So, die Bundesregierung will also die Frühstartrente integriert in den zweiten Teils des Rentenpakets im kommenden Herbst aufs Gleis setzen. Um zu dieser Erkenntnis zu kommen, meinte eine Fraktion im Bundestag, 33 Fragen stellen zu müssen.
Jüngst hatte PENSIONS●INDUSTRIES über drei Kleine Anfragen der Grünen im Deutschen Bundestag berichtet, von denen zweie schon abgearbeitet waren. Nun hat die Bundesregierung auch die dritte im Bunde beantwortet.

Die Redaktion war von den Fragenkatalogen der Grünen in diesem Stadium der gesetzgeberischen Entwicklung mangels echter Sinnhaftigkeit nicht sonderlich begeistert; nicht zuletzt aus Gründen der Vollständigkeit soll hier nun aber auch die dritte der Antworten für die Leserschaft dokumentiert werden:
Start im Herbst
Mangels besagter Sinnhaftigkeit kann die Bundesregierung auf die 33 Fragen der Grünen nureine einzige inhaltliche Antwort geben, und das ist die Frage nach dem Start:
„Die Frühstartrente soll als Element des zweiten Teils des Rentenpakets der Bundesregierung im Herbst dieses Jahres im Bundeskabinett beschlossen werden.“
Wirklich neu ist das nicht, und bei den anderen 32 Fragen verhält sich die Regierung genauso, wie sie es teils bei den anderen Fragen schon gehalten hat und wie es zu erwarten war: Sie verweist schlicht auf das noch anstehende Gesetzgebungsverfahren.
Fazit der Redaktion zu den drei Kleinen Anfragen der Grünen: Viel Lärm um nichts.
Mehr zu dem zur heutigen Headline anregenden Kulturstück findet sich hier.
Die Antwort der Bundesregierung zur Frühstartrente findet sich hier.