Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV.
Heute: Dann sollen sie eben nachhaltig sein.
VJ.de (14. September): „GDV: ‚Dass man sich auf eine Pleitewelle vorbereitet, ist Unsinn.“
Auch LbAV hatte über die scharfe Kritik das BdV anlässlich der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion durch die Bundesregierung berichtet. Seinerzeit lagen die Reaktionen von BMF und GDV auf die Anwürfe des BdV nicht vor – so dass die Diskussion halbgar blieb.
Dies hat zwischenzeitlich das Versicherungsjournal erledigt, und die dort dokumentierten Aussagen von BMF und GDV sind nicht minder scharf:
„Dass man sich auf eine Pleitewelle vorbereitet, ist Unsinn“, zitiert das VJ Peter Schwark aus der GDV-Geschäftsführung; die Trennung der Bestände sei schon immer nötig gewesen, es handele sich nun lediglich um eine Klarstellung. „Protektor ist kein aktiver Lebensversicherer mehr, sondern im Kern nur noch ein Fonds“, so Schwark weiter, und die Finanzierung des Sicherungsfonds werde in keiner Weise angetastet.
Auch das BMF stellt laut VJ klar, dass die Finanzierung des Sicherungsfonds oder Leistungskürzungen im Sicherungsfall nicht Gegenstand der Änderungen seien, und legt anhand der Genese der Gesetzgebung schon fast genüsslich dar, inwiefern der BdV sehr wohl in diese eingebunden gewesen sei. Des weiteren kritisiert das Ministerium die Aussage des BdV, dass 22 LVU angezählt seien. „Alle Lebensversicherer erfüllen die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen“, zitiert das VJ das BMF; der BdV blende bestimmte gesetzliche Regelungen aus, insb. die Übergangsmaßnahmen im Zuge von Solvency II.
Und der BdV? Der gibt sich offenkundig völlig unbeeindruckt. Im Gegenteil, vor drei Tagen erst hat er nachgelegt, diesmal mit dem Fokus auf die ZZR: Von gut 81 Mrd. auf knapp 156 Mrd. Euro werde die ZZR der LVU in den nächsten fünf Jahren steigen, will der BdV errechnet haben lassen. Damit bleibe die Liquiditätslage der LVU auch absehbar weiter angespannt. „Die ZZR explodiert. Es ist unklar, wie sie finanziert werden soll. Die Konsequenz sind Lebensversicherer ohne genügend Solvenz und Lebensversicherte als Spielball von Interessen“, kommentiert BdV-Chef Axel Kleinlein. Allein 2020 müssten 15,3 Mrd. für die ZZR aufgebracht werden, 2021 dann 14,1 Mrd. Euro. Bis 2024 werde sie sich schließlich um 75 Mrd. Euro erhöht haben. Konsequenz laut BdV:
„Das ist in einem unveränderten Niedrigzinsumfeld kaum zu schultern. Unternehmen, denen dies nicht gelingt, werden dann zu einem Fall für den Sicherungsfonds.“
Kleinlein schließt mit gewohnt scharfen Worten:
„Die Cheflobbyisten der Lebensversicherer tun weiter so, als hätten sie alles im Griff. Tatsächlich haben sie aber keine Ahnung, wie sie die zusätzlichen Reserve-Zuführungen der nächsten Jahre bezahlen sollen.“
Auf die Reaktion des GDV darf man gespannt sein.
Handelsblatt (14. September 2020): „Ethische Investments sind oft nur eine schöne Idee.“
Das HB erläutert eine altbekannte Problematik in der Nachhaltigkeits-Debatte, für die es keine einfache Antwort gibt: das Problem des Greenwashing und dass manche Ansätze – Best in Class oder Ausschlüsse – ihre ganze eigenen Schwächen haben.
Wie gesagt, die Problematik ist so alt wie die Diskussion um nachhaltiges Investieren an sich. Und einfache Antworten drängen sich in einer naturgemäß meist subjektiv zu bewertenden und auch noch hochpolitisierten Thematik (in der es ohnehin nicht die universale Wahrheit gibt, was nun nachhaltig ist und was nicht) auch nicht gerade auf.
Problem erkannt im Kommentar also – und umso enttäuschender, welches simples Fazit der Autor am Ende zieht:
„Einen Gewinn für Wirtschaft und Gesellschaft brächten ESG-Angebote, wenn Blackrock, Vanguard, und Fidelity – oder auch der Staat im Rahmen der Förderung privater Altersvorsorge – mit wirklich nachhaltigen Öko-Anlageprodukten preisgünstige, wirklich selektive und trotzdem noch breit diversifizierte Angebote auf den Markt bringen würden.“
Wow! Die Anlagen sollen halt „wirklich nachhaltig“ sein? So einfach ist das also! Erinnert ein wenig an die Kuchen-Logik von Marie Antoinette. Wie das ausging, ist ja bekannt. Danke jedenfalls für den Erkenntnisgewinn, liebes Handelsblatt. Jetzt wissen wir ja alle mehr.
Noch am Rande eine neuliche Forderung der AfD in der Causa ESG-Regulierung: Die Bundesregierung soll jede Möglichkeit nutzen, Sustainable Finance zu stoppen; und außerdem soll den deutschen Behörden die Anwendung der drei diesbezüglichen Verordnungen untersagt werden. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/22516), auch mit Blick auf damit einhergehende Befugnisse der Europäischen Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte.
Als Begründung wird unter anderem aufgeführt, dass Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) keine Rechtsgrundlage für die Taxonomie-Verordnung sein könne. Denn: Sustainable Finance strebe eine Lenkung der Kapitalflüsse in politisch vorgegebene Investitionen an. Da die Optimierung des Binnenmarktes durch Beseitigung von Hemmnissen für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr oder der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen nicht Gegenstand der Taxonomie-Verordnung sei, sind nach Ansicht der AfD-Fraktion die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für die Anwendung von Artikel 114 AEUV nicht erfüllt. In dem Antrag führt die Rechtspartei auch weitere Artikel aus dem AEUV an, gegen die die Verordnungen zu Sustainable Finance verstoßen würden.
Boerse.ard.de (11. September): „Private Altersvorsorge – Ein kleiner Stups für eine größere Rente.“
Den Wirtschafts-Nobelpreis für Richard Tahler hatte Kassandra zwar seinerzeit registriert, mangels Relevanz aber schon wieder völlig vergessen. Hier ruft die ARD ihn wieder ins Gedächtnis, und Kassandra hält ihn aufs Neue für irrelevant. Dieses „Anstupsen“ zu bestimmten Entscheidungen, ach, welch bahnbrechende Erkenntnis; in jedem einfachsten Alltag des Menschen bekannt, seit es den Homo Sapiens gibt, vermutlich war das schon beim Neandertaler nichts besonderes, ist in Ansätzen selbst in der Tierwelt seit jeher beobachtbar.
Die ARD stellt des Nobelpreisträgers Maxime in Gegensatz zu dem Homo oeconomicus:
„Richard Thaler geht hingegen von der Annahme aus, dass Menschen oftmals nicht rational handeln, dass sie nicht stets das Beste für sich und die Gesellschaft im Blick haben.“
Aber auch das hält für Kassandra für eine völlige Binsenweisheit. Damals, Anfang der 90er, im Studium der VWL an der RWTH Aachen, wurde Kassandra das recht simple Prinzip des Homo oeconomicus gleich in den ersten Wochen des ersten Semesters vermittelt, nicht ohne den infolge offenkundiger Selbstverständlichkeit nur beiläufig erwähnten Zusatz, dass es sich hier um einen reinen Modellfall handelt, von dem die Realität infolge der Vielfalt der Menschheit und ihres Geistes erheblich abweicht.
Kassandra hält den vorliegenden Fall jedenfalls für ein gutes Beispiel dafür, dass Nobelpreise für Wirtschaft – ähnlich wie in der Literatur – auch für echte Banalitäten vergeben werden können. Insofern seien die Leserinnen und Leser eingeladen, gern die Kassandrischen Pamphlete gesammelt bei dem Stockholmer Nobel-Kommittee einzureichen. Dafür werden Sie dann auch eingeladen zur Verleihung. Verzeihung, gemeint ist natürlich: Doppelverleihung: Wirtschaft UND Literatur.
OFF TOPIC – TO WHOM IT MAY CONCERN
Deutscher Bundestag (16. September): „Geldpolitischer Dialog mit Jens Weidmann.“
Für Jens Weidmann ist der Tiefpunkt nach dem Einbruch der Konjunktur durch die Corona-Pandemie vorbei. „Es geht wieder aufwärts“, sagte der Bundesbankpräsident am Mittwoch vor dem Finanzausschuss et.al. im Rahmen des neuen „Geldpolitischen Dialogs“ im Deutschen Bundestag. Das Vorkrisenniveau dürfte aber möglicherweise erst Mitte 2022 erreicht werden. Der Preisauftrieb im Euroraum habe nachgelassen und bleibe hinter dem EZB-Ziel zurück.
Weidmann erläuterte vor den Abgeordneten, dass das jüngste QE-Paket Pandemic Emergency Purchases Programme PEPP flexibel gestaltet sei, vom Capital Key abweichen könne und in der Tat höhere Anteile an italienischen und spanischen Staatsanleihen erworben worden seien, geringe an deutschen und (aus Kassandras Sicht überraschend) französischen. Weidmann sagte, die Abweichung sei begründbar, aber die Geldpolitik dürfe nicht ins Schlepptau der Fiskalpolitik geraten. Er habe „grundsätzliche Skepsis“ gegen umfangreiche Staatsanleihekäufe. Der deutsche Notenbankchef sprach sich dafür aus, die geldpolitischen Notfallmaßnahmen nach der Krise wieder zurückzufahren. Die Normalisierung dürfe nicht mit Rücksicht auf die Finanzierungskosten der Staaten unterbleiben.
„Grundsätzliche Skepsis“? Das passt. Dass Weidmann ein Gegner der „Strategie“ ist, jede neue Krise, gleich welcher Art, mit immer neuem Geld zu bekämpfen (also dem Alkoholiker als Medizin immer mehr Schnaps zu geben und damit das Dilemma doch nur zu vertiefen), ist bekannt. Dass er seine Kritik nur noch äußerst sanft formuliert, auch. Was soll er auch sonst tun als Notenbankchef eines Landes, dessen Regierung sich faktisch ohne Wenn und Aber hinter diese Politik stellt und dabei auch nicht davor zurückschreckt, die Bundesbank zuweilen öffentlich der Isolation preiszugeben?
Aber immerhin ist nun die Position amtlich: Vom Capital Key soll also systematisch abgewichen werden dürfen! Aber: Man kann mit Fug und Recht annehmen, dass das BVerfG in einem neuerlichen Verfahren dies nicht durchgehen ließe. Denn warum soll im PEPP etwas verfassungsgemäß sein, das das Gericht im jüngeren QE-Paket PSPP (Public Sector Purchase Programme) als verfassungswidrig deklariert hat? Nur, weil es dort auch noch explizit drin steht? Kleines Problem: Schon das erste Urteil des BVerfG wird faktisch nicht befolgt, warum sollte dies dann bei einem eventuellen zweiten geschehen?
Dazu passt, dass wenig überraschend die Bundesregierung sich die Inhalte und Schlussfolgerungen einer Studie des Zentrums für europäische Wirtschaftspolitik zum jüngeren QE-Programm PSPP der EZB nicht zu eigen macht. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/22021) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21571) mit. Nach deren Angaben hatte das Institut das PSPP-Programm der EZB wegen Aufhebung verschiedener Sicherungsmaßnahmen kritisiert.
Außerdem bekräftigte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22022) auf eine weitere Kleine Anfrage der Freidemokraten (19/21717), dass aktuelle geldpolitische Maßnahmen der EZB wie das PEPP nicht Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 seien. Das Urteil habe sich vielmehr auf das jüngere PSPP bezogen (zu dieser bemerkenswerten Logik s. hier zwei Absätze zuvor)
All das, was hier aus dem Bundestag vermeldet wird – die Inhalte des neuen Geldpolitischen Dialogs als auch die Antworten der Bundesregierung auf die beiden Kleinen Anfragen der FDP – überraschen nicht. Kassandra hat die Euro-“Rettungspolitik“ im Allgemeinen stets scharf kritisiert, seit es diese gibt, und QE und die damit einhergehende Nichteinhaltung des Capital Key durch die EZB im Speziellen nicht minder (für die Links zu all der Kritik reichte hier der Platz nicht). Auch das besagte, recht bemerkenswerte Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Kern – anders als in der Öffentlichkeit wahrgenommen – eben diese Abweichung für rechtswidrig erklärte, ist hier ausgiebig diskutiert (und begrüßt) worden. Doch weit und breit niemand, der bereit wäre, das Urteil gegenüber der Bundesregierung durchzusetzen – kein Voßkuhle (nicht mehr im Amt), kein Harbarth (zu politisch ins Amt gekommen), kein Weidmann (keine Lust), keine Kassandra (keine Macht). Ergo bleibt in der Causa QE zur partikularen Staatsfinanzierung nur eine Perspektive:
Weiter so!