Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

bAVPrax-Advertorial – Nur für professionelle Kunden, Marketinginformation:

Neue Ansätze in der bAV

Wenn Arbeitgeber für ihre Beschäftigten in der Auszahlungsphase einer Direktzusage relative Einkommenssicherheit mit längerfristig stabilen Renditen verbinden wollen, könnten festverzinsliche Anleihen-ETFs mit festgelegter Fälligkeit eine einfach umsetzbare, flexible und kosteneffiziente Lösung sein – zum Beispiel als „Anleiheleitern“ mit gestaffeltem Auszahlungsprofil. Karoline Greim-Kuczewski von BlackRock erläutert Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze in der Auszahlungsphase für die Direktzusage.

Unternehmen könnten erheblich davon profitieren, ihren Mitarbeitern eine attraktive Altersvorsorge anzubieten. Studien zeigen, dass eine gut gestaltete betriebliche Altersversorgung (bAV) die Mitarbeiterbindung erhöht und das Unternehmen für Talente attraktiver macht.1

In diesem Zusammenhang rückt die Auszahlungsphase zunehmend in den Fokus, insb., weil rund 13 Mio. „Babyboomer“ in den nächsten 10 bis 15 Jahren in den Ruhestand gehen.2

Karoline Greim-Kuczewski, BlackRock.

Dies stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, ihren Mitarbeitern eine attraktive und effiziente bAV anzubieten – insb. ein Angebot für die Zeit nach dem Renteneintritt.

Neue Herausforderungen

Eine der zentralen Herausforderungen für Unternehmen besteht in der Auszahlungsphase darin, das Bedürfnis der Mitarbeiter nach relativer Einkommenssicherheit zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist es notwendig, längerfristig Renditen zu erzielen, um Faktoren wie Inflation und Langlebigkeitsrisiken abzudecken. Diese Entwicklung bedeutet für Arbeitgeber, in ihrem Angebot an die Mitarbeiter ausreichend Barmittel für das Einkommen nach dem Renteneintritt bereitstellen und gleichzeitig das Kapital erhalten zu müssen.

Unternehmen berücksichtigen dabei nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern auch Aspekte auf sozialer und moralischer Grundlage. Immer mehr Unternehmen in Deutschland wollen ihre Mitarbeiter mit einer möglicherweise hohen ausgezahlten Summe bei Renteneintritt nicht alleine lassen. Sie suchen nach Möglichkeiten, ihnen kosteneffizient eine professionelle Geldanlage anzubieten.

Innovative Lösungsansätze

Aus Unternehmenssicht wäre eine einfach umsetzbare, flexible und kosteneffiziente Alternative erstrebenswert. Entscheidend ist dabei, die Merkmale von Ratenzahlungen, darunter vor allem das regelmäßige Einkommen, mit Aspekten wie Liquidität, Flexibilität und niedrigen Kosten zu kombinieren.

Hier kommen börsengehandelte Indexfonds (Exchange-Traded Funds, kurz ETFs) ins Spiel. Dabei lassen sich zunächst Parallelen zur privaten Vorsorge, der dritten Säule der Altersvorsorge, ziehen. In ganz Europa und insb. in Deutschland übernehmen immer mehr Menschen die Verantwortung für ihr Vermögen: Sie werden von Sparern zu Anlegern. Dabei haben sie gezielt ihre Altersvorsorge im Blick. Aspekte wie die Anlagevielfalt, breite Risikostreuung durch hohe Diversifikation, einfacher Zugang sowie – nicht zu vergessen – geringe Kosten haben ETFs zu einer der wichtigsten Vorsorgemöglichkeiten gemacht. Und die ETF-Anleger werden voraussichtlich immer mehr: Laut einer Studie von extraETF wird die Zahl der monatlichen ETF-Sparpläne in Kontinentaleuropa bis 2028 auf 32 Mio. ansteigen, gegenüber 7,6 Mio. Ende September 2023. Davon entfallen allein 7,1 Mio. auf Deutschland als größten Markt.3

Wie lassen sich im Ruhestand relative Einkommenssicherheit mit längerfristig stabilen Renditen vereinbaren?“

Diese zunehmende Beliebtheit und Akzeptanz in der Bevölkerung könnte ETFs aus Arbeitgebersicht auch für die bAV interessant machen. ETFs könnten eine relativ einfache und kostengünstige Möglichkeit bieten, langfristig Vermögen aufzubauen, während die Risiken durch die breite Streuung an Einzeltiteln überschaubar bleiben könnten.

Der Einsatz von iBonds in der bAV

Wie lassen sich aber im Ruhestand relative Einkommenssicherheit mit längerfristig stabilen Renditen vereinbaren? Und welche Alternativen gibt es, die Unternehmen im Rahmen der bAV ihren Mitarbeitern hinsichtlich Ratenzahlungen anbieten können – z.B. statt der klassischen Einmalzahlung?

Einen innovativen Lösungsansatz bieten festverzinsliche Anleihen-ETFs mit festgelegter Fälligkeit, z.B. iShares iBonds.

iBonds vereinen die Merkmale klassischer Anleihen – wie die Auszahlung eines Kupons und des Nominalbetrags bei Endfälligkeit – mit denen von ETFs. Sie ermöglichen einen einfachen Zugang zu einem breit gestreuten Anleihenportfolio. Zudem lassen sich „Anleiheleitern“ mit gestaffeltem Auszahlungsprofil bilden. Hierbei werden iBonds mit unterschiedlichen Fälligkeiten kombiniert, um regelmäßige zukünftige Zahlungsströme zu generieren.

So könnte man bspw. iBonds mit Fälligkeiten 2026, 2027 und 2028 erwerben, um sicherzustellen, dass jedes Jahr ein Teil des Rentenkapitals freigesetzt wird.

Eine Ratenzahlungsmöglichkeit mit iBonds könnte daher für Kapitalerhalt durch die unterliegenden Anleihen sorgen und Jahr für Jahr ein stetiges Einkommen bieten. Gleichzeitig sind sie liquide und flexibel, falls sich die Pläne ändern oder man auf unvorhersehbare Geschehnisse reagieren muss, da iBonds börsentäglich gekauft und verkauft werden können. Zudem bieten iBonds die Möglichkeit, Nachhaltigkeit in der Anlage zu berücksichtigen.

Insgesamt könnten Unternehmen ihren Mitarbeitern durch den Einsatz von Anleihen-ETFs wie iBonds eine flexible, transparente und kostengünstige Altersvorsorgelösung bieten. Diese könnte sowohl kurzfristige Einkommenssicherheit als auch langfristig stabile Renditen ermöglichen und kann so den Bedürfnissen der Mitarbeiter und den Anforderungen des Unternehmens gleichermaßen gerecht werden.

Zusammenfassung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird immer komplexer, insb., weil die zahlenmäßig starke Generation der „Babyboomer“ in den nächsten Jahren in den Ruhestand geht. Vor diesem Hintergrund stellt es für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, kurzfristige Einkommenssicherheit und langfristige Renditen zu vereinbaren – erst recht, wenn man auch soziale und moralische Werte fördern möchte.

ETFs wie iShares iBonds könnten eine innovative und kosteneffiziente Lösung für Ratenzahlungen in der Auszahlungsphase bieten. Sie könnten es ermöglichen, jährlich ein stabiles Einkommen zu bieten, und gleichzeitig das Kapital und die Liquidität zu erhalten.

Kapitalanlagerisiko. Der Wert von Anlagen und die daraus erzielten Erträge können sowohl steigen als auch fallen und sind nicht garantiert. Anleger erhalten den ursprünglich angelegten Betrag möglicherweise nicht zurück.

Karoline Greim-Kuczewski ist Relationship Manager, Corporates & Pensions für ETFs & Index Investing bei BlackRock in München.

Kontakt:

MAIL: karoline.Greimkuczewski@blackrock.com

Grgur Jurcevic

Relationship Manager, Corporates & Pensions für ETFs & Index Investing bei BlackRock in Frankfurt.

Mail: Grgur.jurcevic@blackrock.com

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

Von BlackRock-Autorinnen und Autoren sind zwischenzeitlich bereits auf PENSIONSINDUSTRIES erschienen:

Neue Ansätze in der bAV
von Karoline Greim-Kuczewski, 17. Dezember 2024

Nachhaltige Index-Anlageoptionen für Pensionsmanager
von Karoline Greim-Kuczewski und Grgur Jurcevic, 20. September 2023

Pensions & Assets:
Nachhaltige Ausrichtung in der Altersversorgung – konsistent und effizient mit ETFs
von Victoria Arnold, im September 2022, in der Vol. 10 der Tactical Advantage

Pensions-Portfolios mit ETFs modernisieren
von Hamed Mustafa, 15. Juli 2021

Pensions-Portfolios mit Anleihen-ETFs gegen Zinsanstieg wappnen
von Hamed Mustafa, 20. April 2021

Der Reiz der REITs für Versorgungseinrichtungen
von Harald Klug und Wolfgang Bernadzik, 3. Dezember 2020

Pensions & Assets:
Die bAV im Lichte der Corona-Krise – Portfolios mit ETFs an das neue Marktumfeld anpassen
von Hamed Mustafa, im Oktober 2020, in der Vol. 5 der Tactical Advantage

Frischer Wind für Pensions-Portfolios
von Harald Klug und Alex Widmer, 10. September 2020

 

Quellen:

1) WTW: Betriebliche Altersversorgung 2024 – WTW, 3. Januar 2024.

2) Destatis, Statistisches Bundesamt: Babyboomer: 12,9 Millionen Erwerbspersonen erreichen in den nächsten 15 Jahren das gesetzliche Rentenalter – Statistisches Bundesamt, 4. August 2022.

3) extraETF: Der ETF-Sparplan-Markt in Kontinentaleuropa, 7. November 2024; Diversifikation und Vermögensaufteilung schützen möglicherweise nicht vollständig vor Marktrisiken.

4) Institut für Höhere Studien (IHS): IHS-Studie: Wirkung von nachhaltigen Investments in der betrieblichen Altersvorsorge | VBV-Betriebliche Altersvorsorge AG, 11.01.2021.

Risikohinweise

Kapitalanlagerisiko. Der Wert von Anlagen und die daraus erzielten Erträge können sowohl steigen als auch fallen und sind nicht garantiert. Anleger erhalten den ursprünglich angelegten Betrag möglicherweise nicht zurück.

Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein zuverlässiger Indikator für aktuelle oder zukünftige Ergebnisse und sollte nicht der einzige Faktor sein, der bei der Auswahl eines Produkts oder einer Strategie berücksichtigt wird.

Änderungen der Wechselkurse zwischen Währungen können dazu führen, dass der Wert von Anlagen sinkt oder steigt. Bei Fonds mit höherer Volatilität können die Schwankungen besonders ausgeprägt sein, und der Wert einer Anlage kann plötzlich und erheblich fallen. Die Höhe und Grundlage der Besteuerung kann sich von Zeit zu Zeit ändern und hängt von den persönlichen Umständen ab.

Rechtliche Informationen

Dieses Material ist lediglich zur Weitergabe an professionelle Kunden (laut Definition in den Vorschriften der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde oder den MiFID-Regeln) bestimmt und sollte nicht von anderen Personen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

Dieses Dokument ist Marketingmaterial.

Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR): herausgegeben von BlackRock (Netherlands) B.V., einem Unternehmen, das von der niederländischen Finanzmarktaufsicht zugelassenen ist und unter ihrer Aufsicht steht. Eingetragener Firmensitz: Amstelplein 1, 1096 HA, Amsterdam, Tel.: +31(0)-20-549-5200. Handelsregister Nr. 17068311. Zu Ihrem Schutz werden Telefonate üblicherweise aufgezeichnet.

Alle hier angeführten Analysen wurden von BlackRock erstellt und können nach eigenem Ermessen verwendet werden. Die Resultate dieser Analysen werden nur bei bestimmten Gelegenheiten veröffentlicht. Die geäusserten Ansichten stellen keine Anlageberatung oder Beratung anderer Art dar und können sich ändern. Sie geben nicht unbedingt die Ansichten eines Unternehmens oder eines Teils eines Unternehmens innerhalb der BlackRock Gruppe wieder, und es wird keinerlei Zusicherung gegeben, dass sie zutreffen.

Dieses Dokument dient nur Informationszwecken. Es stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Anlage in einen BlackRock Fonds dar und wurde nicht im Zusammenhang mit einem solchen Angebot erstellt.

© 2024 BlackRock, Inc. Sämtliche Rechte vorbehalten. BLACKROCK, iSHARES und BLACKROCK SOLUTIONS sind Handelsmarken von BlackRock, Inc. Alle anderen Marken sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

LEITERbAV-PENSIONSINDUSTRIES Disclaimer:

Alle Inhalte auf LEITERbAV und PENSIONSINDUSTRIES, und damit auch der vorliegende, einschließlich der über Links gelieferten Inhalte, richten sich an bAV-Verantwortliche in Industrie, Politik, Behörden und bei Verbänden sowie an bAV-Berater und bAV-Dienstleister und damit nur an institutionelle Marktteilnehmer. Die Inhalte und die Werbeinhalte einschließlich der von Gastautoren gelieferten Inhalte und einschließlich der über Links gelieferten Inhalte sind weder in Deutschland noch außerhalb Deutschlands als Kauf- oder Verkaufsangebot irgendeiner Art oder als Werbung für ein solches Angebot (bspw. von Fondsanteilen, Wertpapieren oder zur Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen) zu betrachten und stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung, oder ein Angebot hierzu dar. LEITERbAV PENSIONSINDUSTRIES (PB), Herausgeber und Redaktion sowie Gastautoren übernehmen keinerlei Garantie, Gewährleistung oder Haftung für Korrektheit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte gleich welcher Art. Dasselbe gilt für die Verwendung dieses Artikels oder dessen Inhalt. Auch jegliche Haftung für etwaige IT-Schäden, Vermögensschäden oder sonstige Schäden, die aus der Nutzung dieser Inhalte, beispielsweise zu Anlageentscheidungen (handeln oder nicht handeln), resultieren könnten, ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn LEITERbAV PENSIONSINDUSTRIES (PB) oder Gastautoren in diesem Werk auf Werke oder Webseiten Dritter verweisen. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder und sind subjektiver Natur. Es handelt sich dabei nur um aktuelle Einschätzungen, die sich ohne vorherige Ankündigung ändern können. Die Texte sind damit vor allem für jegliche Form des Vertriebs, der Beratung oder der Finanzdienstleistung nicht vorgesehen. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Prognosen basieren auf Annahmen, Schätzungen, Ansichten und hypothetischen Modellen oder Analysen, die sich als nicht zutreffend oder nicht korrekt herausstellen können. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. LEITERbAV PENSIONSINDUSTRIES und seine gesamten Inhalte und Werbeinhalte und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlicht werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb von LEITERbAV PENSIONSINDUSTRIES in den USA sowie dessen Übermittlung an oder für Rechnung von US-Personen oder an in den USA ansässige Personen sind untersagt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

© 2024 Pascal Bazzazi – LEITERbAV PENSIONSINDUSTRIES. Die hier veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch nicht auszugsweise, auch nicht in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Pascal Bazzazi.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.