Die von BMF und BMAS in Auftrag gegebenen Gutachten über Möglichkeiten zu mehr Verbreitung der bAV liegen vor. Die eingebundenen Ressorts wollen jetzt ausloten, wie ein Reformgesetz aussehen könnte. Von daher beließen es die zuständigen Staatssekretäre auf der aba-Jahrestagung erneut bei vagen Andeutungen. Einzig: Der Weg in ein Opting-out dürfte wohl gegangen werden, und am 6a EStG wird sich nichts ändern.
Gestern in Berlin: Der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), Heribert Karch, appelliert auf der Jahrestagung seines Verbandes an die Politik, möglichst umgehend einen runden Tisch unter Beteiligung der Sozialpartner und der aba zu schaffen. „Wir sind bereit zu helfen“, so Karch vor rund 850 Tagungsteilnehmern.
Lediglich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen könne kaum nutzen, man brauche einen neue Qualität, sagte Karch mit Blick auf das von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) vorgeschlagene Sozialpartnermodell Betriebsrente. Und Freiwilligkeit in Kombination mit gleichzeitiger Kostenstabilität – das gehe auch nicht, warnte er, denn „das wäre ein Weitermachen wie bisher“. Man müsse schon sehen, dass heute höchstens zehn Millionen Riester-Sparer und bAV-Nutzer die entstandene Rentenlücke werden schließen können. Darüber dürfe auch eine Abdeckung von 70 Prozent der Arbeitnehmer mit Riester und bAV nicht hinwegtäuschen. Karch will darauf hinwirken, das möglichst noch dieses Jahr ein Reformgesetz zur bAV geschnürt wird. Nach seinen Vorstellungen sollte nach den Gesprächen am runden Tisch noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein Referentenentwurf vorliegen.
Meister und Fahimi: zunächst Ressortgespräche, dann Sparsamkeit
Beide machten deutlich, dass man die Ergebnisse der Gutachten zunächst in den zuständigen Ressorts auswerten werde, um dann zu sehen, welche Details in ein Reformgesetz einfließen können. Ziel sei ein einziges gemeinsames Gesetz, sagte Meister, und dass das Ergebnis möglichst kostenneutral werde. „Wir wollen nicht mit Spendierhosen durch die Welt gehen.“
Auch Fahimi wies darauf hin, dass ein gemeinsames Gesetz im Fokus stehe. Zunächst werde man in den Ressorts beraten. Natürlich würden dann auch die Tarifpartner mit in den Dialog einbezogen. Nahles hatte bereits angekündigt, im Herbst ein großes Rentenreformpaket präsentieren zu wollen. Fahimi bekräftigte, dass man auch die Verabredungen im Koalitionsvertrag umsetzen wolle. Ziel sei eine stärkere Verbreitung der bAV bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und Geringverdienern.
Für Karch ergibt die vorgeschlagene Einbindung der Tarifpartner durchaus Sinn. Es seien ja gerade die Tarifpartner, die sowohl über autonome Rechtsetzungsbefugnis verfügten als auch in jeder Tarifrunde über erhebliche Finanzmittel befänden, sagte der aba-Chef in einem kleinen Kreis von Journalisten im Vorfeld der aba-Jahrestagung. Die Enthaftung der Arbeitgeber unter gleichzeitiger Absicherung der Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer sei für beide Tarifpartner hoch interessant. Eine mögliche rückwirkende Enthaftung der Arbeitgeber für Altzusagen in der bAV müsse aber im Detail kritisch geprüft werden. Wenn es gelinge, ein neues Modell aufzusetzen, dann werde dieses eine Sogwirkung auch auf nicht tarifgebundene Unternehmen ausüben, ist sich Karch sicher. Dies zeige sich schon heute im Chemie- und Metallbereich.
Modellvielfalt, Achillesverse und umgekehrte Freiwilligkeit
Meister und Fahimi ließen erneut erkennen, dass sie durchaus Sympathien für die Einführung eines Opting-out haben. Dieser Weg könnte zielführend sein, sagte Meister. Fahimi sprach von einer wichtigen Überlegung, die die Gutachter angestellt hätten. Eine „umgekehrte Freiwilligkeit“ sei ein guter Gedanke. Man müsse aber auch sehen, was dann auf Seiten der Arbeitgeber geschehen müsse.
Fahimi versicherte, dass man mit dem vorgeschlagenen Sozialpartnermodell keineswegs die bestehenden fünf Durchführungswege zur bAV gefährden wolle. „Wir wollen die Modellvielfalt erhalten.“ Der Kernvorschlag des BMAS habe eine Achillesferse, sagte Fahimi unter Hinweis auf die Kombination von Arbeitgeber-Enthaftung und gleichzeitiger Absicherung der Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer. Es blieben große Fragen, wie hierfür ein Pensionssicherungsverein ausgestaltet werden müsse. Weitere Problemfelder seien die Soloselbstständigen und Kleinstrenten kontra Grundsicherung.
Teilweise Anrechnungsfreiheit bei Grundsicherung – Zuschüsse für Geringverdiener
Fahimi hatte schon früher die Bereitschaft erkennen lassen, dass zumindest der Eigenbeitrag zu einer Betriebsrente beim Bezug von Grundsicherung zum Teil nicht angerechnet werden sollte. Auch Meister zeigte sich hier jetzt offen. Und mit Hilfe eines staatlichen Zuschusses für Geringverdiener in Höhe der Riester-Zulage (156 Euro im Jahr) könnte in Kombination mit einem Freibetrag bei der Grundsicherung tatsächlich die gewünschte Verbreiterung der bAV in dieser Gruppe erreicht werden. Die Kosten für beide Elemente hielt Meister für überschaubar.
Doch in einem Punkt machte Meister (wie es am vergangenen Freitag schon einer seiner Beamten getan hatte) seine Sicht auf die Dinge erneut unmissverständlich klar: Da über die Anpassung des 253 HGB der Diskontsatz näher den den die sechs Prozent des 6a EStG heranrücke, bestehe bei diesem für eine Anpassung nun kein Anlass mehr.