Die Deutscher Pensionsfonds AG konzentriert sich auf das Auslagerungsgeschäft und bietet die Entgeltumwandlung gar nicht mehr an. Über die Volatilität des Geschäftes, neue Großmandate, niedrigzinsgetriebenen Anlagenotstand, das Asset Management und Anforderungen an die Politik spricht Björn Bohnhoff, Vorstand der Deutscher Pensionsfonds AG, mit LbAV-Autor Detlef Pohl – Teil II eines Interviews.
Herr Bohnhoff, nach dem Thema Pensionsfondsrichtlinie zurück zur DPAG. Wie unterscheidet sich die Kapitalanlage bei Ihren drei angebotenen Pensionsplänen? Und mit welchen Ergebniskorridoren?
Wir haben zwei Pensionspläne für Großübertragungen – einer ist auf Einzelunternehmen, der andere speziell auf Unternehmensverbände ausgerichtet. In beiden Plänen wird die Kapitalanlage individuell mit den Kunden vereinbart und gesteuert. Je nach Größe des Übertragungsvolumens als Lösung über Publikumsfonds, Spezialfonds oder Master-KAG. Die Kapitalanlagen dieser Pläne sind durch die individuellen Ansprüche der Kunden sehr unterschiedlich.
Und für kleinere Übertragungsvolumina?
Da bieten wir unseren Pensionsplan 11 an, der dem Kunden die Auswahl zwischen zwei Kapitalanlagemodellen bietet. Die meisten Kunden entscheiden sich dabei für die Anlage, die einen Liability-Driven-Investment-Ansatz verfolgt, so dass die Duration der Anlage optimal auf die Verbindlichkeiten abgestimmt wird. Bei dieser Anlage empfehlen wir, als Rechnungszins für den Einlösebetrag mit besagten 2,0 Prozent zu rechnen, auch wenn die Vergangenheitsrendite – wie zuvor ausgeführt – deutlich höher war. Daneben bieten wir eine Total-Return-Strategie an, bei der also eine bestimmte Zielrendite im Vordergrund steht. Hier wird tendenziell mehr in Aktien investiert und der Durationsmatch nur sekundär betrachtet. Diese Anlageform empfiehlt sich vor allem für Kunden, die steigende Zinsmärkte erwarten.
„Bei Einführung hatten sich die Anbieter noch deutlich mehr Nachfrage für den Pensionsfonds im Bereich der Entgeltumwandlung erhofft.“
Das Einmalbeitragsgeschäft dominiert derzeit bei den meisten Pensionsfonds. Warum ist das so, und handelt man sich damit nicht zu volatiles Neugeschäft ein?
Sie haben recht, das Pensionsfondsgeschäft wird inzwischen durch Einmalbeiträge im Rahmen der Auslagerung bestehender Pensionszusagen dominiert. Bei Einführung hatten sich die Anbieter noch deutlich mehr Nachfrage für den Pensionsfonds im Bereich der Entgeltumwandlung erhofft. In der Praxis hat sich aber relativ schnell herausgestellt, dass der damit einhergehende Beitrag zum Pensionssicherungsverein für viele ein Hindernis ist, zumal Direktversicherung und Pensionskassen quasi gleiche Produkte ohne diesen Nachteil bieten. Das ist auch der Grund, weshalb die DPAG dieses Geschäftsfeld eingestellt hat und sich nun auf die Auslagerung bestehender Pensionszusagen konzentriert.
Und da stört der PSV-Beitrag nicht?
Während der PSV-Beitrag für die laufenden Finanzierungen ein massiver Nachteil ist, ist der reduzierte Satz gegenüber Direktzusage und U-Kasse für Auslagerungen einer der Vorteile. Die entsprechenden Auslagerungen sind aufgrund der fehlenden Begleitung zur Auslagerung des Future-Service reines Einmalbeitragsgeschäft – den bestehenden Rahmen bei Entgeltumwandlung ignoriere ich hier mal, weil er faktisch keinen Beitrag zur Problemlösung bietet. Natürlich ist die Folge ein sehr volatiles Neugeschäft. Im Gegenzug handelt es sich um Einmalbeitragsgeschäft mit geringer Eigenkapitalbindung, da es auf Rechnung und Risiko der Arbeitgeber respektive Arbeitnehmer läuft. Gerade in einem Modell mit flexibel skalierbaren Mitarbeitern, wie es DPAG betreibt, ist diese Volatilität gut handhabbar.
Was war denn Ihr jüngster Deal an der Ablösefront?
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ist es der DPAG jüngst gelungen, den öffentlichen Dienstleister Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH GIZ als Neukunden zu gewinnen. Gegenstand des Geschäfts ist die Ausgliederung bestehender Pensionsverpflichtungen eines geschlossenen Versorgungswerkes. Insgesamt werden damit die Betriebsrenten von über 2.300 Mitarbeitern des Unternehmens übernommen. Ausschlaggebend für den Zuschlag war dabei das Gesamtpaket aus Fachkompetenz in Bezug auf Produkt, Verwaltung und Kapitalanlagemanagement, das in eingespielter Zusammenarbeit der Partner bei Zurich und Deutsche AWM sowie Towers Watson entwickelt wurde. Dabei konnten wir auf ein erprobtes Übertragungskonzept aufbauen, das zudem genügend Raum für die Integration der individuellen Anforderungen – insbesondere bezogen auf die Nachhaltigkeitsanforderungen bei der Kapitalanlage – unseres Kunden bot.
„Dem Kunden muss bewusst sein, dass das Nachschussrisiko in der Zukunft umso geringer ausfällt, je höher der Einlösebeitrag ist.“
Mal ganz plakativ gefragt: Was muss denn ein sechzigjähriger Mittelständler als Einmalbeitrag hinblättern, wenn er seine ab 40 erdiente Versorgung auslagern will, die ihm 2.500 Euro lebenslange Altersrente ab 65 und 60 Prozent Witwenrente zusagt?
Wie schon zuvor erwähnt, lagern wir nur den Past-Service, also den schon erdienten Teil der Versorgung, auf den Pensionsfonds aus. Dieser entspricht in diesem Beispiel einer Altersrente von 2.000 Euro mit 20 Jahren von möglichen 25 Jahren bis zum Altersrentenbeginn und mit der entsprechenden Witwenrente von 1.200 Euro. Der Einmalbeitrag für diese Leistung hängt davon ab, welches Modell der Kunde in so einem Fall wählt und welcher Betrag zur Ausfinanzierung gezahlt werden kann. Der Einlösebeitrag liegt in diesem Beispielfall in einer Bandbreite von etwa 380.000 Euro als Variante Basic bis hin zu knapp 490.000 Euro bei der Top-Variante. Dabei muss dem Kunden bewusst sein, dass das Nachschussrisiko in der Zukunft umso geringer ausfällt, je höher der Einlösebeitrag ist.
Könnten Sie den Unterschied beider Varianten kurz skizzieren?
Beim Basic-Modell steht die Schonung der Liquidität im Vordergrund. Hierzu wird die bestehende Zusage durch den Pensionsfonds dem Grunde nach übernommen, der Höhe nach jedoch nur die Altersrente. Für die Hinterbliebenen- und Invalidenleistungen ergibt sich der Umfang der Leistung im Versorgungsfall aus dem dann vorhandenen Kapital. Sollte dieses Kapital nicht ausreichen, um die zugesagte Leistung zu erbringen, muss das Trägerunternehmen einen entsprechenden Nachschuss leisten. In der Top-Variante wird die bestehende Zusage dem Grunde und der Höhe nach übernommen. Durch die Teilnahme am biometrischen Risikoausgleich, in Kombination mit dem individuell berechneten Risikopuffer, werden Nachschussrisiken minimiert. Diese Variante bietet auch für kleinere Unternehmen und Arbeitgeber die Möglichkeit, die Vorteile einer liquiditätsschonenden Übertragung von Pensionszusagen auf die DPAG zu nutzen. Dabei können sie an einem biometrischen Risikoausgleich partizipieren und haben einen weitgehenden Kapitalerhalt bei Verpflichtungsende.
Mit welchem Zins würden Sie in diesem Fall operieren, und welche Zinsstaffeln wenden Sie derzeit nach welchen Kriterien an? Wie wird das Risiko der Nachschusspflicht für die Unternehmen gebändigt?
Unsere Empfehlung für die Kalkulation des Einlösebeitrages liegt wie bereits erwähnt aktuell bei 2,0 Prozent. Letztlich hat der Kunde hier aber ein gewisses Gestaltungsrecht. Kunden, die aktuell nicht über die notwendige Liquidität verfügen, bieten wir über die zuvor ausgeführte Plangestaltung sowie mit der Möglichkeit von Folgebeiträgen zusätzliche Flexibilität. Kunden, die hingegen Nachschussrisiken weitestgehend vermeiden wollen, können mit vorsichtigeren Zinsannahmen rechnen. Von Rechnungszinsen unterhalb des derzeitigen Höchstrechnungszinses in Höhe von 1,25 Prozent raten wir jedoch ab, um den Betriebsausgabenabzug nicht zu gefährden.
„Kurzfristige Vertriebserfolge, die bei Rentenbeginn mit erheblichen Nachschussverpflichtungen zu Problemfällen werden, sind nicht unser Ziel.“
Der Rechnungszins ist ja bei nicht-versicherungsförmiger Zusage relativ egal.
Der Aussage, dass der Rechnungszins relativ egal ist, würde ich so nicht zustimmen. Sie haben natürlich recht, dass hier ein relativ breites Spektrum an Zinssätzen gerechtfertigt sein kann, aber der Rechnungszins ist die zentrale Stellschraube für eine solide Ausfinanzierung. Einige unserer Vertriebspartner sind mit unserer konservativen Zinsempfehlung nicht glücklich und berichten von Mitbewerberangeboten, die deutlich höhere Zinssätze akzeptieren. In Anbetracht der langen Bindung bei einer Auslagerung auf einen Pensionsfonds sehen wir uns aber verpflichtet, Kunden bezüglich des Finanzierungsaufwands realistisch aufzuklären. Kurzfristige Vertriebserfolge, die bei Rentenbeginn mit erheblichen Nachschussverpflichtungen zu Problemfällen werden, sind nicht unser Ziel.
Bei wem legen Sie an, und welche Assets sind dabei maßgeblich beteiligt?
Die Kapitalanlage erfolgt bei unserem Preferred Partner Deutsche AWM sowie in Teilen über die Axa Investment Managers Deutschland GmbH. Bei Übertragungsvolumen oberhalb von 100 Millionen Euro bieten wir auch die Möglichkeit einer Master-KAG an, bei der der Kunde einzelne Segmente der Kapitalanlage auch an Investmentgesellschaften seiner Wahl vergeben kann. Bei den Assets selbst können die Kunden das gesamte Spektrum der für Pensionsfonds zulässigen Kapitalanlagen wählen. Zudem haben wir mit der DeAWM einen Partner an der Seite, der auch Spezialwünsche, etwa bezüglich der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien, umfassend und professionell erfüllen kann. Die LDI-Investment-Strategie ist aktuell zu rund 20 Prozent in globale Aktien und 80 Prozent in Anleihen, das heißt Staats- und Unternehmensanleihen investiert. Die Duration liegt bei rund 12 Jahren. Für die Total-Return-Strategie werden verschiedene Total-Return-Fonds kombiniert, um das gewünschte Risikoprofil herzustellen.
Welche Instrumente sind derzeit am erfolgreichsten im Asset Liability Management?
Bei Großübertragungen leitet DeAWM die Anlagestrategie auf Basis der mit dem Kunden vorab festgelegten Anlageklassen mit Hilfe einer Asset-Liability-Studie ab. Hierfür werden zunächst verschiedene strategische Asset Allokationen mit unterschiedlichen Risiko-Renditeprofilen unter Verwendung von Indizes und Annahmen zur erwarteten Rendite, Volatilität und Korrelation abgeleitet. Im Rahmen dieser Analyse werden die Anlageklassen analysiert und hinsichtlich einer effizienten Portfolioallokation miteinander kombiniert. Dazu verwenden wir nicht nur Standard-Risiko-Renditeprofile, sondern auch weitergehende Bewertungen der Kapitalanlageklassen, und bilden verschiedene Nutzenfunktionen und Risikobudgets nach Präferenz des Investors ab. Nachfolgend wird im Rahmen einer stochastischen mehrperiodischen Simulation die strategische Asset Allokation ausgewählt, die die beste Zielerreichung im Sinne der vorab mit dem Kunden festgelegten Zielsetzung – wie Nachschusswahrscheinlichkeit und -höhe, CVaR Conditional Value-at-risk, Tracking Error – zeigt. Die erforderliche Zins-, Creditspread- und Inflationssensitivität wird durch eine Kombination von Anleihen wie Corporate Bonds und Sovereigns sowie Derivaten, also Zins-, Inflations- und Creditdefaultswaps erreicht. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf Anleihen entsprechender Laufzeit, etwaige Durationslücken werden durch Derivate geschlossen.
Gut, damit wäre zunächst der Past-Service abgedeckt, aber der Unternehmer will ja noch fünf Jahre arbeiten. Was fällt Ihnen denn als Lösung für den Future-Service ein?
Zurich bietet bei Auslagerungen von Versorgungszusagen sowohl die Übernahme des Past-Service durch den Pensionsfonds an als auch die Übernahme des Future-Service durch die U-Kasse. Gerade im GGF-Segment ist aber auch der Verzicht auf noch zu erdienende Anwartschaften ein Thema. Für Großübertragungen stellt zudem eine Kombination aus CTA-Treuhandmodell und Pensionsfonds eine marktgerechte Lösung dar, da hier die Kapitalanlagen sinnvoll miteinander kombiniert werden können.
„In der Theorie mag es eine interessante Diskussion sein, ob der Past-Service einer beitragsorientierten Zusage leistungs- oder beitragsorientiert ist.“
Bei Ihnen dominieren leistungsorientierte Pensionspläne? Warum ist eine Beitragsorientierung bei der Ablösung von Pensionsverpflichtungen derzeit kein Thema?
Kern unseres Geschäftes ist die Übernahme bestehender Pensionsverpflichtungen. Hierbei übernehmen wir die Zusage eins zu eins, also komplett, aber eben nur den erdienten Past-Service. Diese Begrenzung führt dazu, dass die Leistungen meist eindeutig definiert sind – lediglich bei entgeltabhängigen Zusagen kann es zu einer komplexeren Gestaltung kommen, wobei auch diese klassisch leistungsorientiert ist. In der Theorie mag es eine interessante Diskussion sein, ob der Past-Service einer beitragsorientierten Zusage leistungs- oder beitragsorientiert ist – faktisch übernimmt der Plan die Zusage unverändert, aber mit einer definierten Leistung.
Vergangenes Jahr mussten Sie erstmals eine einzelvertragliche Zinszusatzreserve auf Basis eines Referenzzinssatzes von 3,15 Prozent in die Deckungsrückstellung einstellen? Wie viel Geld war das, gemessen am Kapitalanlageergebnis, und ist dies bei nicht-versicherungsförmigen Zusagen nicht überflüssig?
Die Zinszusatzreserve wird in der Tat nicht für die nicht-versicherungsförmigen Zusagen gerechnet. Wir haben in der DPAG aber auch einen kleinen Bestand mit versicherungsförmiger Garantie. Ende 2014 betrug die konventionelle Deckungsrückstellung hier 4,7 Millionen Euro. Der Aufwand für die Zinszusatzreserve betrug 25.000 Euro. Bezogen auf das Kapitalanlagenergebnis – hier ohne nicht-versicherungsförmigen Bestand – in Höhe von 275.000 Euro sind dies neun Prozent.
Wie stehen die Chancen für Umsatz und Gewinn in diesem Jahr, wo Sie doch das volatile Wachstum beklagen?
DPAG kann bereits seit mehreren Jahren einen Gewinn ausweisen – entscheidend hierfür ist, dass wir über Großabschlüsse ein Volumen erreicht haben, das die Fixaufwände für eine solche Gesellschaft trägt. Mit dem aktuellen Geschäftsjahr sind wir aufgrund der gewonnenen Ausschreibung natürlich hoch zufrieden, zumal dies unsere Bilanz weiter festigt. Noch wichtiger ist aber, dass wir sehr optimistisch in die Zukunft schauen. Wir merken, dass sich immer mehr Firmen intensiv mit den Lasten der Pensionsverpflichtungen beschäftigen – darunter auch zahlreiche Großunternehmen, für die sich eine Eigengründung wirtschaftlich nicht trägt. Daher wird der Markt volatil bleiben – worüber wir uns nicht beklagen. Denn wir sind hervorragend aufgestellt, um auch im Marktsegment der Großübertragungen zu überzeugen.
Man konnte von einer Kooperation mit der AXA-Gruppe Deutschland lesen. Was genau machen Sie mit dem Konkurrenten nun gemeinsam?
DPAG und die Axa-Gruppe Deutschland kooperieren bereits seit einigen Jahren erfolgreich bei Pensionsfondslösungen zur wirtschaftlichen Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Der Axa-Konzern vervollständigt damit sein Angebot in der bAV auf alle fünf Durchführungswege. DPAG hat mit dieser Kooperation im Gegenzug den Marktzugang zu dem beratungsintensiven Übertragungsgeschäft von Pensionsverpflichtungen erweitert. Die Whitelabel-Lösung der DPAG ermöglicht es unseren Kooperationspartnern zudem auch, ihr individuelles Investment anzubieten.
„Eine grundlegende Reform des derzeitigen bAV-Systems ist nicht erforderlich.“
Themenwechsel zur Politik. Was halten Sie von der im BMAS geborenen Idee der Tariffonds als Beschleuniger für die lahmende bAV?
Eine grundlegende Reform des derzeitigen bAV-Systems ist nicht erforderlich. Die bAV bietet bereits heute eine hervorragende Basis und hat erhebliches Potenzial, die wirtschaftliche Versorgung im Alter sicherzustellen. Die aktuellen Hemmnisse bei einer stärkeren Verbreitung in Deutschland basieren auf so vielschichtigen Problemen, dass das angedachte Tarifpartnermodell nur einen Teil hiervon zu lösen vermag.
Was muss sich statt dessen ändern?
Wir sind überzeugt, dass die Ziele der Bundesregierung zur stärkeren Verbreitung der bAV in den bestehenden fünf Durchführungswegen zu erreichen sind, wenn die zielgruppengerechten Voraussetzungen verbessert werden. Dafür bedarf es aber größerer Innovationen als nur eines Tarifpartnermodells. Zurich bringt sich aktiv in den politischen Dialog ein. Erst jüngst haben wir ausländische Versorgungssysteme in einer Studie untersucht und daraus Erkenntnisse für Deutschland zur besseren Marktdurchdringung abgeleitet. Zurich empfiehlt unter anderem als Zukunftsmodell ein freiwilliges Opting-out-Modell in Verbindung mit einer aktiven Informationspflicht der Arbeitgeber.
Zum Schluss: Was würden Sie sich für die weitere Entwicklung der Pensionsfonds wünschen?
Primär würde ich mir wünschen, dass die Unternehmen sich realistisch mit den bestehenden Herausforderungen ihrer Pensionsversprechungen auseinandersetzen und nicht zu sehr auf verschleiernde Messmethoden setzen. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn die Gesetzgebung einen klaren Vorstoß unternimmt, um auch Lösungen für die Auslagerung vom Future-Service zu schaffen. Und natürlich wäre es erfreulich, wenn die umsetzenden Behörden auch das Ziel des Gesetzgebers berücksichtigen und nicht nur nach der Steuereinnahmen maximierenden Lesart suchen, wie dies zuletzt mit dem BMF-Schreiben vom 10. Juli dieses Jahres in Bezug auf die Höhe des sofortigen Betriebsausgabenabzugs geschehen ist. Dieser wurde nun auf den quotierten Teilwert reduziert.
Ende des zweiten Teils des Interviews mit Björn Bohnhoff.