… an? Vorgestern in Berlin, Haupttag der diesjährigen Handelsblatt-bAV-Tagung in Berlin.P●I-AutorDetlef Pohl war dabei und erfuhr: was sich als größter Flaschenhals erweist, wer mehr Augenmaß braucht, was eine Tarifstrafe ist, warum bei der Harmonisierung nicht übertrieben werden sollte, welches Monster wem Schweissperlen auf die Stirn treibt, was zu zögerlich ist, welche Misere sich weiter verstärkt, was als Vertrauensanker taugt, wer offenbar Männerfreundschaften pflegt, was jetzt sehr schnell gehen könnte und mehr.
Die Entwicklungen in der Altersvorsorge vollziehen sich seit langem zäh, denn das politische Berlin lässt sich naturgemäß viel Zeit mit Reformen – zumindest bei solchen, die ihren Namen auch verdienen. Einige Verbesserungen bei Betriebsrenten und auch bei privater Altersvorsorge schaffen es wohl in dieser Legislatur endlich ins Gesetz, nachdem das Ende der Ampelkoalition vor Jahresfrist die angedachten Neuerungen jäh gestoppt hatte.

Diesmal versprüht die HB-bAV-Tagung in Berlin große Hoffnung, dass die Reformen umgesetzt werden. P●I-Autor Detlef Pohl dokumentiert vom gestrigen Haupttag Auszüge der wichtigsten Referenten aus Politik und Industrie – wegen der Inhaltsdichte im schnellen P●I-Stakkato, der Redaktion und Leserschaft gleichermaßen schont (sämtlich im Indikativ der Referenten).
Melchiors: Wachsende Hemmnisse für Altersvorsorge
Was Menschen wirklich vom Vorsorgen abhält, sind vor allem tiefes Misstrauen in die bestehenden Sicherungssysteme und wachsende Skepsis gegenüber Politik und Institutionen, postuliert Hans H. Melchiors, früherer PSV-Vorstandschef und heute GGF des IWG Wirtschaft & Gesellschaft Institut für angewandte Forschung:
+++ im Vergleich zu anderen Ländern Europas steht Deutschland noch relativ gut da: Anspruch aus gesetzlicher Rente (relativ zum Durchschnittsverdienst) wächst von 2021-23, während Anspruch aus freiwilligen Versorgungen (Riester, bAV) von 14,1 auf 10,9% gesunken (Datenlage aber unzureichend) +++ Altersversorgung langfristiges Projekt, Veränderungen brauchen 20-30 Jahre, um zu greifen +++ Beispiel Opting-out: Seit Einführung 2012 hat bAV-Verbreitung in UK stark zugenommen +++ bei aktiven MA kontinuierlich nur knapp unter 1% Ausoptierer, bei Neubeschäftigten 8-11% +++ auch in kleinen Firmen bis 4 MA Teilnahmequoten 60% und mehr +++

+++ in Deutschland haben 60% Angst vor Altersarmut, zeigt neue IWG-Studie +++ für 38% Vermeidung von Risiken absolute Priorität +++ bAV wird in 83% der Fälle auf Initiative des AG genutzt +++ nur 14% der AN schließen bAV-Sparen kategorisch aus, wobei 38% der AN glauben, ihr AG böte gar keine bAV an +++ Durchschnitt geht von rd. 280 Euro pro Monat nötiger Zusatzvorsorge aus, um momentanen Lebensstandard auch im Alter zu garantieren +++ nur 5% der AN sagen, bereits ausreichend vorzusorgen +++
„Luxus, den sie sich nicht leisten können.“
+++ Hemmnisse: Produkte gelten als zu komplex, unverständlich und undurchsichtig; Misstrauen gegenüber Anbietern („wollen nur verkaufen“); finanzielle Restriktionen (Monatsende liegt näher als Rentenalter); Verdrängung (Thema wird ignoriert) +++ psychologische Barriere: Vorsorge wird negativ als „Last“ erlebt, die Druck erzeugt, anstatt positiv Sicherheit zu geben +++ empirisch belegt: besonders Geringverdienender sehen Vorsorge als Luxus, den sie sich nicht leisten können +++
+++ politische Implikation: klassische Vorsorgeinstrumente erreichen breite Teile der Bevölkerung nicht +++ zentrale These: ohne einfache, verständliche Produkte und gezielte Förderung bleibt AV Privileg der Mittelschicht und Besserverdiener +++ Deutschland braucht Reform, die über kosmetische Anpassungen hinausgeht +++notwendig ist Systemwechsel mit Augenmaß: weg vom reinen Umlagefokus, hin zu resilientem, kombiniertem Vorsorgemodell +++ Reform sollte sich nicht an Schlagzeilen der nächsten Wahlperiode orientieren, sondern an Bedürfnissen der nächsten Generation +++
Röhle: Altersversorgung auf dem EU-Schirm
In der EU gibt es hinter den Kulissen viel Bewegung in Sachen Altersversorgung, beobachtet Christian Röhle, Leiter Pensionskassenmanagement & Recht bei der Hoechster Pensionskasse. Hintergrund ist, dass innerhalb der Initiative der EU-Kommission für eine Spar- und Investitionsunion (SIU) auch die Entwicklung des AV-Sektors erfasst ist:
+++ konkret geht es um Weiterentwicklung des „Pan European Pension Product“ (PEPP) für private AV und Überarbeitung der EbAV-II-RL für die bAV +++ Ziel: EU-Rahmen bis Q 4/25 überprüfen, damit mehr AV-Angebote in Anspruch genommen werden und Pensionsfonds besser für Lenkung privater Ersparnisse in produktive und innovative Investitionen zu rüsten +++ für spätestens Juni 2026 zudem Pension Consultation der EU-Kommission angekündigt +++

+++ betreffend EbAV-II von EU-Kom Empfehlungen für verschiedene Themenfelder angekündigt, darunter für Pension Tracking-Systeme, Pension Dashboards und Auto-Enrolment +++ Abgabefrist der Mitgliedsstaaten für Feedback zur „Pension Consultation“ war schon Ende August 2025, ersten Input der Aufsichtsbehörde EIOPA gab es schon eine Woche später +++ Vorschläge zur Überarbeitung von EbAV-II-RL und PEPP-VO erwartet Röhle schon zum 19. November 2025 +++ Ausblick: Mindestharmonisierung für EbAV muss beibehalten werden, doch PEPP und EbAV II werden weiter separat fortentwickelt +++ im Gesamtkontext sind EbAV „potentiell gut geeignete“ Investoren für SIU +++
Hennersberger / Krönung: Entgelttransparenz und bAV in der Praxis
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz unter Berücksichtigung der bAV analysieren Monika Hennersberger, verantwortlich für Vergütung und Zusatzleistung, Altersvorsorge und Altersteilzeit bei BMW in Deutschland, sowie Rafael Krönung, CEO Human Capital bei Aon Deutschland:
+++ RL trat schon 06/23 in Kraft +++ muss bis 7. Juni 2026 national umgesetzt sein +++ schon ein Jahr später Berichterstattung in EU zu geschlechtsspezifischem Entgeltgefälle, Anteil AN je Entgeltquartil +++ gilt dann für Firmen ab 250 MA ab sofort jährlich, für Firmen von 150 bis 249 MA alle drei Jahre, ab 7. Juni 2031 Berichterstattung auch für Firmen mit 100 bis 149 MA alle 3 Jahre +++ Regelung bislang kaum implementiert (Polen, Belgien), Gesetzentwürfe in Norwegen und Irland +++

+++ zu Schlüsselelementen bei Firmen über 100 MA gehört Bericht zu Gender Pay Gap, berichtet Krönung +++ wenn Gap >5%, gemeinsame Entgeltbewertung und Aktionsplan nötig +++ auch Schadensersatz („abschreckende Entschädigung“) kommt in Betracht +++
+++ Entgelt umfasst alle Vergütungsbestandteile – laut RL auch bAV zu berücksichtigen: AG-finanzierte Beiträge, Entgeltumwandlung (Effekt auf Bruttoentgelt), Umgang mit (nicht in Anspruch genommenen) Matching-Beiträgen, Besitzstandsleistungen und Betrachtung geschlossener Systeme +++ ob bAV in Deutschland ins Gesetz einbezogen wird, ist noch offen +++ für Entgeltumwandlung eher nicht, für AG-finanzierte bAV eher doch, prognostiziert Krönung +++ Firmen aktuell sehr unterschiedlich darauf vorbereitet, von klarer Vergütungsarchitektur bis völlig offen, was „viele Schweißperlen“ bei HR heraufbeschwört +++
„Die Unternehmen brauchen die Richtlinie eigentlich nicht.“
+++ bei BMW schon Vergütungsstrukturen und -prozesse etabliert, bestätigt Hennersberger +++ auch externe Wettbewerbsfähigkeit je Funktionsebene zum Markt im Blick +++ Vergütungsstrukturen: konzernweite Funktionsbewertungen durch Tarifverträge bzw. Gehaltsbänder regulierte Entgeltgruppen, mittels Barwerten Beteiligung am Unternehmenserfolg, Berücksichtigung individueller Leistung mittels standardisierter Prozesse +++
+++ schon im Bewerbungsgespräch wird Gehaltseinstieg festgelegt und dokumentiert +++ bAV ist komfortabel in Vergütungsstruktur einbezogen (abhängig von Entgeltgruppe) +++ Unternehmen brauchen die RL eigentlich nicht, aber wenn bAV einbezogen werden sollte, dann „bitte kein Bürokratiemonster“, appelliert Hennersberger an deutschen Gesetzgeber +++
Döring: Durchbruch für mehr bAV – jetzt!
Die Forderungen des Eberbacher Kreises für eine große Reform der bAV in Deutschland fasst René Döring zusammen, Rechtsanwalt und Partner bei Linklaters sowie Mitglied der im Eberbacher Kreis organisierten und auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte:
+++ aktuell erhebliche AV-Misere, die sich noch verstärkt +++ Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern verschlechtert sich bis 2040 dramatisch: dann 1,5 Erwerbstätige pro Rentner (heute 1,8) +++ zudem kaum bAV in KMU, also große Versorgungslücken für viele AN +++ bAV gebremst durch strukturelle Defizite wie Tarifvorbehalt reiner Beitragszusage (rBZ), AG-Haftung bei klassischen Durchführungswegen, mangelnde Flexibilität für AG bei wirtschaftlichen Veränderungen und Rechtsunsicherheiten +++ daher 8 Kernforderungen des Eberbacher Kreises: Entfall Tarifvorbehalt, Alternative: Verbandsmodell für SPM, Kontenmodelle zulassen, Steuerfreiheit für Dotierungen, barwerterhaltende Vereinheitlichung bestehender Zusagen („Zoo von Zusagen“), Erleichterungen für Abfindung und Übertragung, Rechtssicherheit und Kohärenz (Beseitigung von Kollisionen in VAG/BetrAVG) +++
„Der Zwang zur Einzahlung in GRV schränkt die praktische Anwendbarkeit ein.“
+++ Kritik an BRSG 2.0: keine ausreichende SPM-Öffnung, insb. für KMU und tarifferne Branchen; Zustimmungsvorbehalt und Kostenbeteiligung für Dritte bleiben bestehen +++ Kritik auch an Opting-out ohne TV, weil 20% AG-Zuschuss „Tarifstrafe” ist, Beschränkung auf üblicherweise nicht tariflich geregelte Entgelte bei nicht tarifgebundenen AG unverhältnismäßig ist und AG ohne AN-Vertretung außen vorbleiben +++ Tarifvorbehalt bleibt der Flaschenhals, das sei „unzureichend geregelt“, so Döring +++ ohne SPM der zuständigen Gewerkschaft bleibt rBZ unmöglich, ebenso für Branchen ohne Gewerkschaft +++ +++ Kritik auch an neuer Abfindungsoption (mit Zustimmung des AN bis 2% der Bezugsgröße): Schwellenwerte zu niedrig und Zwang zu Einzahlung in GRV schränkt praktische Anwendbarkeit ein +++

+++ BRSG 2.0 bringt sogar neue Probleme +++ Opting-out zu restriktiv (20% AG-Zuschuss zu hoch – sollte auf 15% reduziert werden; nur mit Betriebsvereinbarung möglich, was Betriebe ohne Betriebsrat ausschließt und insb. kleine Unternehmen trifft) +++ Abfindungen zu zögerlich, zustimmungsfreie Abfindung bleibt bei 1% und sollte auf mindestens 2% erhöht werden, Abfindung mit Zustimmung nur bis 2% und sollte auf mindestens auf 4% erhöht werden; interessengerechte Lösung für Sondersituationen – insb. Liquidation – fehlt +++ gewerkschaftliche Kontrolle bei SPM unklar (Gewerkschaften können Zustimmung für Dritte verweigern, ohne transparente Maßstäbe anwenden zu müssen; unbestimmte Kostenbeteiligung für Dritte – keine klaren Regeln, wie Kosten zwischen Tarifparteien und Dritten aufgeteilt werden) +++
+++ Gesamtbewertung BRSG 2.0: zu zögerlich für echte bAV-Verbreitung +++ schlecht oder gar nicht verändert: Zugang zur rBZ bleibt zu eng, keine Alternative für Branchen ohne Sozialpartner, keine Sicherheit für Arbeitgeber bei BOLZ und AG-Haftung für historische Risiken sowie keine Flexibilität bei bestehenden Zusagen +++ kurzfristige Handlungsempfehlungen: SPM-Tarifvorbehalt aufheben oder Verbandsmodell schaffen, AG-Zuschuss bei Opting-out auf 15% reduzieren, Abfindungsgrenzen anheben, Opting-out unabhängig von Vorhandensein TV und Betriebsrat gestalten +++ mittelfristige Handlungsempfehlungen für weitere Gesetzgebung: Einstandspflicht bei beitragsorientierten Zusagen (Mindestgarantieniveau festlegen), barwerterhaltende Harmonisierung gesetzlich regeln, Liquidationen erleichtern, steuerliche Gleichstellung erreichen, Rechtssicherheit fördern +++
Schminke: die Jugend zwischen Tiktok und Altersvorsorge
Die wichtigsten Ergebnisse der alle drei Jahre erhobenen Jugend-Studie ordnet Kerstin Schminke, Geschäftsführerin des Versorgungswerkes MetallRente, ein:
+++ MetallRente Jugendstudie 2025 unter 2.500 Menschen zwischen 17 und 27 zeigt: junge Menschen (61%) sparen schon heute schon für AV, aber es fehlt Orientierung durch Wissen (62% fühlen sich überfordert) +++ 69% kennen sich wenig oder gar nicht in AV aus, daher fordern 87% die Aufnahme des Themas in ein Schulfach Wirtschaft und Finanzen +++ Jugend vertraut in finanziellen Dingen bzw. bei Angeboten zur Vorsorge am meisten dem AG, also der bAV (58%), zu 49% der GRV, zu 47% Fonds als Institutionen, Tarifpartnern zu 33% und Finanzberatern nur zu 21% +++
„… weil ihnen derzeit auch gar nichts anderes übrigbleibt.“
+++ 62% der Jungen sparen für AV in Aktien und Fonds (bAV: 40%) +++ Widerspruch: viele sparen in ETF, wünschen sich aber von der AV am meisten lebenslange Renten und Sicherheit der eingezahlten Beiträge (95%) +++ Informationskanäle: zunächst im Nahraum (Eltern, Verwandte und Bekannte), aber im gleichen Maße Internet (Vergleichsportale, YouTube und Social Media wie Instagram, Tiktok und Co.), „weil ihnen derzeit auch gar nichts anderes übrigbleibt“, so Schminke +++

+++ Gefahr: dort verdienen Influenzer und andere Geld, indem sie Produkte und Sparformen bewerben und daher nicht unabhängig sind +++ Junge wünschen sich unabhängige digitale Informationen (75%) +++ bAV kann ein Vertrauensanker sein – wenn sie erklärt, gelebt und kommuniziert wird +++
MdB-Diskussion: Schwarz-rot-grüne Männerfreundschaften?
Die BT-Abgeordneten von Union, SPD und Grünen – sämtlich untereinander per Du-Ansprache vertraut – üben sich im üblichen Einheitsbrei mit substanziellen Aussagen in überschaubarem Maße. Die Sozialpolitiker von AfD, BSW und Linke bleiben außen vor. Konkrete Aussagen zur bAV bleiben rar und vage:
+++ Marc Biadacz, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-BT-Fraktion: beim BRSG 2.0 „ist nur noch 1 Frage offen“ +++ Nachfrage von P●I: Welche Frage ist das, und wer muss dazu noch mit wem reden? „Das besprechen wir hinter verschlossenen Türen“, so Biadacz (Anm. d. Red: Vermutlich die Frage einer Aufweichung der Tarifbindung) +++ Volles Auto Enrolment kommt vorerst nicht, da weiter auf Freiwilligkeit gesetzt wird +++ Ergebnisse der Rentenkommission auch dazu abwarten +++
„Tarifbindung schadet nicht, Tarifbindung hilft.“
+++ Bernd Rützel, amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales der SPD-BT-Fraktion: BRSG 2.0 dürfte als Einzelgesetz im Rahmen des Renten-Gesamtpaketes von 5 Gesetzen kommen +++ BRSG 2.0 von allen Rentenvorhaben am weitesten fortgeschritten +++ vorerst kein Opt-out – „das wurde bei Riester versäumt“ +++ SPD hat sich obligatorische bAV in der Schweiz angeschaut, will aber jetzt „SPM breit ausrollen“ +++ „Tarifbindung schadet nicht, Tarifbindung hilft“ +++

+++ Prof. Armin Grau, Sprecher für Arbeit und Soziales der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: hält sich mit Aussagen zu bAV weitgehend zurück +++ Denkrichtung zu bAV-Obligatorium „richtig“ +++ wir brauchen Opting-out-Modelle in bAV und pAV +++
Schrodi: Steuer- und finanzpolitischen Rahmen für bAV erweitern
Die bAV-Förderung wird ausgebaut, gibt Michael Schrodi (SPD), parl. StS im BMF, zu Protokoll. Diese soll rentierlicher und demografiefest gemacht werden.
+++ AV-Reformen überfällig, Vertiefung am Kapitalmarlt nötig +++ neues AV-Depot ohne Garantievorgaben kommt noch 2025 +++ Frühstart-Rente kommt erst 2026 (Eckpunkte noch 2025 fertig) +++ Schwarz-Rot „hält sich gegenseitig nicht bei AV-Reformen auf“ +++
„Steuerlich ist das Gesetz durch.“
+++ bAV-Steigerungspotential mit BRSG 2.0 besser ausschöpfen +++ Rahmen weiter freiwillig, aber auf mehr Rendite ausgelegt +++ parlamentarisches Verfahren soll bis Jahresende abgeschlossen werden +++ „steuerlich ist Gesetz durch“, jetzt Parlamentarier am Zug +++ könnte jetzt alles sehr schnell gehen +++

+++ SPM wird weiterentwickelt, verstetigt und hoffentlich dynamischer +++ Vorarbeiten wie Änderung AnlV und Infrastrukturquote verbessern Gesamtrahmen für bAV +++ mehr Förderbetrag +++ Dynamisierung Einkommensgrenzen bringen Geringverdienern bessere bAV-Planungssicherheit +++ trotz 25-Mrd.-Euro-Lücke im Haushalt 2027 hält BMF an Finanzrahmen für BRSG 2.0 fest +++
























