Heute gibt es auf ALTERNATIVES●INDUSTRIES wie gleichermaßen auf PENSIONS●INDUSTRIES Daten, Zahlen, Fakten und Größenordnungen rund um das Pensionswesen und das Asset Management. Beides gehört eng zusammen – denn die Akteure des ersten dominieren das zweite. Entsprechend hat die deutsche zweite Säule weiter an Kampfgewicht zugelegt.
Wie jedes Jahr um diese Zeit hier und heute auf PENSIONS●INDUSTRIES wieder Angaben zu den zentralen Größenordnungen des deutschen Pensionswesens. Denn erneut und wie stets seit 2017, hat Ralf Klein, Leiter Versorgungsmanagement/bAV-Service bei der Höchster Penka, turnusgemäß auch in diesem Sommer erneut die Deckungsmittel der deutschen bAV quantitativ erfasst und die Erhebung auf Seiten der aba publiziert – so auch in der just erschienenen BetrAV 05 / 2025.1

Hier nun gerafft die Ergebnisse Kleins: Im Vergleich zu 2022 und den damals ermittelten Werten haben die Deckungsmittel der deutschen bAV im Jahre 1 der Zinswende weiter an Kampfgewicht zugelegt:
Diese summierten sich zum 31. Dezember 2023 auf insg. ca. 728 Mrd. Euro und verzeichneten damit einen Zuwachs in Höhe von ca. 3,3% gegenüber 2022 (ca. 704 Mrd. Euro). Wie gehabt Direktzusagen vor Pensionskassen:Quelle: aba/Höchster Penka. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Prozentual sieht das für die einzelnen Durchführungswege so aus:Quelle: aba/Höchster Penka. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Deckungsmittel in Bewegung
Wie der Zuwachs von 3,3% sich auf die einzelnen DFW aufteilte, zeigt diese Grafik Kleins:Quelle: aba/Höchster Penka. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Die geringste Bewegung gab es also erneut bei den U-Kassen.
Details zu Menschen und Renditen
Direktzusage: Annähernd 8,2 Mio. Berechtigte waren hier durch den PSV im Rahmen der §§ 7 ff. BetrAVG Ende 2023 gesetzlich gegen die Insolvenz ihres Arbeitgebers geschützt. Von den Deckungsmitteln entfielen ca. 184 Mrd. Euro auf laufende Renten, ca. 152 Mrd. auf unverfallbare Anwartschaften.
Pensionskassen: 8,9 Mio. Anwärter (+200.000 zum VJ) und rund 1,5 Mio. Versorgungsempfänger. Durchschnittliche Reinverzinsung über alle Kassen 2,9%. U-Kassen: 1,83 Mio. unverfallbare Anwartschaften, 469.000 Rentner.
Pensionsfonds: Durchschnittliche Reinverzinsung bei den Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ca. 6,9% (VJ 13,6%); ca. 947.000 Anwärter , ca.408.000 Rentner. Man beachte, dass Pensionsfonds marktwertnah bilanzieren.
Im engen und im weiten Sinne
Auch wenn wohl allen hier ohnehin bewusst, sei zu der Frage der Abgrenzung des Terminus „bAV“ bzw. „Pensionswesen“ wie stets wiederholt: Bekanntlich hat Deutschland ein besonders vielfältiges System der Altersvorsorge, so dass man je nach Sichtweise (undPENSIONS●INDUSTRIES hat redaktionell eine sehr breite) zusätzliche Erscheinungsformen der Altersvorsorge unter den Begriff einer bAV bzw. eines Pensionswesens im weiteren Sinne erfassen kann. Das gilt namentlich für bVW (auch wenn diese bei den Berechtigten die erste Säule ersetzen) sowie für kirchliche und kommunale ZVK und weitere Vehikel des öffentlich-rechtlichen Raums. Insofern kann man der deutschen bAV auch weiteres Kampfgewicht zubilligen:
bVW, wie sie in der ABV organisiert sind, dürften zusammen über 240 Mrd. Euro auf die Waage bringen (s. Tactical Advantage Vol. 8). Hinzu kommen ca. 150 Mrd. Euro der kirchlichen und kommunalen ZVK sowie 60 Mrd. Euro AuM bei der VBL (s. Tactical Advantage Vol. 12). Addieren könnte man genaugenommen auch die (wenn auch im kleinen Rahmen) teilgefundeten Beamtenpensionen (und ggf. je nach Gusto auch Teile der Riester- und Rürup-Renten).
Hinzu kommt, dass auch Book Reserve der Direktzusage selbst ein dehnbarer Begriff ist. Die Daten Kleins beruhen hier auf dem starren 6a EStG. Nach 253 HGB und IAS 19 sind die Werte seit der Zinswende zwar im Rückwärtsgang, aber nach wie vor sichtlich höher; hier ermittelte bspw. Aon für das Jahresende 2024 allein für den DAX eine IAS-DBO von 325 Mrd. Euro und Plan Assets von 264 Mrd. Euro (und nur dieses sind ja Assets, die Book Reserves ja nicht). Zur Jahresmitte 2025 ermittelte WTW modellhaft eine IAS-DBO von 305 Mrd. Euro und Plan Assets von 266 Mrd. Euro).
Es gilt weiterhin: Hält man also für die Deckungsmittel der deutschen bAV im engeren Sinne Kleins fast 730 Mrd. Euro (teils nach nach 6a) und im weiteren Sinne grob ca. eine Größenordnung von irgendwo oberhalb einer Billion Euro fest, dürfte man weiterhin der Wahrheit – die auch hier wie so oft viele Facetten hat – nahe kommen.
Die Rolle im Konzert
Will man wissen, welche Rolle EbAV und Versorgungswerke mit ihren Plan Assets im Konzert des institutionellen Asset Managements spielen, und wie groß dieses überhaupt ist, findet man dies heute auf ALTERNATIVES●INDUSTRIES dokumentiert. Will man genauer wissen, wer davon wieviel und wie verwahrt, lese man hier.
Wie stets sei auch betont: All diese Zahlen mögen zwar groß und gewaltig scheinen, sind aber für einen 85 Mio.-Industriesland vom Schlage Deutschlands an sich viel zu klein. Das gilt im Vergleich zu zahlreichen anderen Industrienationen – Schweden, Norwegen, UK, Schweiz, Dänemark, USA etc..
Deutschland ist und bleibt im im Asset Ownership (und damit auch im Asset Management) eine zurückgebliebene Nation, und das macht die prekäre Lage seiner Altersvorsorgesysteme am Vorabend des hier ständig beunkten demographischen Zusammenbruchs nicht besser, im Gegenteil. Und wenn diese Bundesregierung wirtschaftspolitisch genauso erfolglos bleibt wie ihre Vorgängerin, dann werden erst recht keinerlei Ressource verfügbar sein, in den Sozialsystemen zu Nachhaltigkeit zu kommen.
Was (meist) nicht interessiert
Wie stets sei auch ein eher redaktions-technischer Aspekt wiederholt: Wir haben es in diesem Beitrag mit einer nationalen Betrachtungsweise des Pensionswesens zu tun – und selbst diese weist schon zwar tragbare, aber doch erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten und Unschärfen aus, welche verschiedene Blickwinkel möglich und erforderlich machen. Abschließend sei daher erneut bemerkt, dass vor allem internationale Studien mit meist ohnehin viel zu breiten Ansätzen bei der Vielfalt der deutschen bAV oft an ihre fachlichen Grenzen stoßen und deshalb auf dieser Plattform redaktionell mangels Sinnhaftigkeit wenn überhaupt nur noch kurz (sei es bspw. Studie des Thinking Ahead Institute von 2017, der OECD von 2020 oder der ALFI ebenfalls von 2020). bzw. eher gar nicht mehr behandelt werden.
Fußnote: Klein, R.; Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in 2023, BetrAV 5/2025, Seite 430f.