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Die Ministerien zur bAV-Reform:

„Was wäre denn die Alternative?“

Im Zeichen des Sozialpartnermodells: Gestern Vormittag bezogen die Staatssekretäre der federführenden Ministerien Stellung zu ihren Reformplänen. Nachmittags hörten sie im Ausschuss für Arbeit und Soziales die betroffenen Verbände an. Für LEITERbAV berichtet Rita Lansch.

 

Gestern in Berlin: Beginn der 18. Handelsblatt-Tagung betriebliche Altersversorgung und zeitgleich öffentliche Anhörung im BT-Ausschuss für Arbeit und Soziales – praktischerweise nicht weit voneinander entfernt. Denn so einige Experten kamen zur Tagung, sprachen und zogen eilig weiter. So auch die beiden politischen Schwergewichte des Tages – BMAS-Staatssekretärin Yasmin Fahimi (SPD) und ihr BMF-Kollege Michael Meister (CDU).

 

Yasmin Fahimi und …

Dabei ist erneut deutlich geworden, dass die SPD nicht leichten Herzens auf die Haftung der Arbeitgeber verzichtet. Sie hat diese Kröte trotzdem geschluckt, weil sie derzeit keine andere Möglichkeit sieht. „Was wäre denn die Alternative?“ So fragte Fahimi die Tagungsteilnehmer bekannt provokativ, um sodann abschließend selbst die Antwort zu geben: „Entweder einerseits ein Obligatorium oder andererseits die Abschaffung der bAV und stattdessen nur die Stärkung der ersten Säule.“ Die Drohung war versteckt, aber unmissverständlich.

 

 

Verkappte Zwangsveranstaltung?

 

Höhere Sozialbeiträge wollen die Arbeitgeber auf keinen Fall, deshalb machen sie lieber beim Sozialpartnermodell mit. Mutiert dieses also zu einer Art Zwangsveranstaltung? Das wollte niemand so eindeutig sagen. Fest steht, dass beide Tarifpartner teilweise über ihre Schatten springen müssen, um die ihnen von der Politik zugedachte Rolle in dem Modell auszufüllen. Dazu gehören neben vertrauensbildenden Maßnahmen auch Kontrollfunktionen.

 

Ausgangspunkt ist, dass der Verzicht auf jegliche Haftung der Arbeitgeber für die Politik eine Grundvoraussetzung darstellt, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Geringverdiener für eine bAV zu gewinnen. Doch ohne Haftung keine Mindestleistung, sprich Garantie – „leider“ wie SPD-Frontfrau Fahimi hinzufügt.

 

 

LVU gehen den den garantiefreien Weg doch bereits

 

Die Garantie schmälert zudem die Rendite. Um trotz der Niedrigzinsphase eine passable Betriebsrente erwirtschaften zu können, will die Politik mit dem BRSG den garantiefreien neuen Durchführungsweg schaffen. Darin sind sich Fahimi und Meister weiterhin einig. Der Finanzstaatssekretär wies deutlich darauf hin, dass die Lebensversicherer am Markt ja bereits freiwillig genau diesen Weg gingen. Sie reduzierten die Garantien, um noch attraktive Produkte verkaufen zu können. „Und das, was am Markt passiert, versuchen wir auch“, sagte Meister. Man gehe weg von der Leistungszusage hin zur reinen Beitragszusage, bekräftigte der CDU-Politiker.

 

Damit aber eben nicht von einer Art „Poker-Rente“ gesprochen werden kann, wie von den Linken bereits in den Raum gestellt, legen Fahimi und Meister großen Wert auf vertrauensbildende Maßnahmen. Dazu zählt für das SPD-geführte BMAS in erster Linie die Beteiligung der Sozialpartner, für das BMF zusätzlich die BaFin-Aufsicht, die dem Schäuble-Ministerium untersteht. „Die BaFin soll ein Auge auf die Kapitalanlage haben, und die Sozialpartner sollen die Rahmenbedingungen vorgeben“, erläuterte Meister. Bei Fahimi hört sich das ähnlich an: „Die Zielrente soll durch die BaFin überwacht werden.“

 

Beide versprechen sich von dem Doppel aus Tarifpartner und BaFin ein Stückchen mehr Sicherheit – die sie mit dem Garantieverbot ja selbst reduzieren müssen.

 

 

Zehn Jahre nachholbar

 

Die Tarifpartner werden vom BRSG also zur Stärkung der bAV in die Pflicht genommen. Letztlich muss die neu Zusageform aber auch von dem einzelnen Arbeitnehmer angenommen werden. Deshalb gibt es neben den Anreizen für die Arbeitgeber auch eine Menge Anreize für die künftigen (Betriebs-)Rentner.

 

… Michael Meister gestern auf der Handelsblatt-Tagung.
Beide Fotos: Dietmar Gust / Euroforum.

Wie Meister erneut bekräftigte, soll der bisher aus einem prozentualen und einem festen Teilbetrag bestehende steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers des 3.63 zugunsten einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst und gleichzeitig auf acht Prozent der BBG-West angehoben werden. Damit wird der steuerfreie Dotierungsrahmen auf voraussichtlich etwas über 6.000 Euro pro Jahr steigen. Die bisherige 40b-Pauschalbesteuerung von 20 Prozent bleibt gleichwohl bestehen. Sie wird einfach auf den neuen Rahmen angerechnet. Das soll Komplexität aus dem System nehmen.

 

Hinzu kommen Erleichterungen für die Nutzung von Abfindungen im Rahmen einer bAV sowie die Nachholung von bAV-Beiträgen für Entsendungszeiten ins Ausland, für Elternzeit oder Sabbatjahre für maximal zehn Jahre rückwirkend. Meister konkret: „Die Steuerfreiheit soll künftig im bestimmten Rahmen für diese Zeiten nachgeholt werden können. Dafür ist eine zusätzliche steuerfreie Dotierungsmöglichkeit in Höhe von bis zum zehnfachen Jahresvolumen vorgesehen.“

 

Als Wegfall für die Arbeitgeberhaftung soll es ferner die steuerfreie Möglichkeit von Sicherungsbeiträgen (§ 3 Nummer 63a EStG neu) und Zusatzbeiträgen geben. Die daraus später fließenden Betriebsrenten werden dann allerdings voll besteuert. Auch die Riester-Förderung erhält ein Update. Dazu ist ein Dreiklang aus höherer Grundzulage (165 statt bisher 154 Euro), einem strafferen Zulagenprüfverfahren plus einer Regelung für Kleinstbetragsabfindungen vorgesehen.

 

Trotz des bunten Strauß‘ an Anreizen für Geringverdiener und für Arbeitgeber ist Fahimi klar, dass das Sozialpartnermodell für viele „kein Selbstläufer“ ist. Sie appellierte an die Sozialpartner, ihre Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und dabei auf Sicherheit und Vertrauen zu achten. Die Politik schreibt ihnen damit eine Art Kontrollfunktion zu.

Und egal, ob sie diese Rolle übernehmen wollen oder nicht – sie scheint in der Tat alternativlos zu sein.

 

Morgen berichtet LEITERbAV über die Anhörung im A+S-Ausschuss.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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