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Nahles auf dem Podium:

Dem Neuen (noch) eine Chance geben

Nachdem sich jüngst ihre Staatssekretärin auf einer Tagung zu der bAV-Reform positioniert hatte, war die Reihe nun an der Ministerin persönlich. Und die nutzte die Gelegenheit zu einem Rundumschlag. Rita Lansch war für LEITERbAV dabei.

 

 

Vergangenen Donnerstag in Berlin, MCC-Tagung Zukunftsmarkt Altersvorsorge: Sie kam, sah, und sie will offenbar siegen. Ministerin Andrea Nahles lässt auf der Tagung Altersvorsorge keinen Zweifel daran, dass für sie am Sozialpartnermodell kein Weg vorbeiführe – und gibt einen Ausblick darauf, wie andernfalls die Zukunft aussehen könnte: Denn wenn die erhoffte Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei Geringverdienern und in kleinen und mittleren Unternehmen mit dem BRSG nicht erzielt werde, dann stünde das Obligatorium auf der Tagesordnung. Jedoch: „Wir sind zuversichtlich und haben noch auf Freiwilligkeit gesetzt“, betont sie und zeigt erstmal Geduld, um „dem Neuen eine mehrjährige Chance zu geben.“

 

Andrea Nahles auf der Tagung.
Foto: MCC.

 

Nun, ob die SPD, wenn es beizeiten zu Prüfung des Reformerfolges kommt, überhaupt noch das Arbeitsministerium führen wird, sei einmal dahingestellt. Nahles dagegen kann sich eine weitere Amtszeit im BMAS durchaus vorstellen, wie sie in ihrer Rede erklärt. Und sie hat ganz konkrete Vorstellungen, was über das BRSG hinaus noch alles getan werden muss. Dazu gehört auch der Einbezug der Selbstständigen in das gesetzliche Rentensystem. Das hält auch Professor Bert Rürup, Moderator der Tagung und Präsident des Handelsblatt Research Institutes, für wichtig. Er lobt, dass das BMAS den Horizont über die Zeit nach 2030 hinaus erweitert habe. Dadurch komme endlich wieder ein bisschen Vernunft ins System.

 

 

Bitte keinen Shitstorm

 

Im Wahljahr will die Ministerin offenbar weiter aufs Gaspedal drücken: Der Bundesrat hat zwar jüngst noch ein paar Änderungswünsche angebracht, doch dürften die das Gerüst kaum zum Wanken bringen. Für den 22. Februar steht bereits der Kabinettsbeschluss zur Gegenäußerung auf der Agenda. Am 9./10. März soll die erste Lesung im Bundestag folgen, dann geht es in die Ausschüsse. Am 27./28. April soll die zweite Lesung folgen, am 2. Juni dann der zweite Durchgang im Bundesrat. Dann kann das Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

 

Einen „politischen Shitstorm“ wie bei der Riester-Rente möchte Nahles mit der der Reform auf keinen Fall erleben. „Ich warte heute noch auf eine Entschuldigung vom WDR“, sagte sie mit Blick auf die für ihre Begriffe völlig unseriöse, seinerzeitige Berichterstattung der staatlichen Anstalt (siehe hier und hier), wonach jeder Zweite von Altersarmut bedroht sei. Damit es diesmal keinen Ärger gibt, ist sie sehr um Aufklärung bemüht, was bei einem solch komplizierten Thema wie der bAV in der heutigen Medienlandschaft nicht einfach sei.

 

 

Ein Stachel namens Riester

 

Nahles nimmt die Akteure in die Pflicht. Zwar bekennt sie sich klar zum Drei-Säulen-Modell – inzwischen in ein Drei-Schichten-Modell gegossen – und entzückt damit vermutlich so manches Anbieterherz. Doch prangert sie zugleich „Geburtsfehler bei einigen Produkten“ der Versicherer an, und überhaupt sei das mit dem Vertrauen in der dritten Säule so eine Sache. Entsprechend ihr Appell: „Der generelle Vertrauenseinbruch, jedenfalls bei Riester, muss ernst genommen werden“, appelliert sie an die Versicherungswirtschaft. Konkret fordert sie die Branche auf, Ideen vorzulegen, wie das verlorene Vertrauen wieder aufgebaut werden könne. „Das ist mein Ernst, denn von selbst wird es nicht passieren. Davon bin ich überzeugt.“ Und: „Wir wollen, dass alle drei Säulen sich gesund weiterentwickeln, und das sehen wir so derzeit nicht.“ Der Riester-Stachel sitzt ganz offensichtlich tief.

 

 

Angstmacher

 

Es verwundert wenig, dass die erste Säule in der deutschen Politik Priorität genießt. Hier kommt es Nahles vorrangig auf die Stabilisierung des Rentenniveaus an, sagt sie und betont die jüngst erfolgten Verbesserungen der Erwerbsminderungsrenten. Zuschläge für langjährig Beschäftigte aber könnten nur aus Steuermitteln finanziert werden, stellt sie klar und bedauert, mit diesem Vorschlag auf Ablehnung gestoßen zu sein, ohne dass ein Gegenvorschlag gemacht worden sei.

 

Ein Blick auf die dramatischen Veränderungen der Demographie zeige aber durchaus, dass in der GRV noch „nicht alles in Butter ist“, wie Nahles sich ausdrückt. Ein Blick auf den Zeitraum nach 2030 mache deutlich, dass das BMAS nicht so tun könne, als ob die Babyboomer nichts kosten würden. An der doppelten Haltelinie führe deshalb kein Weg vorbei. Vorerst hat sie sich damit aber nicht durchsetzen können. Nahles räumt ein: „Allein die gesetzliche Säule wird eine lebensstandardsichernde Rente nicht halten können.“ Gleichwohl sei das Schlechtreden der GRV „Unsinn“ und schade dem Vertrauen in die Generationengerechtigkeit der GRV. Offenkundig hat sie die privaten Anbieter im Auge, wenn sie sagt: „Ich habe die private Assekuranz schon das ein oder andere Mal verdächtigt, dass sie diese Angst nicht zerstreut“.

 

 

bAV und Grundsicherung: Das tut weh

 

Zur Stärkung der zweiten Säule merkt die Ministerin an: „Steuerliche Förderung ist die eine Sache, die Anhebung der Riester-Zulagen die andere.“ So richtig „gequietscht“ habe es bei der SPD-Ministerin allerdings bei der Schaffung des Freibetrags von bis zu 200 Euro bei der Anrechnung auf die Grundsicherung, wie sie berichtet. Denn der passe nicht ins System und tue richtig weh. Doch letztlich werde das einen richtigen Push bei den Geringverdienern geben und zu mehr bAV animieren – in ihrer vorrangigen Zielgruppe. Deshalb habe sie ihre Bedenken über Bord geworfen.

 

 

(Kein) Thema Garantieverbot

 

Ein umstrittenes Thema hat die Ministerin in ihrer Keynote dagegen ausgespart: Das beabsichtigte Garantieverbot für die neuen Betriebsrenten – das die Assekuranz verworfen und die BDA aufgeweicht sehen möchte und das als untrennbares Pendant zur Einführung der reinen Beitragszusage gilt, da die Haftung der Arbeitgeber wegfällt. Allerdings hat das BMAS jüngst erst gegenüber LEITERbAV bestätigt, dass es an dem Garantieverbot festhalten werde.

 

 

aba: Übersetzungsfehler bei Sicherheit und Garantien

 

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), in der bekanntlich die deutsche Industrie wie auch die Assekuranz engagiert sind, ist wahrlich kein Gegner von Garantien. Bisher hat sie sich bei dem Thema Garantieverbot noch zurückgehalten. Doch eben dies ändert Heribert Karch auf der MCC-Tagung.

 

Heribert Karch während seines Vortrages.
Foto: MCC.

Der aba-Vorsitzende betont in seinem Vortrag, dass die aba dem Vorschlag des Bundesrates nach Aufweichung des Garantieverbotes bei Direktversicherungen nicht gefolgt sei und prognostizierte, dass dies auch nicht passieren werde. Er zeigte sich überzeugt: „Die reine Beitragszusage ist fachlich völlig schlüssig, auch in ihrer garantiefreien Definition.“ Die häufige Gleichsetzung von Sicherheit und Garantien sei ein Übersetzungsfehler, mit dem nur versicherungsförmige Garantien als sicher dargestellt werden sollten. Karch zitierte Befürchtungen eines namhaften Gewerkschaftsvertreters, dass bei einer Lex Direktversicherung die Vertriebe der Assekuranz schneller sein könnten als die Tarifparteien. Wenn das Sozialpartnermodell aber auf eine Verkaufsstory hinaus liefe, degradiere es die Hauptakteure zu bloßen Followern.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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