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OPSG: BDA fordert Anpassung der EIOPA-Verordnung:

„So darf sich das nicht wiederholen.“

 

Die Neubesetzung der Occupational Pensions Stakeholder Group durch EIOPA hat Unmut bei den deutschen Arbeitgebern hervorgerufen. Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, erhebt in Leiter-bAV.de Forderungen nach einer Reform.

 

Alexander Gunkel, BDA
Alexander Gunkel, BDA

Die neue Besetzung der OPSG ist mehr als unbefriedigend. Das Gewicht derjenigen, die bAV erst ermöglichen – die Arbeitgeber –, wurde eindeutig geschwächt. Die Kategorie der Arbeitgeber wurde jetzt komplett gestrichen. Hier zeigt sich, dass die europäischen Besetzungsregeln für die OPSG in der EIOPA-Verordnung – nach der alle möglichen Gruppen, nur nicht die Arbeitgeber berücksichtigt werden müssen – unzureichend sind. Auf dieses Versäumnis hatten wir bereits 2010 bei der Gesetzgebung der EIOPA-VO hingewiesen, die Folgen sind jetzt sichtbar.

 

So darf sich das nicht wiederholen. Wir brauchen dringend eine Änderung der EIOPA-VO, die sicherstellt, dass Arbeitgebervertreter in einer eigenen Kategorie benannt werden. Außerdem sollten die Vertreter der Pensionsfondsindustrie und die Arbeitgeber zusammen mehr als die Hälfte der Mitglieder dieser Gruppe stellen. Nur dann ist gewährleistet, dass die Interessengruppe ihren Auftrag, auf die Berücksichtigung der Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge hinzuwirken, erfüllen kann. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Interessen derjenigen dominieren, die genau dies wegen des eigenen Vorteils verhindern wollen.

 

 

Anmerkung der Redaktion:

 

Die BDA bestätigte, dass sie zeitnah anlässlich dieser Besetzung an EIOPA, die BaFin und die Politik in Europa und an die zuständigen Stellen in Deutschland herantreten und erneut auf Änderung drängen wird.

 

 

Hintergrund:

 

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hatte Anfang Oktober ihre beiden Stakeholder-Groups neu besetzt. Die Behörde verfügt über zwei Interessengruppen: eine für die betriebliche Altersversorgung (Occupational Pensions Stakeholder Group OPSG) und eine für das Versicherungs- und Rückversicherungswesen (Insurance and Reinsurance Stakeholder Group IRSG). Insbesondere hat Unmut erregt, dass mit Bernhard Wiesner, Chef des Bosch Pensionsfonds, der einzige deutsche Vertreter eines Industrieunternehmens aus dem Gremium ausscheiden musste und mit Michaela Koller ausgerechnet die Generaldirektorin der Insurance Europe, des europäischen Versicherer- und Rückversichererverbandes (und in Personalunion außerdem Secretary der Global Federation of Insurance Associations GFIA) für die OPSG nominiert worden ist.

 

Rechtsgrundlage für die Interessengruppen ist Artikel 37 der Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung der EIOPA. In dessen dritten Absatz heißt es über die OPSG:

 

Die Interessengruppe bAV setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen, die in ausgewogenem Verhältnis in der Union tätige EbAV, Beschäftigtenvertreter, Vertreter der Begünstigten, Vertreter von KMU sowie Vertreter einschlägiger Berufsverbände vertreten. Mindestens fünf ihrer Mitglieder sind renommierte unabhängige Wissenschaftler. Zehn ihrer Mitglieder vertreten EbAV.“

 

Weitere Einzelheiten zu der Berufung der beiden Stakeholder-Gruppen finden sich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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