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DAV/IVS zur dritten Säule:

Kein Gutes B im schlechten A

Kurz vor Jahresultimo haben sich Deutschlands Aktuare erneut zu Rentenpaket und Entwurf des Altersvorsorgedepots geäußert, und sie legen die Finger gleich in mehrere Wunden: von Hypotheken, Hornberger Schießen, Level Playing Fields, von Illiquiden, der Hoffnung auf politische Erkenntnis, von einer wichtigen, aber ambivalenten Streichung im Entwurf – und dann auch noch Adorno.

Alterssicherung muss Menschen bis an ihr Lebensende verlässlich begleiten. Die Rentenzahlung ist das Ziel, nicht der Ansparprozess!“ Das sagt Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der DAV. „Reformen, die nicht direkt auf dieses Ziel einzahlen und alle drei Säulen der Alterssicherung sinnvoll kombinieren oder gar die Lasten auf jüngere Generationen abwälzen, haben ihren Zweck verfehlt,“ so die zentrale Aussage.

Susanna Adelhardt, Heubeck AG.

Wenn am Ende des Geldes noch Leben übrig ist

Also: Bewerten die Aktuare zwar die stärkere Öffnung für Kapitalmarktorientierung in der Ansparphase positiv, sehen sie gleichzeitig erhebliche Risiken in der Gleichstellung lebenslanger Renten mit Auszahlungsplänen; Kernziel staatlich geförderter Alterssicherung müsse die lebenslange Auszahlung sein, die nur in einem Kollektiv für alle sicher dargestellt werden könne: „Staatliche Förderung darf kein individuelles Sparprodukt unterstützen, sondern muss auf lebenslange Leistungen ausgerichtet sein“, bekräftigt Adelhardt. DAV und IVS fordern daher, Fördermittel konsequent hieran zu knüpfen (am Rande: Das ist etwas, das der PIHerausgeber in der Zusatzvorsorge angesichts der dominanten 1. Säule bekanntlich für suboptimal hält, wie er sämtliche Garantien in der Zusatzvorsorge für suboptimal hält. Denn: In dieser Welt ist nur die Beteiligung der Menschen an den Real Assets des Planeten industrie- wie auch vorsorgepolitisch nachhaltig, und je weiter die Real Asset-Orientierung reicht, desto besser. Garantien aller Art stören dabei).

Wie dem auch sei, zugleich sprechen sich die Aktuare für mehr Flexibilität in der Ausgestaltung lebenslanger Renten aus – etwa durch Modelle, die sich sowohl durch ein klar definiertes Mindestabsicherungsniveau als auch durch echte Teilhabe am Kapitalmarkt auszeichnen, mit Renditechancen und kollektiv gepufferten Schwankungen.

Hin und Her macht Illiquide Anlage schwer

Doch DAV und IVS sehen noch mehr kritisch, so die vorgesehenen Wechseloptionen während der Ansparphase. Diese erschwerten eine langfristige und nicht jederzeit liquidierbare Kapitalanlage, insb. Investitionen in die politisch an sich gewünschten Infrastrukturprojekte. Das mindere Renditechancen, schwäche die Risikoteilung und erschwere die Finanzierung der Zukunftsaufgaben. DAV und IVS empfehlen, Wechselmöglichkeiten nur mit Wirkung für künftige Beiträge oder am Ende der Ansparphase zu ermöglichen. Dadurch entstehende Kosten dürfen auch nicht zulasten der Kundinnen und Kunden gehen.

Die bAV nicht benachteiligen

Wie anderen Stakeholdern, vorneweg der aba, macht auch den beiden Verbänden eine mögliche Benachteiligung der bAV Sorgen, und sie warnen davor, sinnvolle neue Ansätze nicht sowohl in der betrieblichen als auch in der privaten geförderten Alterssicherung gleichermaßen umzusetzen: „Was in der geförderten privaten Vorsorge möglich ist, muss auch in der bAV zulässig sein und umgekehrt. Ein Level Playing Field zwischen zweiter und dritter Säule ist zwingend erforderlich.“

Was soll die Kommission noch?

Mit Blick auf das Rentenpaket kritisieren DAV und IVS v.a., dass hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht werde. „Das Rentenpaket ist eine schwere Hypothek“, so Adelhardt. „Hier werden Pflöcke eingerammt, an denen die gerade ins Leben gerufene Rentenkommission nicht mehr vorbeikommt.“

Umso wichtiger sei es, Reformentscheidungen konsequent an Zahlen, Daten, Fakten und den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik auszurichten und insb. die demographische Entwicklung zu berücksichtigen; und vor schmerzhaften Korrekturen solle man nicht zurückschrecken (also in etwa das Gegenteil dessen, was nun gerade von der Politik beschlossen worden ist).

Sie werden es schon noch begreifen?

Die Kritik an der Art der Aufsetzung der Kommission – man muss kein Prophet sein, um den Ausgang des Hornberger Schießens zu prognostizieren – hat Adelhardt nicht allein. Doch hier baut die DAV-Vorsitzende auf die Einsichtsfähigkeit der Politik: „Wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“ Erinnert den Herausgeber ein wenig an Theodor Adorno: Es gibt kein Gutes im Schlechten.

Aber Adelhardt ist hier vermutlich etwas überoptimistisch: Frisch eingeschlagene Irrwege früh und schnell zu korrigieren, ist auf allen Politikfeldern, in allen Staaten der Welt und in jedem Zeitalter in der Politik (wie im Management übrigens auch) seit jeher eine fast niemals anzutreffende Stärke. Übliche Reaktion auf die Erkenntnis eines Irrweges ist es dagegen praktisch immer (in Diktaturen, aber oft auch in Demokratien), noch mehr Ressourcen, noch mehr Energie und noch mehr Mittel zu investieren, um mit der Brechstange doch noch zum Erfolg zu kommen. Solange, bis es gar nicht mehr geht (lässt sich derzeit auch gut im Krieg beobachten). Die deutsche Vorsorgepolitik macht da keine Ausnahme, und gerade der Deutsche leert den Kelch bekanntlich gern bis zur Neige. Der Herausgeber teilt den Optimismus der DAV-Chefin in Bezug auf die Einsichtsfähigkeit der Politik jedenfalls nicht.

Stefan Oecking, IVS und ehem. Mercer.

Wie dem auch sei, mit Blick auf das BRSG 2.0 kritisiert Stefan Oecking, dass ungeachtet der „sinnvollen Ansätze zur Weiterentwicklung der bAV“ das Gesetz hinter dem notwendigen Reformumfang zurückbleibe, und so mahnt der IVS-Chef mehr Ambition des Gesetzgebers an, v.a. in Richtung mehr Kapitalmarktorientierung und weniger starren Garantien.

Wie geht es weiter bei Riester in der bAV? Und wie nicht?

Da ist noch etwas: Bei dem Sprung vom RefE zum Kabinettsentwurf hat es eine alles andere als unbedeutende Streichung gegeben. Diese betrifft den vorgesehenen § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG. Dieser sollte befehlen, dass zu den bAV-Altersvorsorgebeiträgen künftig auch solche Beiträge gehören, bei denen:

für den Zulageberechtigten eine Altersversorgung vereinbart ist, die den Bestimmungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und 5 erster und zweiter HS des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes entspricht, mit der Maßgabe, dass das zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehende Kapital zu 100% für eine lebenslange Leibrente oder für einen Auszahlungsplan mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr verwendet wird.“

Damit wären die neuen Anspar- und Auszahlungsmöglichkeiten der pAV via Riester wie das 80% Garantieprodukt oder die in Teilen schwankende Leibrente auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners zumindest teilweise auch in der bAV darstellbar geworden. Dies ist nur ersatzlos gestrichen worden, es bleibt also in der Riester-bAV beim Status quo. Was bedeutet das?

Die Sache ist ambivalent: Einerseits ist es wichtig, dass die bAV gegenüber der pAV nicht benachteiligt wird, z.B.in Sachen Flexibilität der Produkte. Andererseits hätte es für zahlreiche EbAV erhebliche neue Komplexität gebracht, diese neue Möglichkeiten in neuen Tarifen abzubilden.

Was tun also? Optimal wäre es, wie hier schon erwähnt, dass bAV und pAV parallel und dem Gleichschritt weiterentwickelt werden.. Das hieße aber, die neuen Möglichkeiten, die das Altersvorsorgedepot bieten soll, nicht über den Riester-Paragraphen in die bAV einzubringen, sondern BZML und BOLZ entsprechend direkt im Betriebsrentengesetz anzupassen. Das wäre nicht nur der systematisch bessere Weg, sondern wäre den Berechtigten besser vermittelbar, da besser nachvollziehbar, und für die Einrichtungen leichter umsetzbar.

Dies ist natürlich alles unbefriedigend. Friedemann Lucius, stellv. IVS-Vorsitzender des IVS, erklärte im Gespräch mit dem Herausgeber, dass die ersatzlose Streichung der neuen Nr. 3 jedenfalls nicht dem entspreche, was DAV und IVS wollten: „Wir wünschen ein Level Playing Field für bAV und pAV mit flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten sowohl in der Anspar- als auch der Auszahlungsphase. Diese Flexibilität bekommen wir jetzt in der pAV, aber in der bAV bleibt alles beim alten: 100% Beitragserhalt in der Ansparphase, 100% Garantie in der Auszahlungsphase mit gleichbleibender oder steigender lebenslangen Rente. Nicht einmal für den bAV-Riester wird die Tür einen Spalt breit geöffnet.“

Friedemann Lucius, Heubeck AG.

Wie dem auch sei, bedauerlich ist natürlich v.a., dass mit dem BRSG 2.0 das Thema Anpassung des Betriebsrentengesetzes jetzt erst mal durch ist. Bis hier wieder was passiert, wird man vermutlich erneut Jahre warten müssen. Darauf, dass dieses Thema noch im pAV-Kabinettsentwurf angepasst wird, sollte man nicht setzen.

Jedenfalls ist und bleibt bedauerlich, dass die verschiedenen Wege der Altersvorsorge in Deutschland sich auch technisch immer weiter verästeln, zerfasern und auseinander entwickeln – schlecht für die Anbieter, schlecht für die Berechtigten, schlecht für die EbAV, schlecht für die Vorsorge insgesamt.

Das Axiom gilt immer

Soweit Deutschlands Aktuare zur gegenwärtigen Vorsorgepolitik. An dieser Stelle erneut ein wichtiges Kassandras Axiom betreffend die übergeordneten makroökonomischen Grundlagen der Problematik, nämlich dass „es KEINEM (!) Industrieland auf dem Planeten gelingen wird (von den anderen ganz zu schweigen), unter dem fast überall auf der Welt mehr oder weniger gleichförmig herrschenden demographischen Druck sein Altersvorsorgesystem nachhaltig aufzustellen, wenn es nicht währenddessen wirtschaftlich prosperiert. Eine wachsende, gut aufgestellte, florierende Volkswirtschaft ist essenziell für ein nachhaltiges Altersvorsorgesystem. Es gilt umgekehrt: kein ökonomischer Erfolg = keine sorglose Altersvorsorge. So und nicht anders lautet die einfache Basisgleichung.

Und so lange ökonomische Lage und Perspektive Deutschlands am Vorabend seines demographischen Zusammenbruchs (der sich ab 2035 dynamisch beschleunigen wird) weiter derartig desaströs sind, wird alles, was die Politik in der Altersvorsorge unternimmt, ohnehin nur was sein? Richtig: Symptomkosmetik.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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