender Bank +++ Zwischenergebnis: von rund 20 Firmen der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche (10.500 Beschäftigte) – darunter seit Oktober 2025 auch die PSD Banken Hessen-Thüringen, Nürnberg und Rhein-Ruhr mit insgesamt rund 600 Mitarbeitern – sind nur 7 tarifgebunden +++ spannend: 99% nutzen dabei chancenorientierte Variante (BVV-Rente Chance), fast niemand die sicherheitsorientierte Variante +++

Reuter: Tarifpolitische Sicht auf SPM

Auf die aus gewerkschaftlicher Sicht wichtigsten Rahmenbedingungen bei SPM verweist Norbert Reuter, Leiter der tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei der ver.di-Bundesverwaltung:

Norbert Reuter, ver.di. Foto: ver.di.

+++ Basis ist § 21 BetrAVG: SPM ist tarifvertragliche bAV in Form der rBZ; TV-Parteien müssen sich an Durchführung und Steuerung beteiligen +++ korrespondierend § 69 ver.di-Satzung: Tarifkommissionen führen die Tarifverhandlungen und entscheiden über die Tarifforderungen, die Annahme und Ablehnung von Verhandlungsergebnissen und über das Scheitern der Verhandlungen sowie den Abschluss und die Kündigung von Tarifverträgen +++ damit SPM nicht unter beliebigen Konditionen von einzelnen Tarifkommissionen tarifiert werden können, soll tarifpolitischer Grundsatz her, der bei ver.di gerade erarbeitet wird +++

+++ mehrere Rahmenbedingungen bei ver.di für Abschluss SPM-TV +++ Beispiele: Regelungen, dass SPM bestehende Betriebsrenten-Systeme nicht verschlechternd ablösen dürfen, zum Wahlrecht, wohin die bisherigen Beiträge fließen, zum AG-Beitrag (Voraussetzung für SPM-Abschluss), zur Nutzung der Geringverdienerförderung und zur zusätzlichen Entgeltumwandlung +++ wichtig auch Regelungen zu Kosten von Einrichtung und Kapitalanlage (sollten transparent und nachvollziehbar sein und nicht die 1,3%-Verwaltungskosten der gRV übersteigen) +++ nach Möglichkeit bestehende SPM und deren Strukturen nutzen (Tarifvertrag, vorhandene Regelungen, durchführende Einrichtung, Sozialpartnerbeirat), um Aufwand für ver.di möglichst gering zu halten +++ unabdingbar auch: Regelung zur Portabilität +++

+++ bei SPM-Teilnahme Dritter im Organisationsbereich von ver.di: Regelung zur Teilnahme Dritter am SPM (Zustimmung des jeweiligen Fachbereichs sowie des zuständigen Sozialpartnerbeirats des gewählten Modells; Dritter hat kein Mitwirkungsrecht im Sozialpartnerbeirat) +++ Regelung zur Kostenbeteiligung von AG, die an SPM andocken wollen (zusätzlicher Sicherungsbeitrag) +++

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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