Die Vorstände des Pensions-Sicherungs-Vereins aG haben gestern wie üblich zur Jahresmitte eine erste grobe Schätzung für den Beitragssatz 2019 abgegeben. Diese bewegt sich im Rahmen.
Auf der diesjährigen ordentlichen PSV-Mitgliederversammlung – das ist die oberste Vertretung des Vereins – gestern in Köln haben die PSV-Vorstände geschätzt, dass sich der PSV-Beitragssatz für das Jahr 2019 unterhalb von zwei Promille bewegen wird. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche, extrapolierte Hochrechnung des bisherigen Insolvenzgeschehens zur Jahresmitte. Der Satz läge sichtlich unter dem langjährigen gewichteten Durchschnitt von 2,7 Promille (der Satz 2018 lag bei 2,1).
70 Prozent unter Insolvenzschutz
Auf der Versammlung nannte der Vorstand weitere nackte Zahlen: derzeit 11,1 Mio. Versorgungsberechtigte (4,0 Mio. Rentner, 7,1 Mio. Anwärter) unter Insolvenzschutz, Zahl der Mitgliedsunternehmen erneut gestiegen auf 95.100 zum Ende 2018, BBG wuchs um 6 Mrd. Euro auf 345 Mrd. Euro. Der PSVaG sichert rund 70% des Verpflichtungsumfangs der bAV Deutschlands.
Nutze die Jahre
Die insgesamt positive wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre habe der PSV dazu genutzt, seine Reserven für Krisenjahre zu stärken, berichtete der Vorstand. Die BaFin hatte bereits 2017 die Zielgröße für den Ausgleichsfonds von 6 auf 9 Promille der BBG (entsprechend rund 3 Mrd. Euro) erhöht. Ende 2018 hat der Ausgleichsfonds seine Zielgröße fast erreicht. In Krisenjahren könnten nun Beitragsspitzen durch den Ausgleichsfonds abgemildert und die Liquidität der Mitgliedsunternehmen geschont werden, so der Vorstand weiter.
Weiter vermeldete der Verein gestern, dass er ein ehrgeiziges Digitalisierungsvorhaben verfolge. Es bestehe bereits die Möglichkeit, sich online beim PSV anzumelden oder gesellschaftsrechtliche Änderungen anzuzeigen. Ab 2020 solle auch die Beitragsbemessungsgrundlage elektronisch mitgeteilt werden können. Mittelfristiges Ziel sei ein Mitgliederportal, über das alle Meldepflichten abgewickelt werden können.
Insolvenzgeschehen verhalten
Zum Insolvenzgeschehen berichtete der Vorstand von einer historisch geringen Zahl von ganzen 372 Fällen, die den PSV 2018 betroffen haben (insgesamt gab es 2018 in Deutschland 19.300 Insolvenzen). Aufgrund des gestiegenen Aufwands pro Insolvenz lag das Schadenvolumen trotzdem – gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert – bei 660 Mio. Euro. Das erste Halbjahr 2019 war von einigen Großschäden geprägt, jedoch fiel die gesamte Schadenbelastung geringer aus als im Vorjahreszeitraum.
Die anhaltende Niedrigzinsphase belaste dabei weiterhin sowohl die Ertragslage als auch die Aufwandsseite des Vereins. Dies liege an der geringeren Diskontierung der Rückstellungen und der höheren Beiträge an das Lebensversicherungskonsortium, das die Rentenzahlungen des PSV übernimmt.
Schwebendes schwebt über allem
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Prof. Dieter Hundt, nahm die Versammlung zum Anlass zu betonen, dass es Arbeitgebern ein wichtiges Anliegen sie, die Attraktivität der bestehenden bAV auch in Zukunft zu erhalten bleibt. Dazu müsste der Gesetzgeber u.a. dringend eine Anpassung des steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungszinses bei Direktzusagen vornehmen.
Über alldem schwebt ohnehin viel mehr als das weiter moderate Schadenverhalten: das schwebende Verfahren vor dem EuGH in der Frage der PSV-Leistung bei unterdeckter Pensionskasse und insolventem Arbeitgeber. Sollte der EuGH hier dem BAG auftragen, auf eine Haftung des PSV bzw. der Bundesrepublik Deutschland zu erkennen, würde sich die anschließende politische Diskussion nicht auf die Frage der Beitragspflicht von Arbeitgebern mit PK-Versorgungen beschränken, sondern darüber hinaus gehen. Was ist mit Kassen und deren Versorgungen, bei denen von Anfang gar kein Arbeitgeber beteiligt war – wie zum Beispiel bei der in Schieflage befindlichen Steuerberater-PK? Müsste da die Kasse selber PSV-Beiträge zahlen? Oder der Berechtigte? Und/oder diese Gestaltungen aufsichtsrechtlich gleich gar nicht mehr als bAV zulassen? Nicht zuletzt die alte Diskussion um ermäßigte PSV-Beiträge bei Kapitaldeckung (CTA) würde wieder zum Leben erwachen.
All dies würde wieder eine neue politische und legislative Großbaustelle in der deutschen bAV aufmachen; mit der üblichen hemmenden Wirkung auf alle Akteure bis hin zum Sozialpartnermodell – alles andere als eine konstruktive Perspektive.