Time flies. And waits for no one. Auch nicht auf bAV-Experten. Denn schon wieder sind zweieinhalb Jahre vorüber: Entsprechend muss die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA erneut das Parkett aufrufen, ihre Bewerbungen für eine Mitgliedschaft in ihren beiden Stakeholder Groups abzugeben.
Die Behörde verfügt gem. Artikel 37 ihrer Verordnung bekanntlich über zwei Interessengruppen: eine für die betriebliche Altersversorgung (Occupational Pensions Stakeholder Group OPSG) und eine für das Versicherungs- und Rückversicherungswesen (Insurance and Reinsurance Stakeholder Group IRSG). Erstmalig waren die je 30 Köpfe starken Gruppen im März 2011 eingerichtet worden. Die Amtszeit läuft zweieinhalb Jahre, maximal zwei Amtszeiten sind möglich.
Die Bewerbungsfrist für die „Interessenbekundungen“, wie die EIOPA es nennt, endet am 26. April 2018. Zuständig für die Berufung ist das Board of Supervisors der EIOPA. Die EIOPA plant, das Verfahren spätestens bis Juli 2018 abzuschließen. Die erste Sitzung in der neuen Zusammensetzung ist für den 19. September (IRSG) und für den 17. Oktober (OPSG) diesen Jahres geplant.
Alle notwendigen Unterlagen finden sich hier und hier.
Vier Deutsche

Derzeit sind vier Deutsche Mitglied der OPSG, darunter mit Bayers Stefan Nellshen, Finanzvorstand aller deutschen Pensionsvehikel des Leverkusener Konzerns, ein eindeutiger Vertreter der unternehmenseigenen bAV. Gegenwärtiger OPSG-Vorsitzender ist der Finne Matti Leppälä, Generalsekretär der PensionsEurope.
Das Verfahren hat in der Vergangenheit mehrfach für Unmut auf dem deutschen Pensions-Parkett gesorgt. Für LEITERbAV Anlass genug, den Rückblick auf die Irritationen, welche die EIOPA – von aba-Chef Heribert Karch auf LbAV schonmal mit einem Ochsen verglichen – mit der Art und Weise der Besetzung OPSG in der Vergangenheit hervorgerufen hat, zu wiederholen:
Die fragwürdige Rochade von 2013

Die EIOPA hatte erstmalig Anfang Oktober 2013 ihre beiden Stakeholder Groups neu besetzt. Manche der Berufungen haben damals – gelinde gesagt – überrascht. Unmut hatte seinerzeit erregt, dass mit Bernhard Wiesner, weiland Chef des Bosch Pensionsfonds, der einzige deutsche Vertreter eines Industrieunternehmens aus dem Gremium ausscheiden musste und mit Michaela Koller ausgerechnet die Generaldirektorin der Insurance Europe, des europäischen Versicherer- und Rückversichererverbandes (und in Personalunion außerdem Secretary der Global Federation of Insurance Associations GFIA) für die OPSG nominiert worden ist.

Allerdings hatte Bernardino in seiner Antwort auf den Brief schon seinerzeit keinerlei Einlenken erkennen lassen.
Immerhin hat die Behörde, wie die Berufung Nellshens zeigte, es anschließend nicht mehr gewagt, die deutsche Industrie erneut zu übergehen.
Nachvollziehbare Sorge
Die Sorge um die Unklarheit der Repräsentanz der Mandate konnte LEITERbAV schon damals nachvollziehen. So war die Deutsche Koller, obwohl Generaldirektorin der Insurance Europe, ausdrücklich als EbAV-Vertreterin berufen worden. Konfrontiert mit den seinerzeitigen Vorbehalten der Verbände, ließ sie damals nur verlauten, dass sie in den Auswahlprozess schließlich nicht involviert, sondern dies Angelegenheit der Behörde sei.
Erstaunen ließ damals auch die offenkundige Durchlässigkeit zwischen der OPSG und der IRSG. Denn Koller war Teil einer bemerkenswerten Rochade: War die Lobbyistin zuvor noch Mitglied in der IRSG, wechselte sie 2013 nahtlos über in die OPSG. Umgekehrt räumte zwar Frank Ellenbürger von KPMG seinen Stuhl in der OPSG, nahm dafür nun aber in der IRSG Platz. Thomas Keller – über den auf dem Parkett seinerzeit länger gerätselt wurde, wer er überhaupt ist – war als Vertreter der KMU gleich in beiden Stakeholder Groups vertreten.
Dass drei von fünf der ausdrücklich in die OPSG zu berufenen Wissenschaftler Italiener waren, der vierte Spanier und der fünfte Slowake, war da nur noch eine Randnotiz der Groteske.
Arbeitgeber draußen vor der Tür
Die Verbände schlugen damals vor, die Berufungsprozedur einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen und appellierten dabei auch an den europäischen Gesetzgeber.