Pensionskassen und -fonds müssen ihre Risiken, Systeme und Organisation alle drei Jahre beurteilen und der Finanzaufsicht berichten. Hier gab es jüngst Fortschritte, berichtet die BaFin. Ganz zufrieden ist sie aber noch nicht. Und kündigt bereits mögliche Maßnahmen an.
Nachdem 2021 die deutschen EbAV die Berichte ihrer ersten Eigenen Risikobeurteilung (ERB) eingereicht hatten, hatte die BaFin vor gut einem Jahr die Ergebnisse ihrer Auswertung dieser Berichte in allgemeiner Form veröffentlicht – und dabei prompt Klärungsbedarf und Optimierungspotenzial festgestellt. Damals hat sie die EbAV zum Nachsitzen verdonnert, sich aber gleichzeitig duldsam gezeigt und etwas Nachhilfe geleistet:
„Viele EbAV scheinen nicht zu wissen, wie sie die im ERB-Rundschreiben 09/2020 (VA) genannten Mindestanforderungen konkret erfüllen sollen und wie bestimmte Begriffe zu verstehen sind“, schrieb die Anstalt seinerzeit.
Kurz zum Hintergrund: EbAV unter VAG – hier also Pensionskassen und Pensionsfonds – müssen seit der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie im VAG 2019 mindestens alle drei Jahre eine ERB vornehmen. Darin haben sie u.a. operationelle und Nachhaltigkeitsrisiken sowie Risiken für ihre Berechtigten zu beurteilen und darlegen, wie sie sich dagegen wappnen (§ 234d VAG). Präzisiert hat die Anstalt diese Anforderungen in ihrem Rundschreiben 09/2020 (VA). Das Rundschreiben gibt auch vor, dass die EbAV – abhängig von der Bilanzsumme – erstmals 2021 oder 2022 einen solchen Bericht vorlegen müssen.
Die eingangs erwähnte Auswertung der Berichte von 82 Kassen und Fonds, die diese 2021 vorgelegt hatten, nennt die BaFin weiter „ernüchternd“: In einem aktuellen Artikel ihres Journals schreibt sie: „Viele hatten das Rundschreiben unterschiedlich interpretiert oder missverstanden. Die BaFin musste etwa 90% der Unternehmen auffordern, ihre Berichte nachzubessern.“
Nun die nächste Runde. Denn die BaFin hat, wie sie im besagten Artikel schreibt, jetzt auch die ERB-Berichte der EbAV ausgewertet, die erstmals 2022 vorgelegt werden mussten.
Ein Ergebnis: Die Qualität der Berichte ist insgesamt etwas gestiegen. Zwar mussten immer noch ca. 80% der EbAV nachbessern, aber die Mängel waren weniger schwerwiegend als im Vorjahr: „Die EbAV, die erst im vergangenen Jahr ihre ersten ERB-Berichte vorlegen mussten, scheinen also die zusätzliche Zeit genutzt und auch die Hinweise der BaFin berücksichtigt zu haben.“
Zwischenfazit der BaFin: Die ERB grundsätzlich ein nützliches und handhabbares Aufsichtsinstrument, doch sollten die EbAV noch stärker die Hinweise der Anstalt beachten und umsetzen.
Buch und Zeit …
Konkret sieht die BaFin bei zwei Themen Verbesserungsbedarf: erstens bei der Beurteilung des gesamten Finanzierungsbedarfs. „Hierbei müssen die EbAV auch prüfen, ob die Anforderungen an die Bedeckung der technischen Passiva auch künftig und auch unter Berücksichtigung von Risiken erfüllt werden (vgl. Randnummer 73 ff. des o. g. Rundschreibens). Dabei sollen die EbAV nicht nur auf die Bedeckung zu Buchwerten, sondern auch zu Zeitwerten eingehen.“
… und Schutz der Träger
Zweitens die Angaben zum Schutz durch Trägerunternehmen gemäß § 234d Abs. 2 S. 1 Nr. 6 VAG, die sie bereits vor einem Jahr thematisiert hat. Hier reicht es der BaFin nicht aus, Rating des Trägers, seinen Umsatz oder die Zahl seiner Kunden anzuführen. Grund: All dies sagt für sich betrachtet nicht aus, ob ein Träger die benötigten Mittel bei Bedarf tatsächlich zur Verfügung stellen könnte. Wenn öffentlich zugänglich, dann sind Eigenkapital oder Gewinn ihrer Träger relevant.
Rückwärts bei ESG?
Ausgerechnet – und für die Anstalt überraschend, wie sie schreibt – bei den Nachhaltigkeitsrisiken (§ 234d Abs. 2 S. 1 Nr. 8 VAG) stieß man in Bonn in der aktuellen Auswertung auf mehr Mängel als bei den ERB-Berichten aus dem Jahr zuvor. Die BaFin „sieht dies sehr kritisch, weil insbesondere der Klimawandel große Risiken birgt. Deshalb sollten alle EbAV dem Thema Nachhaltigkeit mehr Aufmerksamkeit widmen und es künftig in ihren ERB-Berichten umfassend beleuchten.“
Die BaFin, das kündigt sie jetzt schon an, wird noch in diesem Jahr systematisch analysieren, wie die EbAV in ihren ERB-Berichten mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen, entsprechend ihrer Strategie, die sie in den „Risiken im Fokus der BaFin 2023“ festgelegt hatte. Und „die Ergebnisse ihrer Analyse könnten dazu führen, dass sie ihre Anforderungen an die ERB und die ERB-Berichte anpasst“.