Der BVV will als Reaktion auf den Niedrigzins mit Wirkung ab 2017 die Rentenfaktoren für künftige Beiträge zu reduzieren. Nun hatten die Mitgliederversammlungen über die Angelegenheit zu befinden – und taten das in offenbar unspektakulärer Form. Doch billig wird das ganze nicht.
Am vergangenen Freitag konnte nun der nächste Schritt getan werden: Der Verein hatte zur Mitgliederversammlung nach Berlin geladen, um sich die Maßnahme genehmigen zu lassen, und in der Pensionskasse wie auch in der Unterstützungskasse (die in der PK kongruent rückgedeckt ist) gaben Arbeitgeber wie Arbeitnehmer mit jeweils über 90 Prozent ihr Plazet, so dass in der PK die Bedingungen und in der U-Kasse die Leistungspläne nun zum 1. Januar 2017 geändert werden können. Notwendig waren jeweils eine Zweidrittel-Mehrheiten bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Vorstand und Aufsichtsrat wurden entlastet.
Auffallend war die hohe Präsenzquote, die die der Vorjahre deutlich überstieg. Wie der Verein gegenüber LEITERbAV erklärte, waren bei den Arbeitgebern circa 86 Prozent (U-Kasse) und 78 (PK) der Stimmen präsent, von den Stimmen der Arbeitnehmer waren rund 48 Prozent (U-Kasse) respektive 41 Prozent (PK) vertreten.
Keine Manndeckung
Marco Herrmann, Leiter Recht beim BVV, zeigte sich zufrieden: „Wir begrüßen die in den Mitgliederversammlungen bei sehr großer Präsenz mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Bedingungsänderungen. Damit ist ein wesentlicher Schritt getätigt, um den aus dem Niedrigzinsumfeld resultierenden Herausforderungen angemessen begegnen zu können.“ Dieses klare Votum der Mitglieder sei auch ein starkes Signal für den BVV. Ausdrücklich betonte Herrmann gegenüber LEITERbAV, dass der BVV nicht zu den Pensionskassen gehöre, die von der BaFin in die (seit 2015 schon sprichwörtliche) Manndeckung genommen worden sind.
120 Millionen pro Jahr nachzuschießen?
Stimmen aus dem Markt zufolge soll sich die Mehrheit der Arbeitgeber bereit erklärt haben, die entstandene Lücke zu schließen, bei den Großbanken soll es bereits entsprechende Betriebsvereinbarungen geben, heißt es. Dies dürfte der Arbeitnehmerseite die Zustimmung erleichtert haben
Mittlerweile folgt die BVV wie viele regulierte Kassen dem Höchstrechnungszins der Lebensversicherer. Den kalkulatorischen Rechnungszins von 4 Prozent hat der Verein bis 2004 genutzt – doch entfallen immer noch zwei Drittel der Beiträge auf derartige Tarife.
Der BVV vermeldet für 2015 Beitragseinnahmen von 574 Millionen Euro. Zwei Drittel davon entsprechen 382 Millionen Euro. Wenn zur vollständigen Rentenkompensation zusätzliche Beiträge von 31,61 Prozent nötig sind, kommt LbAV überschlägig auf eine gegebenenfalls (wohl von den Arbeitgebern) zu schließende Lücke von 120 Millionen Euro – pro Jahr und Tendenz gemäß Ausscheidungsordnung möglicherweise langfristig fallend.